Der Vorteil der Rückabwicklung für den "kleinsten" Kredit würde aktuell laut
Rechner von test.de ca. 1300€ betragen (Restschuld ca. 20.000€), für den "größten" Kredit ca. 4000€ Vorteil (Restschuld ca. 170.000€).
Mit dem Vorteil ist jeweils nur das gemeint, was ich zum jetzigen Zeitpunkt bei einer kompletten Rückabwicklung "gewinnen" würde (Berechnung nach Winnecke), d.h. zukünftige Zinsvorteile sind außer Betracht. Muss man die auch berücksichtigen, wenn es um den Streitwert geht? Wenn ja, wie?
Muss/soll/darf ich die Klage beim Amtsgericht oder beim Landgericht einreichen, wenn ich dabei zunächst nur den "kleinen" Kredit vorbringe? Was wäre für mich günstiger?
Oder scheidet das Amtsgericht aus, da der Streitwert vor Gericht nicht der o.g. "Gewinn" (oder Vorteil) wäre, sondern die Restschuld oder gar die Darlehenssumme aus dem jeweiligen Vertrag und damit über dem Grenzwert läge?