Zitat von
gerle19
Guten Tag,
mein Name ist Jörg und ich bin mit Unterbrechungen schon ein langer Mitleser. Nun habe ich auch mal ein Anliegen, welches trotz Studieren des Forums immer noch unbeantwortet ist.
Bank 1: Widerrufen im Januar 2016 durch Anwalt
endfälliges Darlehen 197.000 Euro, Auszahlung 02/2010, Zins 4,13%, 2 mal Sondertilgung jeweils 9850,00 Euro: 12/2017 + 12/2018, Zinsbindung bis 11/2019, Ablösung in einer Summe durch BSV (Bank 2 / BHW )
Bank 2: BHW
BSV, zuteilungsreif seit 02/2018, angesparte Summe etwa 83.000 Euro
Bank 1 hat natürlich 01/2016 den Widerruf nicht anerkannt. Da es sich um einen Neubau handelt und sich dadurch meine RSV nicht an den Rechtskosten beteiligen wollte, riet mir mein Anwalt nicht zu klagen und bis jetzt lag alles auf Eis. Aufgrund der BGH-Entscheidung ( XI ZR 520/16 ) sind nun die Erfolgsaussichten einer Klage sehr gut und ich denke darüber nach diesen Schritt zu gehen.
Meine Anwaltskanzlei hat mir den Nutzungsersatz (2.5%) ausgerechnet, nach deren Berechnung liegt mein Vorteil/Gewinn niedriger als das Honorar des Anwalts, welches ich bei Erfolg zahlen müsste.
Fragen/Bitten:
- Kann mir jemand der Profis hier die Rückabwicklung im Falle eines Erfolgs beim Gericht ausrechnen ? Zinszahlungen monatlich bis 12/2017: 678,01 Euro, ab 01/2018: 644,11 Euro
- Wie werden meine geleisteten Zinszahlungen nach dem Widerruf (01/2016) behandelt ?
- Von Bank 1 kam nun ein Schreiben, dass sie mich sofort aus dem Darlehen entlassen würden (197.000 - 9850 - 9850 = 177.300 Euro). Macht es Sinn dies zu tun, ich würde damit ja die letzten 11 Monate der Zinsen sparen, und womöglich auch das Honorar der Kanzlei.
Vielen Dank, Jörg