Zitat von
Hanomag
Den neuesten Finanztip-Newsletter habe ich heute um 14:34 Uhr per Email erhalten.
Auf der Seite des dort streitigen Rechtsanwaltes
https://www.huebner.pro//Kei..._Widerruf.html
steht:
"Wenn die Bank auch bei Ihrem Darlehenswiderruf Kapitalertragsteuer abgeführt hat, ist folgendes zu tun:Es muss ein Bescheid des Finanzamts erwirkt werden über die Rückerstattung der Steuern. In der Regel wird die Rückerstattung in einem solchen Bescheid abgelehnt. Gegen diese Ablehnung muss Einspruch erhoben werden. Nach unserer Erfahrung wird auch dieser EInspruch vom Finanzamt abgelehnt. Gegen die Ablehnung muss dann Klage erhoben werden."
Hierzu habe einige Fragen:
1. Bei welcher Stelle des Finanzamtes stelle ich den Antrag auf Rückerstattung der Steuern?
2. Gibt es Fristen hierfür und wenn welche?
3. Muss der Antrag mit dem Einkommenssteuerbescheid gestellt werden bzw. ist der Zug abgefahren, wenn der Bescheid rechtskräftig ist (ich habe nämlich beantragt den Freibetrag zu berücksichtigen)
4. Wie könnte man den Antrag gut begründen?