ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Frau Wehrt hat mein WBR von der DSL Bank geprüft!!!
Aus welchem Jahr war Dein DSL Vertrag und hat sie Dich mit Erfolg vertreten?
Ich habe vor etwas mehr als 2 Wochen widerrufen und die Antwortfrist ist seit gestern abgelaufen. Ich suche jetzt einen Anwalt, der Erfahrung mit der DSL Bank hat. RSV liegt vor
hättest du die 2,1 % akzepiert und die Klage vermieden, wenn du die Ablehnung vorher gewusst hättest? Das ist ja meine Frage hier.
Die Frage stellt sich nicht, weil ich immer noch (die Klageschrift ist noch nicht raus) auf das Angebot eingehen könnte.
Beim größeren Teil meiner Darlehen läuft die Zinsbindung bereits 2017 aus. Dafür könnte ich mittels Forward jetzt schon günstiger abschließen als das vorliegende Angebot. Das Angebot hat den Vorteil, dass ich ab sofort weniger zahlen müsste und den Nachteil dass ich in zwei Jahren immer noch 8 Jahre lang voraussichtlich mehr zahlen muss. So dass ich bei gleichbleibenden Zinsen nichts sparen würde.
Ich fahre natürlich das Risiko, dass der Zins wieder steigt. Doch dann verklage ich die Bank auf Schadensersatz, weil sie mich nicht rechtzeitig ohne VFE aus den Verträgen gelassen hat.
Dann ist das Angebot an dich wirklich unattraktiv. Da ich ein FWDarlehen habe, stecke ich mindestens noch 8,5 Jahre fest. Ich würde mit dem neuen Angebot deutlich besser stehen und könnte maximal, notfalls mit Prozess noch um 0,9% Feilschen.
Aus welchem Jahr war Dein DSL Vertrag und hat sie Dich mit Erfolg vertreten?
Ich habe vor etwas mehr als 2 Wochen widerrufen und die Antwortfrist ist seit gestern abgelaufen. Ich suche jetzt einen Anwalt, der Erfahrung mit der DSL Bank hat. RSV liegt vor
Frau Wehrt-Sierwald hat geprüft und ich habe selbst den Widerruf gemacht mit Frist 27.03.2015. DV wurde 2005 als Forward abgeschlossen.
Wenn die Ablehnung kommt macht das dann die Anwätin und holt die RSV mit ins Boot.
Und holt sie auch Prof. Wehrt ins Boot bzgl. der Berechnung des Vorteils bei der Rückabwicklung? Immerhin ist er Experte und Du hättest eine verlässliche Auskunft. Lass mal hören wie es weiter geht. Danke und viel Erfolg!
- Widerruf so einfach wie möglich erklären (test.de hat dazu einen Musterbrief erstellt), so einfach wie möglich (keine Erläuterung wegen BGH Urteil sondern nur, die WRB ist nach Deiner Sicht unwirksam) um eine Ablehnung herbei zu führen, denn diese gilt für die meisten RSV erst als schadens-auslösendes Ereignis! Sonst musst Du alles weiter (evlt. RA) selbst bezahlen.
...
Genau das verstehe ich nicht, ihr formuliert den WR so einfach wie möglich damit abgelehnt wird damit man sich einen Anwalt nehmen kann. Dieser wird dann versuchen zu widerrufen, wird wahrscheinlich scheitern aber einen Vergleich der über den aktuellen Zinsen liegt rausboxen.
Der Traum wäre doch, dass man widerruft und die Bank sagt "ok hier ist die Kohle zurück, gib mir meine, machs gut! Aus welchem Grund versucht man vier genau das zu verhindern?
Genau das verstehe ich nicht, ihr formuliert den WR so einfach wie möglich damit abgelehnt wird damit man sich einen Anwalt nehmen kann. Dieser wird dann versuchen zu widerrufen, wird wahrscheinlich scheitern aber einen Vergleich der über den aktuellen Zinsen liegt rausboxen.
Der Traum wäre doch, dass man widerruft und die Bank sagt "ok hier ist die Kohle zurück, gib mir meine, machs gut! Aus welchem Grund versucht man vier genau das zu verhindern?
Die Ablehnung dient der Rechtschutzversicherung als Ereignisdatum laut aktueler BGH Rechtsprechung. Ab diesem Datum liegt der Rechtspflichtenverstoß vor und die Rechtschutzversicherung ist eintrittspflichtig. An sich bist du nicht gezwungen nun weiter zu Verhandeln. Meine RS hat mir aufgrund dieser Ablehung die Kostenzusage für die I. Instanz erteilt und der RA könnte nun eine Klage einreichen.
Die Banken veruchen zu Selektieren. Die Prozeskosten sind in der Regel enorm und übersteigen gelegentich die Nutzen. Viele Klagen nicht weil Sie genau dieses Risiko nicht eingehen wollen. Anscheinend lohnt sich dieses Verfahren für die Banken immernoch sehr gut sonst würden Sie nicht so vorgehen.
...schon aber wenn die Bank direkt auf den Widerruf eingeht dann hab ich doch was ich will. Da brauchts dann auch keine RSV mehr.
Du musst die Sache ein wenig strategischer angehen. Wenn du jetzt Widerrufst und die Bank den Widerruf anerkennt hast du gewonnen. Wenn aber die Bank darauf nicht eingeht und du nicht nebenbei die Rechtschutz gleich vor dem Widerruf abgeschloßen hast und die Ablehnung dir dan ins Haus flattert, hast du schon einmal eine Option vertan. Ist wie beim Schach, gute Spieler denken mehrer Züge im voraus und kalkulieren die Züge der anderen Partei gleich mit ein.
Das ist ein langer Weg und die Erfahrung zeigt, dass die Bank den Widerruf nicht anerkennt.
Verstehe es noch immer nicht, ich habe eine Rechtschutz.
Ich möchte widerrufen, die IG Widerruf prüft momentan die Verträge.
Nun kann ich doch einen sehr gut formulierten Widerruf, mit Urteilen etc. absenden.
Wenn die Bank dem entspricht dann hab ich doch schon gewonnen - Dr. Klein hat mir bereits bestätigt dass sie mich an eine andere Bank vermitteln können.
Wozu einen Widerruf so knapp wie möglich formulieren - die Bank hat hier doch nur die binäre Option ja / nein zu sagen. ja = win , nein = RSV
Wenn die Bank dem entspricht dann hab ich doch schon gewonnen
Vollkommen richtig. Aber nach den Erfahrungen der meisten hier wird die Bank nicht darauf eingehen. Und dann kannst Du zur RSV gehen und einen RA beauftragen, der macht dann noch einmal einen Widerruf, damit er seine Honorar bei der RSV einfordern kann.
Verstehe es noch immer nicht, ich habe eine Rechtschutz.
Ich möchte widerrufen, die IG Widerruf prüft momentan die Verträge.
Nun kann ich doch einen sehr gut formulierten Widerruf, mit Urteilen etc. absenden.
Wenn die Bank dem entspricht dann hab ich doch schon gewonnen - Dr. Klein hat mir bereits bestätigt dass sie mich an eine andere Bank vermitteln können.
Wozu einen Widerruf so knapp wie möglich formulieren - die Bank hat hier doch nur die binäre Option ja / nein zu sagen. ja = win , nein = RSV
Wenn du aber im Widerruf zuviel Info´s der Bank übermittelst, wie z.B. ich habe eine viel günstigere Folgefinanzierung, dann wird dir diese Aussage wenn du klagen must weil die Bank sagt nein unter Umständen vor Gericht zum Verhängnis(siehe Urteilsbegründung OLG Frankfurt)
Des weiteren steigen viele RSV erst bei Ablehnung des WR ein.
Oder alternativ mit der WRB "Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Eingang des unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG"?
Tja, wenn wir das wüssten... Mir ist kein einziges Urteil mit verfügbarem Urteilstext bzgl. der ING-DiBa bekannt. Die haben es bisher sehr erfolgreich geschafft, sich von den Gerichten (zumindest nach außen sichtbar) fernzuhalten. Falls es doch Prozesse (mit gerichtlich bestätigtem Vergleich zwischen Bank und Kunde oder gar mit Urteil) gab, hätte man wohl mit im Saal sitzen müssen.
Vielleicht sollte man die Herren Lutz Rechtsanwälte aus Stuttgart(AZ. 8 O 21/14 oder Poppelbaum Geigenmüller (Az. 10 O 515/12) mal in unser Forum einladen, diese Herren haben ja wohl schon erfolgreich gegen die DiBa geklagt( siehe Test.de)
Verstehe es noch immer nicht, ich habe eine Rechtschutz.
Ich möchte widerrufen, die IG Widerruf prüft momentan die Verträge.
Nun kann ich doch einen sehr gut formulierten Widerruf, mit Urteilen etc. absenden.
Wenn die Bank dem entspricht dann hab ich doch schon gewonnen - Dr. Klein hat mir bereits bestätigt dass sie mich an eine andere Bank vermitteln können.
Wozu einen Widerruf so knapp wie möglich formulieren - die Bank hat hier doch nur die binäre Option ja / nein zu sagen. ja = win , nein = RSV
Ich glaube wir reden aneinader vorbei.
Klar kannst du das machen. Für die Entscheidung der Bank dürfte aber auch "Ich widerrufe meinen Vertrag..." ausreichen.
Ich habe ein Urteil vom OLG München über genau meine WRB.. das interesiert meine Bank sowas von wenig....
@fu86:
Es gibt Banken, die auf einen ausführlicheren Widerruf eine "wischiwaschi" Antwort schicken, aus der für manche RSV nicht ausdrücklich genug hervorgehe, dass es sich um eine Ablehnung handele. Solche RSVen geben dann (zunächst) keine Deckungszusage ab, wodurch Du Zeit verlierst und am Ende bei Beauftragung eines Anwalts dessen Honorar auch noch selbst bezahlen musst. Ein knapper Widerruf soll dazu dienen, dass die Bank nur eine klare Antwort schickt. Ich gehe davon aus, dass ein Schadensfall für die RSV auch eingetreten ist, wenn die Bank überhaupt nicht innerhalb der Frist (mindestens 2 Wochen sollten ausreichen) geantwortet hat.
@fu86:
Es gibt Banken, die auf einen ausführlicheren Widerruf eine "wischiwaschi" Antwort schicken, aus der für manche RSV nicht ausdrücklich genug hervorgehe, dass es sich um eine Ablehnung handele. Solche RSVen geben dann (zunächst) keine Deckungszusage ab, wodurch die Zeit verlierst und am Ende bei Beauftragung eines Anwalts [...]
@fu86:
Es gibt Banken, die auf einen ausführlicheren Widerruf eine "wischiwaschi" Antwort schicken, aus der für manche RSV nicht ausdrücklich genug hervorgehe, dass es sich um eine Ablehnung handele. Solche RSVen geben dann (zunächst) keine Deckungszusage ab, wodurch die Zeit verlierst und am Ende bei Beauftragung eines Anwalts dessen Honorar auch noch selbst bezahlen musst. Ein knapper Widerruf soll dazu dienen, dass die Bank nur eine klare Antwort schickt. Ich gehe davon aus, dass ein Schadensfall für die RSV auch eingetreten ist, wenn die Bank überhaupt nicht innerhalb der Frist (mindestens 2 Wochen sollten ausreichen) geantwortet hat.
Ich kenne eine sehr gute RS die gehört mit zur Sparkassen-Finazgruppe....
ich kann Sie in solchen Fällen nur weiterempfehlen!!
Hier noch ein Beitrag vom test.de Redakteur Herrmann zum Thema "Versteuerung":
test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 19.03.2015 um 09:53 Uhr:
Den "Gewinn", den ihnen ein Widerruf möglicherweise bringt, müssen Sie allenfalls dann versteuern, wenn sie gewerblicher Vermieter sind. Nach Ansicht unserer Steuerexperten müssen Sie allerdings Kapitalertragssteuer auf den Nutzungsersatz zahlen, den ihnen die Bank gegebenenfalls im Zuge der Rückabwicklung auf ihre Ratenzahlungen zu gewähren hat. Die daraus resultierende Steuer kann den Vorteil, den ihnen der Widerruf bei klassischer Berechnung der Widerrufsfolgen unter dem Strich bringt, im Einzelfall sogar übersteigen. Entsprechend gilt bei Kreditbearbeitungsgebühren: Die zusätzlich zur Erstattung fällige Herausgabe von Nutzungen ist kapitalertragssteuerpflichtig. Die Bank hat 25 Prozent dieses Betrags einzubehalten und direkt ans Finanzamt abzuführen.