ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
So langsam werde ich aufgeregt übermorgen ist unser Gerichtstermin, mein Anwalt sieht der Sache positiv entgegen, wir klagen ja nur auf die Rückerstattung der VFE plus Zinsen. So langsam hab ich keinen Nerv mehr und will die Sache endlich abhaken.
Wir sind so gespannt.
Ich wünsche euch viel Erfolg und alles Gute!
So langsam werde ich aufgeregt übermorgen ist unser Gerichtstermin, mein Anwalt sieht der Sache positiv entgegen, wir klagen ja nur auf die Rückerstattung der VFE plus Zinsen. So langsam hab ich keinen Nerv mehr und will die Sache endlich abhaken.
Viel Glück, alle Daumen sind hier gedrückt.
Uns steht das dann auch noch bevor
Hallo erstmal,
ich bin neu hier, lese aber schon eine gewisse Zeit mit.
Kurze Zusammenfassung meines Falls:
DV aus dem Jahr 2009 bei einer ortsansässigen Volksbank. Ursprünglich wurde hiermit der Kauf einer noch nicht gebauten Eigentumswohnung finanziert werden. Nach ca. einem Jahr haben wir die Wohnung verkauft und einen Altbau gekauft. Die Grundschuld wurde auf das neue Objekt übertragen, ohne dass der DV geändert wurde.
Nach eigener Prüfung und Bestätigung der Fehler in der Formulierung der WRB durch die Verbraucherzentrale (u.a. "frühestens") habe ich entsprechend dem Muster bei test.de den Widerruf erklärt. Am letzten Tag der Frist, hat sich eine Anwaltskanzlei gemeldet und um Fristverlängerung um eine Woche gebeten. Frecherweise haben die diese Frist wieder um fast eine Woche überzogen. Dann kam - wie erwartet - die Ablehnung. Begründet wurde es mit zwei Gesichtspunkten. Erstens sei unser Verhalten (Widerruf und trotzdem Weiterzahlung der monatlichen Raten) unlogisch und rechtsmissbräuchlich. Zweitens hätten wird den Vertrag in der Bank unterschriebenm, weshalb es sich hier um ein Präsenzgeschäft handle und somit die Fehler der WRB unerheblich seien.
Wir haben daraufhin einen Anwalt kontaktiert, der unsere Auffassung bestätigt hat. Nachdem die RS wider Erwarten Deckung zugesagt hat, hat er die gegnerischen Anwälte nun mit Frist angeschrieben und zur Rückabwicklung des DV aufgefordert.
Ich habe zu einer anderen Bank guten Kontakt und auch ein gutes Angebot vorliegen.
Mir stellen sich nun noch ein paar Fragen:
- Was haltet ihr von der Argumentation der Gegenseite? Für mich sind das Schutzbehauptungen und sollen nur dazu dienen uns einzuschüchtern.
- Hat jemand Erfahrungen mit dem LG bzs. OLG Saarbrücken? Oder kennt jemand diesbezügliche Entscheidungen?
- Wir bräuchten für einige Arbeiten am Haus eigentlich wieder Geld. Kann man mit den Banken im Rahmen der Vergleichsverhandlungen reden, dass man nach Widerruf einen neuen DV abschließt über die ursprüngliche (ca. 60% Beleihung) oder sogar höhere Summe (ca 80% Beleihung)? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht?
Angesichts des Verhaltens der Volksbank und der von ihr beauftragten RAe, haben wir eigentlich kein großes Interesse dort weiter zu bleiben.
Hallo erstmal,
ich bin neu hier, lese aber schon eine gewisse Zeit mit.
Kurze Zusammenfassung meines Falls:
DV aus dem Jahr 2009 bei einer ortsansässigen Volksbank. Ursprünglich wurde hiermit der Kauf einer noch nicht gebauten Eigentumswohnung finanziert werden. Nach ca. einem Jahr haben wir die Wohnung verkauft und einen Altbau gekauft. Die Grundschuld wurde auf das neue Objekt übertragen, ohne dass der DV geändert wurde.
Nach eigener Prüfung und Bestätigung der Fehler in der Formulierung der WRB durch die Verbraucherzentrale (u.a. "frühestens") habe ich entsprechend dem Muster bei test.de den Widerruf erklärt. Am letzten Tag der Frist, hat sich eine Anwaltskanzlei gemeldet und um Fristverlängerung um eine Woche gebeten. Frecherweise haben die diese Frist wieder um fast eine Woche überzogen. Dann kam - wie erwartet - die Ablehnung. Begründet wurde es mit zwei Gesichtspunkten. Erstens sei unser Verhalten (Widerruf und trotzdem Weiterzahlung der monatlichen Raten) unlogisch und rechtsmissbräuchlich. Zweitens hätten wird den Vertrag in der Bank unterschriebenm, weshalb es sich hier um ein Präsenzgeschäft handle und somit die Fehler der WRB unerheblich seien.
Wir haben daraufhin einen Anwalt kontaktiert, der unsere Auffassung bestätigt hat. Nachdem die RS wider Erwarten Deckung zugesagt hat, hat er die gegnerischen Anwälte nun mit Frist angeschrieben und zur Rückabwicklung des DV aufgefordert.
Ich habe zu einer anderen Bank guten Kontakt und auch ein gutes Angebot vorliegen.
Mir stellen sich nun noch ein paar Fragen:
- Was haltet ihr von der Argumentation der Gegenseite? Für mich sind das Schutzbehauptungen und sollen nur dazu dienen uns einzuschüchtern.
- Hat jemand Erfahrungen mit dem LG bzs. OLG Saarbrücken? Oder kennt jemand diesbezügliche Entscheidungen?
- Wir bräuchten für einige Arbeiten am Haus eigentlich wieder Geld. Kann man mit den Banken im Rahmen der Vergleichsverhandlungen reden, dass man nach Widerruf einen neuen DV abschließt über die ursprüngliche (ca. 60% Beleihung) oder sogar höhere Summe (ca 80% Beleihung)? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht?
Angesichts des Verhaltens der Volksbank und der von ihr beauftragten RAe, haben wir eigentlich kein großes Interesse dort weiter zu bleiben.
Wenn die WRB unwirksam ist, gilt das ewige Widerrufsrecht. Einen Grund für den WR braucht man nicht angeben. Klar sind das Argumente, nach dem ihnen ein Fell nach dem anderen davon schwimmt. Verwirkung ist bis auf Frankfurt wohl nicht so einfach für die Banken zu erklären, vor allem dann, wenn sie es bisher trotz Wissen um die fehlerhafte WRB seit 12-2009 (BGH Urteil) es bisher versäumt haben, nach zu belehren. Die Möglichkeit haben sie ja.
Nun kommt halt Rechtsmissbrauch. Sagen die, die das Verbraucher Recht mit Füßen treten...interessant...
Für Eure kleinen Arbeiten...geht mal zu einer Sparkasse, die finanzieren, falls Bonität es zulässt, bis 50k Euro ohne Grundschuld. Zins ca. 2-2,3%
Ohne Grundpfandrechtliche Absicherung ist so ein Darlehen dann auch jederzeit kündbar, VFE max. 1%!
Die WRB ist falsch, du klagst in Berlin... es ist unbestritten, dass der Widerruf als solcher beim LG durch geht. Die Frage ist nur, zu welchen Bedingungen und wie lange dauert das alles. Ich bin mit nichtmal sicher, ob du ein FW-Darlehen bekommen würdest, bestenfalls zum Zeitpunkt, an dem das aktuelle Darlehen 10 Jahre und 6 Monate läuft.
Das regt mich auch auf, aber neu binden können wir uns nicht. Wenn die Bank in die zweite Runde geht und vors OLG/KG zieht, kannste nochmal ein Jahr draufrechnen. Du kannst nichts abschließen, so ist jedenfalls meine Erkenntnis.
Sparda Bank Nürnberg macht FW-Darlehn bis zu 5 Jahre... Zinsaufschlag 1%...
Vielleicht mal bei einer Sparda anfragen?
...oder ein Sonderkündigungsrecht eintragen lassen.
Für Eure kleinen Arbeiten...geht mal zu einer Sparkasse, die finanzieren, falls Bonität es zulässt, bis 50k Euro ohne Grundschuld. Zins ca. 2-2,3%
Ohne Grundpfandrechtliche Absicherung ist so ein Darlehen dann auch jederzeit kündbar, VFE max. 1%!
Danke für die Antwort,
ich hätte halt gerne alles in einem Komplettpaket. Zinslich dürfte das eigentlich auch etwas besser sein. Aber wenn alle Stricke reißen, dann wäre das sicher eine Option.
Wenn ich mich recht entsinne, an die Beiträge im Forum, wurde diese WRB bereits vom OLG Frankfurt als wirksam angesehen.
Welches Urteil soll das gewesen sein, ich kenne nur "frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung
Sorry vergiß meine Antwort zu deiner WRB, die war schlicht nicht zutreffend. Die Formulierung sieht, nach dem was hier gepostet wurde, schon ziemlich fehlerhaft aus (vgl. BGH vom 24.03.2009 Az. XI ZR 456/07).
Zitat von eugh
Muss/soll/darf ich die Klage beim Amtsgericht oder beim Landgericht einreichen, wenn ich dabei zunächst nur den "kleinen" Kredit vorbringe? Was wäre für mich günstiger?
Oder scheidet das Amtsgericht aus, da der Streitwert vor Gericht nicht der o.g. "Gewinn" (oder Vorteil) wäre, sondern die Restschuld oder gar die Darlehenssumme aus dem jeweiligen Vertrag und damit über dem Grenzwert läge?
Wenn nicht alle Verträge widerrufen wurden, könnte so eine "Teil" Klage den Einwand der Verwirkung bei den anderen Verträgen später bestärken. Hier gibt es ja schon ein Thread zur Verwirkung und die Gerichte scheinen kreativ zu sein.
Zitat von ducnici
Wenn die WRB unwirksam ist, gilt das ewige Widerrufsrecht. Einen Grund für den WR braucht man nicht angeben.
Nachdem es Urteile im Verwirkungsthread gibt, die Verwirkung aufgrund gerade der konkreten Begründung der DN angenommen haben (zinsensparen) sollte man sich auch überlegen, ob man den WR wirklich begründen will.
Zitat von Harley Muss/soll/darf ich die Klage beim Amtsgericht oder beim Landgericht einreichen, wenn ich dabei zunächst nur den "kleinen" Kredit vorbringe? Was wäre für mich günstiger?
Oder scheidet das Amtsgericht aus, da der Streitwert vor Gericht nicht der o.g. "Gewinn" (oder Vorteil) wäre, sondern die Restschuld oder gar die Darlehenssumme aus dem jeweiligen Vertrag und damit über dem Grenzwert läge?
@Texis
Du irrst. Das vorstehende Zitat stammt nicht von mir, sondern, wenn ich mich recht erinnere, vom user eugh.
Im übrigen würde ich alle 4 identischen DVe gleichzeitig an eughs Stelle widerrufen. Aber was spricht dagegen aus Kostengründen zunächst nur 1 gerichtlich überprüfen zu lassen?
Hallo Texis , die Frage nach dem Urteil kam von mir , weil ich mir Deine Antwort einfach nicht erklären konnte und ich mir der Fehlerhaftigkeit meiner WRB ziemlich sicher bin.
Ja, dass ist mir heute auch aufgefallen, vorher kam ich leider nicht dazu, das Thread nochmal durchzugehen. Daher wollte ich es hier aber nochmal kurz richtig stellen, nachdem ich meinen Fehler erkannte. Im Lichte der oben auch von mir zitierten BGH Rechtsprechung, würde ich deiner Ansicht, dass die Belehrung fehlerhaft ist, durchaus folgen. Ich bin gespannt wie die ING DiBa reagiert bzw. die Klage ausgeht.
Insbesondere ob die ING Diba aussergerichtlich einen vernünftigen Vorschlag macht, weil hier ja behauptet wurde, dass würde sie bei einigen Belehrungen machen.
Eine freiwillige vollständige Rückabwicklung der ING Diba in jüngerer Zeit habe ich zumindest noch nicht miterleben dürfen, gabs das hier mal?
Ja auch die Banken bzw. ihre Rechtsanwälte machen offensichtlich Öffentlichkeitsarbeit. Besonders spannend fand ich hier den letzten Absatz im verlinkten Post
Letztlich sollten sich Verbraucher aber nicht wundern, wenn sie für „Widerrufsdarlehen“ auch bei anderen Banken keine Anschlussfinanzierung mehr erhalten, mit der sie das widerrufene Darlehen ablösen können. Wer hat schon gerne Querulanten als Kunden?
Wenn die Banken Ihre gesetzlichen Rechte durchsetzten ist das in Ordnung, aber wenn der Kunde mal von seinem Recht gebrauch macht, ist er direkt ein Querulant. Also ihr da draußen die widerruft, ihr seit alle ab jetzt Querulanten.
Der oder Die ist ein Schwätzer. Gibt direkt zu, dass Banken mit vollem Wissen, dass die WRB falsch waren, selbst daran herum gedoktert haben und deren Anwälte zu doof waren, selbst eine wirksame WRB auf die Beine zu stellen...
Leider ist mir bisher auch noch keine WRB unter gekommen, die zugunsten des Verbrauchers falsch war.
Und nach dem BGH Urteil aus 2009 stand und steht es den Banken frei, nach zu belehren. Jederzeit. Auch heute noch. Warum machen sie es denn nicht?
Den Banken steht auch frei, jederzeit einem Widerrufler ein akzeptabel Angebot zu machen. Die meisten wollen eh nur ab Zeitpunkt des Widerrufes einen aktuellen Zins für die Restlaufzeit. So what? Mal versuchen, nen Kunden zu halten? Aber, die Banken geht es nur um´s Geld. Dem Verbraucher auch. Sein gutes Recht.
Zudem die "pöösen" Verbraucher. Steuerzahler. Bankenretter vor geraumer Zeit und auch wieder in absehbarer Zeit.
Danke, Ducinici, Du schreibst mir (und anderen Kunden sicherlich auch) "aus dem Herzen".
Wegen der Verwechslung meines Zitats (mit Harley): In der Tat ging es mir darum, alle 4 Verträge zu widerrufen, aber nur bei einem Klage einzureichen, wenn es kein (vernünftiges) Angebot gibt. Den Vorwurf der Verwirkung kann man mir nicht machen, denn 1. laufen alle Verträge noch (kein Zeitmoment), 2. habe ich nichts getan, um ein Umstandsmoment zu erzeugen, dem die Bank entnehmen könnte, ich würde nicht mehr widerrufen und 3. hat sie selbst für keinen der 4 Verträge (alle WRBen identisch und alle rechtsfehlerhaft) nachbelehrt (die wollen keine "schlafenden Hunde" wecken), demnach kann sie sich auf einen Umstandsmoment schon gar nicht berufen.
Man muss nur aufpassen, dass der Streitwert hoch gehen kann, wenn man vor Gericht zunächst nur für einen Vertrag klagt, aber i.R.d. mündlichen Verhandlung auch die anderen widerrufenen Verträge noch einmal einbringen will. Also sind auch da Fingerspitzengefühl einerseits, aber auch Verhandlungsgeschick andererseits gefragt.
Ich hoffe immer noch, dass es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen kann. Dabei verzichte ich auf eine Rückabwicklung, erwarte aber von der Bank den kompletten Verzicht auf die VFE und Entlassung aus allen Verträgen (ich zahle meine offene Restschuld) und Abtretung/Übertragung der Grundschuld an die neue Bank ohne irgendwelche Zicken und horrende/unnötige Gebühren. Falls die jetzige Bank ein sehr gutes Angebot machen sollte, könnte ich mir einen Verbleib dort auch vorstellen.
Kennt eigentlich jemand ein Urteil gegen die ING-DiBa?
Urteile gegen die Diba hätte ich auch gerne gewußt,
genial wäre eins aus dem LG oder OLG Düsseldorf.
Übrigens bei meinem erklärten Widerruf (über Anwalt erfolgt) bat sich die Diba mehrere Wochen Bedenkzeit aus...
Urteile gegen die Diba hätte ich auch gerne gewußt,
genial wäre eins aus dem LG oder OLG Düsseldorf.
Übrigens bei meinem erklärten Widerruf (über Anwalt erfolgt) bat sich die Diba mehrere Wochen Bedenkzeit aus...
Vorfälligkeitsentschädigung für ein vorfristig beendetes Immobiliendarlehen erfolgreich eingeklagt
11.3.2015
Berlin, den 11. März 2015. Viele Kreditinstitute haben seit dem Jahre 2002 ihre Immobiliendarlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen versehen. Deshalb können diese Verträge noch heute widerrufen werden. Und wer seinen Vertrag bereits beendet hat und dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen musste, hat bei einem (nachträglichen) Widerruf Anspruch auf Rückerstattung. Das hat erst jüngst wieder das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigt (Az.: 13 U 53/14). Aus dem Urteil:
Widerrufsfehler
Die Widerrufsbelehrung war vor allem deshalb fehlerhaft, weil sie den Beginn der Widerrufsfrist mit der Formulierung „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ definierte. Das sei, so das Gericht, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes „unzutreffend“.
Kein „Musterschutz“ für das Kreditinstitut
Das Kreditinstitut konnte sich nicht auf den § 14 BGB-lnfoV berufen, der die Widerrufsbelehrung „schützt“, wenn sie das vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Muster verwendet. Der Grund: Textumformulierung des Kreditinstitutes bei dem Hinweis zu den Widerrufsfolgen. Zudem wurde der Zusatz vorgenommen, dass die Frist mit Erhalt der Belehrung „in Textform" anlaufe. Ergo: Das Muster wurde nicht 1:1 übernommen.
Keine zeitliche Begrenzung des Widerrufs für den Darlehensnehmer
Der Umstand, dass zwischen dem Vertragsabschluss und dem Widerruf längere Zeit verstrichen ist, stehe dem wirksamen Widerruf nicht entgegen. Das Gericht verwies darauf, dass sich der Gesetzgeber bewusst dafür entschieden habe, das Widerrufsrecht bei fehlerhaften Belehrungen nicht zeitlich zu limitieren.
Es wurde um Fristverlängerung um bis zu 3 KW wegen der Grippewelle gebeten. Wir hatten eigentlich eines dieser Standardschreiben erwartet und das wäre auch innerhalb der Frist möglich...
Ohne Anwalt gibt es immer Standardschreiben (Ablehnung)