ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Anhand der Fälle, die unsere Partneranwälte betreut haben, habe ich mal zusammengestellt, welche Banken grundsätzlich kompromissbereit sind und welche nicht.
Vielen Dank, Herr Klaus! Dort ist u.a. die ING-DiBa als vergleichsbereit aufgeführt, wohingegen hier im Forum schon einige Kunden berichteten, dass sie Klage gegen diese Bank einreichen mussten, nachdem kein bzw. ein unattraktives Angebot erteilt worden war. Bei test.de ist zur ING-DiBa zu lesen, dass sie grundsätzlich Widerrufern keine Anschlussfinanzierung anbiete - sowohl fremden als auch eigenen Kunden. Dem widerspricht Ihre Aussage - wenn ich sie richtig verstanden habe.
Oder meinten Sie mit "vergleichsbereit" in Bezug auf die ING-DiBa nicht das Angebot günstigerer Konditionen, sondern die Entlassung aus dem laufenden Vertrag gegen Zahlung der Restschuld durch den Kunden und den Verzicht der VFE durch die Bank?
M.E. wäre ein Ausstieg und Wechsel zu einer anderen Bank attraktiver, als bei derselben Bank zu 2% abzuschließen, wenn ich aktuell ein konkretes Angebot zu 1.2% für einen Volltilger über 10 Jahre auf dem Tisch liegen habe.
Noch etwas zu den RSVen und dem "Trick" mancher Banken, abzuklopfen, ob der Kunde evtl. eine Deckungszusage einer RSV bekommt oder nicht: Es gibt doch etliche alte RSV-Policen, wo Neubau bzw. dessen Finanzierung nicht explizit ausgeschlossen war. Als Kunde einer solchen Police kann ich mich doch bequem zurücklehnen. Oder noch besser: beim Widerruf durch den Anwalt der Bank gleich signalisieren, dass ich eine RSV im Rücken habe. Spricht etwas dagegen?
Zitat von IG Widerruf
... Natürlich ist die Liste weit entfernt von einem Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Erfahrungen, die User gemacht haben, bin ich dankbar - bitte per Boardmail zuschicken...
Im Thread "Widerrufsjoker - Verwirkung" finden Sie positive wie negative Urteile. Vielleicht werden Sie dort fündig. Leider ist es für uns Laien nicht möglich, aus den Urteilen zu erkennen, um welche Bank es ging, aber Sie haben sicherlich andere Möglichkeiten.
Bei test.de ist zur ING-DiBa zu lesen, dass sie grundsätzlich Widerrufern keine Anschlussfinanzierung anbiete - sowohl fremden als auch eigenen Kunden. Dem widerspricht Ihre Aussage - wenn ich sie richtig verstanden habe.
Ja, Sie haben mich richtig verstanden. Die Diba finanziert zwar keine Neukunden, die anderswo widerrufen haben. Sie macht aber eigenen Kunden, die widerrufen, durchaus recht vernünftige Angebote, ihre Finanzierung zu niedrigeren Zinsen fortzusetzen oder gleich zu verlängern. Das gilt aber nicht bei allen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Hier ist die Diba zuletzt selektiver geworden, was auch mit den jüngsten Gerichtsurteilen zusammenhängen dürfte.
Ich habe die gleiche WRB [Anm. von eugh: s.u.] und fast zum gleichen Zeitpunkt abgeschlossen, ...
Der IG Widerruf meinte dazu das diese die einzige Version ist wo sich die DiBa
noch verhandlungsbereit zeigt.
Diese WRB aus 2007 habe ich auch: "... Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG. ..."
In welchen Konstellationen entlässt die ING-DiBa einen Kunden eher, als dass sie ein günstigeres Zinsangebot macht?
Der Grund meiner Frage ist folgender und mag für andere Kunden der ING-DiBa genauso relevant sein:
Ich habe aktuell ein Angebot von 1.2% für einen Volltilger über 10 Jahre auf dem Tisch und könnte damit die komplette Restschuld bei der ING-DiBa ablösen. Das wäre mir lieber als deren neues Angebot über sagen wir 2%.
Macht es Sinn, eine (gerichtliche) Rückabwicklung aus taktischer Sicht ins Spiel zu bringen, auch wenn man dies zunächst nicht beabsichtigt?
Diese WRB aus 2007 habe ich auch: "... Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG. ..."
In welchen Konstellationen entlässt die ING-DiBa einen Kunden eher, als dass sie ein günstigeres Zinsangebot macht?
Der Grund meiner Frage ist folgender und mag für andere Kunden der ING-DiBa genauso relevant sein:
Ich habe aktuell ein Angebot von 1.2% für einen Volltilger über 10 Jahre auf dem Tisch und könnte damit die komplette Restschuld bei der ING-DiBa ablösen. Das wäre mir lieber als deren neues Angebot über sagen wir 2%.
Macht es Sinn, eine (gerichtliche) Rückabwicklung aus taktischer Sicht ins Spiel zu bringen, auch wenn man dies zunächst nicht beabsichtigt?
Also die Aussage, dass die Diba nur bei einer einzigen WRB noch Angebote macht, stammt nicht von mir. Das müsste ich mit unseren Anwälten überprüfen. Grundsätzlich ist das aber auch immer eine Momentaufnahme, die sich relativ schnell wieder ändern kann - und zwar in beide Richtungen.
Was die Entlassung der Kunden aus dem Vertrag angeht: Grundsätzlich versucht die Diba, bestehende Kunden zu halten und den Vertrag möglichst zu verlängern. Alles andere ist dann Verhandlungssache im Einzelfall. Details kann und will ich hier nicht thematisieren, weil es zum einen der Verschwiegenheitspflicht zuwiderlaufen würden und zum anderen taktisch eher unklug wäre. Genauso verhält es sich mit Drohungen einer Klage ("Rückabwicklung"). Klar, drohen kann man immer. Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich glaube, das ist die älteste Masche von Anwälten im außergerichtlichen Bereich. So gesehen ist dieses Schwert auch schon recht stumpf.
so, jetzt kam die Antwort unserer Sparkasse in Bezug auf das Schreiben unseres Anwalts.
Ich möchte hier beides mal hochladen und wäre über Meinungen dazu sehr dankbar.
Hm, interessant - danke dafür. Immerhin ist es keine brüske Ablehnung, d.h. die Tür für eine Einigung ist noch offen. Schwierig ist es abzuschätzen, ob Du nun durch Klage/Gerichtsverfahren mehr herausholen kannst. D.h., es würde schon mehr rausspringen (Rückabwicklung), aber das Risiko, dass Du daraus ganz leer rauskommst, ist durchaus auch vorhanden. Wie hoch es ist, kann wohl niemand gut genug abschätzen.
Wie sehen denn die anderen hier die Argumente und angeführten Urteile bzgl. der sog. "kleinen Abweichungen" vom Mustertext und bzgl. der Irrelevanz bei Erwähnung von finanzierten Geschäften, wenn diese gar nicht vorliegen?
wenn wir ein Aktenzeichen vom LG Potsdam hätten könnte man damit die zuständige Kammer des LG feststellen. Und auf deren Geschäftsstelle problemlos weitere Termine erfragen......
[QUOTE=eugh;98763]Danke! Und ist folgende Aussage korrekt?
Ich habe aktuell ein Angebot von 1.2% für einen Volltilger über 10 Jahre auf dem Tisch und könnte damit die komplette Restschuld bei der ING-DiBa ablösen. Das wäre mir lieber als deren neues Angebot über sagen wir 2%.
Hallo eugh,
würdest Du mir bitte die Info geben, von welcher Bank Du das Angebot von 1,2% auf dem Tisch hast? Ich möchte mich von DiBa trennen und suche dringend nach einem passenden Angebot. bach_armin@yahoo.de
Ja, Sie haben mich richtig verstanden. Die Diba finanziert zwar keine Neukunden, die anderswo widerrufen haben. Sie macht aber eigenen Kunden, die widerrufen, durchaus recht vernünftige Angebote, ihre Finanzierung zu niedrigeren Zinsen fortzusetzen oder gleich zu verlängern. Das gilt aber nicht bei allen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Hier ist die Diba zuletzt selektiver geworden, was auch mit den jüngsten Gerichtsurteilen zusammenhängen dürfte.
Ich habe eine Aussage von Ihnen gelesen, dass entgegen der meisten WRB der DiBa bei der Version "frühestens mit dem Tag des Eingangs des Darlehensvertrages bei der DiBa " die Ampeln noch auf grün stehen.
Bei den anderen Versionen zeigt sich die DiBa aufgrund ihrer "kundenfeindlichen" Urteile weniger gesprächsbereit, wie Sie in Ihrem Zitat oben ja nochmals bestätigen.
Ich habe aktuell ein Angebot von 1.2% für einen Volltilger über 10 Jahre auf dem Tisch und könnte damit die komplette Restschuld bei der ING-DiBa ablösen. Das wäre mir lieber als deren neues Angebot über sagen wir 2%.
Hallo eugh,
würdest Du mir bitte die Info geben, von welcher Bank Du das Angebot von 1,2% auf dem Tisch hast? Ich möchte mich von DiBa trennen und suche dringend nach einem passenden Angebot. bach_armin@yahoo.de
Beste Grüße
Schau doch bitte bei den diversen Vermittlern rein, die ein auf Deine Bedürfnisse/Konstellationen passendes Angebot machen.
An alle:
Welchen Anwalts- und Gerichtskostenrechner könnt Ihr empfehlen, um sich vorab einen Eindruck machen zu können? Es geht um die eigenen und gegnerischen Anwaltskosten (gut, man weiß nicht, zuwievielt die antreten und welchen Einfluss das auf die Kosten hat - gibt es sonst noch auf gegnerischeer Seite Unwägbarkeiten für den Kunden) und schließlich natürlich um die Gerichtskosten. Danke!
Schau doch bitte bei den diversen Vermittlern rein, die ein auf Deine Bedürfnisse/Konstellationen passendes Angebot machen.
An alle:
Welchen Anwalts- und Gerichtskostenrechner könnt Ihr empfehlen, um sich vorab einen Eindruck machen zu können? Es geht um die eigenen und gegnerischen Anwaltskosten (gut, man weiß nicht, zuwievielt die antreten und welchen Einfluss das auf die Kosten hat - gibt es sonst noch auf gegnerischeer Seite Unwägbarkeiten für den Kunden) und schließlich natürlich um die Gerichtskosten. Danke!
So, Leute, wir klagen jetzt auch gegen die DKB in Berlin. Gleiche WRB wie Gertrud. Gertrud, hast Du schon ein Urteil?
Ich bin bei der Interhyp. Der Berater suchte mir Banken raus, welche eine schnelle Abwicklung haben, sprich innerhalb 30 Tagen auszahlen. Ist das realistisch?? Geht das mit der Grundschuld denn so schnell??
Was ist mit Forward-Darlehen, wenn ich die benötigte Zeit nicht einschätzen kann? und vor allem, was ist, wenn wir verlieren? was ist dann mit FW-Darlehen? Kann ich das dann fristgerecht widerrufen ?
So, Leute, wir klagen jetzt auch gegen die DKB in Berlin. Gleiche WRB wie Gertrud. Gertrud, hast Du schon ein Urteil?
Ich bin bei der Interhyp. Der Berater suchte mir Banken raus, welche eine schnelle Abwicklung haben, sprich innerhalb 30 Tagen auszahlen. Ist das realistisch?? Geht das mit der Grundschuld denn so schnell??
Was ist mit Forward-Darlehen, wenn ich die benötigte Zeit nicht einschätzen kann? und vor allem, was ist, wenn wir verlieren? was ist dann mit FW-Darlehen? Kann ich das dann fristgerecht widerrufen ?
Nee, auf das Urteil muss ich noch paar Wochen warten, die Anwälte schreiben sich jetzt erst nochmal hin und her.
Die 30 Tage vergiss mal. Es würde im Urteil festgelegt, zu wann die Umschuldung passiert, es ist nicht gesagt, dass es 30 Tage sind. Diese stehen in der fehlerhaften WB und sind somit nicht "amtlich". Das ist Verhandlungssache. Innerhalb von 30 Tagen umschulden geht aber und die Grundschuld wird weitergereicht, da gibt's so paar Zettel vom Notar, das dauert mit Postweg 2 Tage. Bei mir steht im Grundbuch die erste Bank, bei der ich ein Darlehen hatte und die hat das an die nächste Bank abgetreten. Umschulden geht so schnell, wie du alle benötigten Unterlagen zusammen hast (Gehaltsnachweise, Wohnflächenberechnung, Grundbuchauszüge usw).
Den Rest verstehe ich nicht, was meinst du mit verlieren und was mit dem FW-Darlehen?
Den Rest verstehe ich nicht, was meinst du mit verlieren und was mit dem FW-Darlehen?
ich meine damit folgendes: ich muss ja das FW-Darlehen im voraus für eine bestimmte Zeit abschließen zb für ein Jahr. Wenn jetzt aber der Prozess nach einem Jahr noch nicht durch ist? Oder wenn ich durch alle Instanzen verliere, habe ich ein Darlehen am Bein, welches ich dann nicht brauche
Ich nehme an, dass Du das FW-Darlehen nur innerhalb von 14 Tagen widerrufen kannst. Wie flexibel ist denn das Angebot?
Für ein Forward habe ich noch kein konkretes Angebot, denke aber drüber nach..
aber wie gesagt, worst case, ich verliere durch alle instanzen, hab ich noch ein Darlehen am bein, das ich dann auch nicht brauche..
So langsam werde ich aufgeregt übermorgen ist unser Gerichtstermin, mein Anwalt sieht der Sache positiv entgegen, wir klagen ja nur auf die Rückerstattung der VFE plus Zinsen. So langsam hab ich keinen Nerv mehr und will die Sache endlich abhaken.
Für ein Forward habe ich noch kein konkretes Angebot, denke aber drüber nach..
aber wie gesagt, worst case, ich verliere durch alle instanzen, hab ich noch ein Darlehen am bein, das ich dann auch nicht brauche..
Jetzt verstehe ich dich.
Die WRB ist falsch, du klagst in Berlin... es ist unbestritten, dass der Widerruf als solcher beim LG durch geht. Die Frage ist nur, zu welchen Bedingungen und wie lange dauert das alles. Ich bin mit nichtmal sicher, ob du ein FW-Darlehen bekommen würdest, bestenfalls zum Zeitpunkt, an dem das aktuelle Darlehen 10 Jahre und 6 Monate läuft.
Das regt mich auch auf, aber neu binden können wir uns nicht. Wenn die Bank in die zweite Runde geht und vors OLG/KG zieht, kannste nochmal ein Jahr draufrechnen. Du kannst nichts abschließen, so ist jedenfalls meine Erkenntnis.