ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
München scheint ein nicht so schlechtes Pflaster zu sein. Das OLG München hat mit Urteil vom 21. Oktober 2013 Az. 19 U 1208/13 ja schon mal eine als unwirksam angesehen.
Das interesiert aber eine Sparkasse München nicht wirklich... die lassen sich wohl verklagen.
Es macht immer einen Unterschied ob der Vertrag noch läuft oder nicht. So lange der Vertrag läuft und Forderungen und Gegenforderungen bestehen, kann die Bank m.E. schwer behaupten sie musste mit irgendwas nicht mehr rechnen, wenn es aber doch so im Gesetz steht (Stichwort ewiges Widerrufsrecht).
Nach der Beendingung hingegen könnte die Bank durchaus diesem Irrtum erliegen. Wenn alle Forderungen beglichen sind, dürfte jeder gedanklich den Decke drauf machen und den Vorgang zu den Akten legen. Teilweise wurden Verwirkung ja auch angenommen, weil etwa ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde oder die Darlehensnehmer haben sich einfach zu sehr zu viel über ihre Motivation zum Widerruf ausgelassen.
Letztlich sind Richter auch nur Menschen und machen das was sie für richtig halten.
Sicher wenn man die BGH Rechtsprechung zu den Lebensversicherungen zugrunde legt, muss auch hier die Bank weiterhin mit einem WR rechnen. Ich sehe hier eigentlich auch keinen Raum für Verwirkung, die Banken hätten m.E. jederzeit nachbelehren können.
München scheint ein nicht so schlechtes Pflaster zu sein. Das OLG München hat mit Urteil vom 21. Oktober 2013 Az. 19 U 1208/13 ja schon mal eine als unwirksam angesehen.
Hehe, jetzt komm ich...Spezialfall...
Darlehen, WRB unwirksam, WR erklärt, wurde nicht akzeptiert, jetzt kann ordentlich gekündigt werden...d.h. die alten Darlehen werden abgelöst durch eine Anschlussfinanzierung....
Wie sieht es hier mit dem Thema Verwirkung aus? Widerruf ist ja bei laufenden Vertrag erklärt worden...
Darlehen, WRB unwirksam, WR erklärt, wurde nicht akzeptiert, jetzt kann ordentlich gekündigt werden...d.h. die alten Darlehen werden abgelöst durch eine Anschlussfinanzierung....
Wie sieht es hier mit dem Thema Verwirkung aus? Widerruf ist ja bei laufenden Vertrag erklärt worden...
Wenn du den WR nicht grad zwei Tag vor der Kündigung ausgesprochen hast... den dan könnte man sich ja wieder streiten wie beim OLG Frankfurt.
Darlehen, WRB unwirksam, WR erklärt, wurde nicht akzeptiert, jetzt kann ordentlich gekündigt werden...d.h. die alten Darlehen werden abgelöst durch eine Anschlussfinanzierung....
Wie sieht es hier mit dem Thema Verwirkung aus? Widerruf ist ja bei laufenden Vertrag erklärt worden...
WR ist ein einseitiges Gestaltungsrecht (siehe Wikipedia). Es kommt ergo nicht darauf an, ob die Bank den WR anerkennt, akzeptiert oder ihn annimmt. Es kommt nur darauf an, ob er ausgesprochen wurde und ob später nicht ggf. im Rahmen eines vielleicht konkludent geschlossenen Aufhebungs- oder Ablösungsvertrages wieder darauf verzichtet wurde.
So lange die Kündigung / Rückabwicklung unter dem Vorbehalt des Widerrufs bzw. dessen Wirksamkeit durchgeführt wurde, sehe ich hier eigentlich keine Besonderheit.
Wenn der Vertrag wie auch immer beendet wurde, wäre m.E. wohl auch eine Leistungsklage das Mittel der Wahl gerichtet auf die Rückforderung des "zuviel" gezahlten.
Hier könnte man dann über eine Teilklage nachdenken und den Streitwert kleinhalten und später nachlegen (§ 264 ZPO), wenns gut läuft.
Ich gehöre auch zum "Club" der DiBa-Widerrufler "frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages...
Ich habe selbst (unter Anleitung eines Anwalts) den Widerruf ausgesprochen.
Mein Anwalt berechnet mir für die außergerichtlichen Tätigkeiten ein Pauschalhonorar von 560 € + ein Erfolgshonorar aber eben nur wenn ich mit dem Erreichten einverstanden bin.
Willkommen! Die Grundpauschale (netto/brutto?) erscheint mir günstig. Ich kenne Angebote, wo diese 950€ brutto beträgt. Vor allem aber: Wie hoch ist das Erfolgshonorar?
Hallo,
ich habe einen DV mit der DiBa. Vertrag ist von 2006. Der läuft noch bis 2021.
Widerrufsrecht habe ich vom Fachanwalt prüfen lassen. Jetzt will ich aber mal gerne wissen, wie das mit den LG und OLG Urteilen von FFM ist. Die sollen wohl Banken freundlich sein. Betreffen die Frankfurter Urteile ausschließlich Darlehensverträge (DV) die schon beendet sind? Oder sind das auch noch laufende DV die die Frankfurter Richter wegen Verwirkung abweisen?
Danke für Eure Antworten!
Hallo,
ich habe einen DV mit der DiBa. Vertrag ist von 2006. Der läuft noch bis 2021.
Widerrufsrecht habe ich vom Fachanwalt prüfen lassen. Jetzt will ich aber mal gerne wissen, wie das mit den LG und OLG Urteilen von FFM ist. Die sollen wohl Banken freundlich sein. Betreffen die Frankfurter Urteile ausschließlich Darlehensverträge (DV) die schon beendet sind? Oder sind das auch noch laufende DV die die Frankfurter Richter wegen Verwirkung abweisen?
Danke für Eure Antworten!
Der mag noch bis 2021 laufen, aber Du kannst nach 10 Jahren mit Kündigungsfrist von 6 Monaten raus!
Jau, so einfach ist das, wenn man die "richtigen" Argumente hat.
Versuchs doch auch mal. Geschäftsverbindung kündigen. Depot zur Sparkasse übertragen.
Mit ein bisschen Fortune steht morgen CEO Blessing auf deiner Matte und bittet dich mit einem dicken Präsent für die Gattin ergebenst um Entschuldigung für die so ganz unverzeihliche Zurückweisung deines WRs. Wetten!
Und hat Dein RA auch erklärt, wie er auf die 3700€ Erfolgshonorar (netto/brutto?) kommt? Das hängt doch sicherlich davon ab, wieviel er für Dich rausholt. Hat er diesbzgl. einen Prozentsatz angegeben, den er als Erfolgshonorar aus Deinem "Gewinn" einstreicht? Hat er (ausreichend positive) Erfahrungen mit der ING-DiBa? Nochmals danke!
Und hat Dein RA auch erklärt, wie er auf die 3700€ Erfolgshonorar (netto/brutto?) kommt? Das hängt doch sicherlich davon ab, wieviel er für Dich rausholt. Hat er diesbzgl. einen Prozentsatz angegeben, den er als Erfolgshonorar aus Deinem "Gewinn" einstreicht? Hat er (ausreichend positive) Erfahrungen mit der ING-DiBa? Nochmals danke!
Ja hat er wohl und er steht auf der hier schon oft zitierten Anwaltsliste.
Die Höhe des Erfolgshonorars berechnet er wohl aus der VFE die so bei ca.
40000€ liegen müsste.
Moin Moin aus dem Norden (aber nicht Hamburg),
habe beim googeln nach VFE die Widerrufsgeschichte gelesen und bin dann schließlich hier gelandet:
1. WRB: "Die Frist beginnt frühestens...."
Darlehen von Dezember 2008. Somit gilt Mustertext vom 31.03.2008 mit Übergangsfrist bis Oktober 2008. Im Mutertext ist aber nicht mehr frühestens enthalten, so dass WRB fehlerhaft ist?
Bitte um Bestätigung
Habe meinen Anwalt beauftragt, der Widerruf ist erklärt, die Bank hat sich nach 3 wochen erst gemeldet, um weiteren Aufschub gebeten und dann erst nach ca. 2 Wochen abgelehnt.
O-Ton"Anders als oft in der Öffentlichkeit dargestellt, ist es keinesfalls so, dass in jedem Fall davon auszugehen ist, dass geringe Abweichungen zwingend zur Aufhebung der Schutzwirkung der BGB-InfoV führen......dann Anspielung auf unzzulässige Rechtsausübung und Verwirkung... Gründe für Verwirkung: weil ich längereZeit den Widerruf nicht wahrgenommen habe, obwohl in der Lage dazu....verspätete Geltungmachung verstößt gegen de Grundsatz von Treu und Glauben..."Selbst wenn die Widerrufsbelehrung formale Mängel aufgewiesen haben sollte , bleibt die Tatsache bestehen, dass eine Widerrufsbelehrung durchgeführt worden ist, die ienen durchschnittlichen Verbraucher über das Bestehen eines befristeten Widerrufsrechts als solchem nicht im Unklaren lässt." ....Erwartung zum Einhalten des Darlehensvertrages....Berater stehen zur Verfügung, ob und wie in Zukunft von günstigen Zinskonstellationen profitiert werden kann...
Aus meiner Sicht WischiWaschi ohne gerichtliche Begründung etc.
Durch Anwalt Gesprächstermin vereinbart. Rechtschutzversicherung deckt, da Altbau und Ablehnung vorliegt.
Soll ich weiter klagen und auf Rückabwicklung besthen????