@Texis,
nun ja, es heisst ja
"Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von ..... EUR zu zahlen"
Ich würde hier argumentieren, dass ohne den nachfolgenden und bei der WRI der SPK N fehlende Satz des Musters
"Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde."
eben nicht klar&deutlich ist, was für den Fall gelten soll, bei dem das Darlehen nicht vollständig in Anspruch genommen wurde.
Ein verringerter Sollzinsbetrag oder gar kein Sollzinsbetrag? Also Sollzinsen nur bei vollständiger Inanspruchnahme?
Letztlich kann der Verbraucher hier doch nur erkennen, dass es mögliche andere Konstellationen gibt, aber nicht, was für die anderen gelten soll.