ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
da es hier mit Widerruf sehr still geworden ist, mal ein Thema, das derzeit wieder stärker in den Fokus gerät, da gerade die ING 2010 bis 2013 oftmals weit im Voraus schon Darlehen prolongiert hat und das einen vorzeitigen Ausstieg ermöglicht.
Hinsichlich der vom XI. Zivilsenat des BGH angenommenen Verwirkung des Widerrufrechts sollen mehrere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig sein? Wer weiß mehr? Prof. Knops aus Hamburg hatte ja nachgewiesen, dass der XI. ZS gegen alle anderen Senate des BGH und aller anderen Bundesgerichte, selbst entgegen dem BVerfG entschieden hat AöR 143 (2018), 554 ff. u. NJW 2018, 425 ff.
Unser User Hobbyesel, der allerdings schon lange nicht mehr online war, hatte vor mehr als einem Jahr von einer solchen berichtet. Gehört habe ich aber nichts mehr.
...Landgericht Saarbrücken (AZ.: 1 O 164/18) völlig neue Brisanz in das Thema. Die Saarländer haben nämlich beschlossen, eine wichtige Frage rund um den Widerrufsjoker an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu verweisen.
gibt es dazu schon eine Entscheidung? Danke im Voraus
...Landgericht Saarbrücken (AZ.: 1 O 164/18) völlig neue Brisanz in das Thema. Die Saarländer haben nämlich beschlossen, eine wichtige Frage rund um den Widerrufsjoker an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu verweisen.
gibt es dazu schon eine Entscheidung? Danke im Voraus
da es hier mit Widerruf sehr still geworden ist, mal ein Thema, das derzeit wieder stärker in den Fokus gerät, da gerade die ING 2010 bis 2013 oftmals weit im Voraus schon Darlehen prolongiert hat und das einen vorzeitigen Ausstieg ermöglicht.
Ich verfolge dieses sehr interessante Thema schon seit längerer Zeit und wundere mich, dass es hierzu nicht mehr Urteile gibt. Es dürfte ja sicherlich einige betreffen und der Gesetzestext liest sich ziemlich eindeutig. Immerhin hat nach dem LG Bochum mittlerweile ein OLG geurteilt. Wobei die beklagte Bank Revision eingelegt haben soll, aber der BGH dann nicht mehr entschieden hat, da sich die Parteien zuvor geeinigt haben sollen. Hat die Entscheidung des OLG München dann trotzdem "Bestand", auch wenn evt. noch ein Vergleich geschlossen worden ist? Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff "Endurteil" gegenüber "Urteil"?
Ob sich die Parteien verglichen haben, weiss ich nicht, aber die Revision gegen das Urteil des OLG München wurde bereits im Jahr 2017 zurückgenommen. Damit wurde das Urteil des OLG München rechtskräftig.
Das es seitdem keine Entscheidungen mehr gibt, dürfte letztlich damit zu tun haben, dass die Banken es nicht darauf ankommen lassen. Das ist jedenfalls meine Erfahrung. Endurteil und Urteil sind letztlich identische Begriffe. Das unterscheidet es nur einem Teilurteil oder Zwischenurteil.
Wer sich übrigens gefragt hat, wie der BGH mit der Klatsche aus Luxemburg umgeht im Hinblick auf § 312 d Abs. 5 iVm Abs. 3 BGB aF, EuGH (1. Kammer), Urteil vom 11.9.2019 – C-143/18 (Romano/DSL-Bank).
Er hält an seiner Rspr, etwa BGH, Urteil vom 3.7.2018 – XI ZR 702/16, dort Rn. 14 fest, da die deutsche Gesetzesfassung eine Auslegung im Sinne der EuGH Entscheidung nicht ermögliche (sinngemäß, so Dr. Grüneberg am Freitag beim Bankrechtstag in Frankfurt). Es gibt dazu schon eine unveröffentlichte Entscheidung des BGH, wo der BGH dazu Stellung nimmt.
DAher ist es auch völlig illusorisch, im Hinblick auf die Vorlage des LG Saarbrücken auf den EuGH zur Kaskadenverweisung zu warten.
danke sebkoch für den Hinweis; Romano ist unser Verfahren; am 23.01.2020 ist dann Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor dem LG Bonn über die Klage, die wir am 19.01.2017 eingereicht haben .-) für den Beschluss des BGH wären wir dankbar...
Der Klassiker der Arbeitsgemeinschaft im DAV war's nicht. Der kommt noch am Donnerstag und Freitag, 14. und 15. November,. Hier: https://www.bankundkapitalmarkt.de/
Überall und immer wieder "Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Bank- und Kapitalmarktrecht" - wie langweilig ist das denn? Wer die WM und/oder BKR regelmäßig liest, kennt das die Urteile docch sowieso schon. Offensichtlich geht es hier um Vortragshonorare für Ellenberger und Grüneberg, deren argumentative Überzeugungskraft bei nahezu Null liegt und deren Urteilen dennoch von den Richtern an den LG und OLG blindlings gefolgt wird. Sie die eigentlich nur faul oder wirklich so gehirnamputiert?