ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Mal abgesehen von sebkochs Einwendungen, heißt es unter Ziffer II. 3. c) des Urteils, dass seit dem 25.05.2016 (also wohl ab Widerrufsausübung) keine vertragsgemäßen Zins- und Tilgungsleistungen geschuldet werden:
Dies ist richtig. Dies sagt aber nichts darüber aus, ob der dortige Darlehensnehmer nicht etwa Nutzungsentschädigungen i.H.v. marktüblicher Verzinsung zu zahlen hat.
Unklar ist, mit welchen Forderungen insoweit die Bank aufgerechnet hat. War dies lediglich die Rückzahlung der Darlehensvaluta oder doch zzgl. marktüblicher Verzinsung. Soweit ich das erkennen kann, sagt das Urteil darüber nichts aus.
absolut richtig, zum Wertersatzanspruch nach Widerruf nach §§ 346 ff BGB sagt das Urteil nichts. Das wäre in Frankfurt auch überraschend gewesen, da das dort alle Senate anders sehen.
Noch mal die Frage bezüglich der Vergleichsbereitschaft neuer Konditionen bei der DSL Bank bei Verträgen aus 2/2012 nach Widerruf. Ist da jemanden etwas bekannt drüber?
Schon schade, der Thread ist zu einem Expertenthread mutiert, für Verbraucher oder informative Anfragen ist hier kein Platz mehr. Echt schade, geht es doch immer noch um alle Erfahrungen und nicht nur noch um Urteile, liest man den Overhead.
Es wäre aus meiner Sicht besser gewesen, man hätte für Anwalte und Hobbyadvokaten einen seperaten Thread eröffnet, bzw. einen der anderen Threads dafür benutzt.
Schon schade, der Thread ist zu einem Expertenthread mutiert, für Verbraucher oder informative Anfragen ist hier kein Platz mehr. Echt schade, geht es doch immer noch um alle Erfahrungen und nicht nur noch um Urteile, liest man den Overhead.
Es wäre aus meiner Sicht besser gewesen, man hätte für Anwalte und Hobbyadvokaten einen seperaten Thread eröffnet, bzw. einen der anderen Threads dafür benutzt.
Was soll denn dieser Unsinn? Jeder Laie hier ist doch froh und dankbar, wenn er den Rat eines Experten bekommt. Und Ratschläge dieser Art hat es schon genügend gegeben.
Was ist denn mit dir passiert, bzw. stimmt denn mit dir nicht?
???? Lies mal alte Beiträge und die letzten 100! Wo gab es denn noch groß die entsprechenden Fragen und wo wurde denn noch entsprechend geantwortet? Ich bitte dich!
Zu dem, ich habe auf meine Frage keine Antwort bekommen, dabei wäre diese recht einfach zu beantworten gewesen, da es da Vergleichswerte ja genügend geben dürfte.
dass es keine Antwort gibt bzgl der Vergleichsbereitschaft der DSL bei Verträgen aus dem Jahr 2012 liegt schlicht daran, dass es keine gibt. Die Frage war allerdings auch tendenziell so formuliert, dass man das nur beantwortet, wenn man was Positives weiß. Daher haben sich die Kollegen hier im Forum vermutlich nicht gemeldet.
Ich persönlich finde den Mix aus Darlehensnehmern, Juristen und Finanzfachleuten hier eher befruchtend. Ein reines Verbraucherforum unterläge wohl auch der Gefahr, dass man sich vom rechtlich Machbaren schnell entfernt.
wieso ist das überraschend. Es gibt (nach meiner Kenntnis) letztlich kein einziges rechtskräftiges Urteil gegen die DSL aus diesem Vertragszeitraum. Warum sollte die DSL sich also vergleichen?
Ich persönlich finde den Mix aus Darlehensnehmern, Juristen und Finanzfachleuten hier eher befruchtend. Ein reines Verbraucherforum unterläge wohl auch der Gefahr, dass man sich vom rechtlich Machbaren schnell entfernt.
Was ist denn mit dir passiert, bzw. stimmt denn mit dir nicht?
Die Frage geht an Dich zurück.
Zitat von noelmaxim
???? Lies mal alte Beiträge und die letzten 100! Wo gab es denn noch groß die entsprechenden Fragen und wo wurde denn noch entsprechend geantwortet? Ich bitte dich!
Ich habe nur die letzten 40 gecheckt. Ohne Ducnici sind es mindestens 8 entsprechende Antworten. Und da meiner Meinung nach Ducnici ein sehr guter Experte ist, sind es einige mehr.
Jetzt beantworte bitte die Frage, was mit Dir los ist?
Haben Dich etwa die bisherigen Kritiker in den letzten Tage vielleicht zu viel geschont?
ich bin neu hier und hoffe ich kann hier um Rat fragen und treffe Leute, die ein wenig mehr Ahnung haben wie ich. Ich habe von diesem neuen Sparda Bank Urteil vom OLG Frankfurt gehört, welches einen neuen "Widerrufjoker" geschaffen hat. Da ich auch gerne aus meinem alten Darlehensvertrag raus möchte, wäre das natürlich, wenn in meinem Vertrag eine Lücke wäre, die mir das ganze ermöglicht.
Ich muss dazu sagen, dass ich ursprünglich eigentlich nur meinen Vertrag vorzeitig zurückzahlen wollte. Ich habe den Vertrag 2012 abgeschlossen und eine Zinsbindung von 15 Jahre vereinbart. Nach knapp über 5 Jahren hatte ich jedoch bereits das Geld zusammengespart samt Vorfälligkeitsentschädigung um die Restschuld eben komplett abzubezahlen. Habe mich auch zweimal mit der Bank in Verbindung gesetzt und gesagt ich würde gerne den ausstehenden Betrag zzgl. der Vorfällgikeitsentschädigung in Höhe von knapp 7.000 € zurückbezahlen um fertig zu sein. Die Bank hat mich beide male auflaufen lassen und gemeint, dass machen wir nur, wenn ich "die Wohnung verkaufe oder versterbe". Hab dann natürlich klein beigegeben und das ganze auf mir sitzen gelassen, viel machen konnte ich ja nicht. Nun eben diese neue Urteil.
Habe jetzt den Vertrag an einen Anwalt geschickt, welcher mir eine kostenlose Erstberatung ermöglicht hat, und der meinte, dass man da was machen kann, weil ich zitiere jetzt genauso wie ich es schriftlich bekommen habe:
Ihre Widerrufsbelehrung erscheint insoweit problematisch, als dass die Sparda Bank nicht ordnungsgemäß über die Vertragslaufzeit belehrt hat. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtangabe, die sich auch ausdrücklich in der Widerrufsbelehrung wiederfindet. Im Darlehensvertrag hingegen wird nur die Anzahl der Monatsraten als Vertragslaufzeit genannt und dies nur insoweit vage, als dass die Bank mitteilt, dass sich die Vertragslaufzeit auch ändern kann. Die Angabe zur Anzahl der Monate stellt eine eigenständige Pflichtangabe dar, die nicht mit der Pflichtangabe zur Vertragslaufzeit übereinstimmt.
Demgemäß können Sie den Darlehensvertrag meines Erachtens auch heute noch widerrufen.
Leider konnte ich ihm Rahmen dieser Erstberatung keine Nachfragen stellen. In meinem Vertrag habe ich auch den Punkt gefunden, auf welchen er hinweist, jedoch darunter noch einen anderen Punkt, wo die Laufzeit aber dann tatsächlich in Monaten angegeben wurde. Jetzt frag ich mich natürlich, ob der Anwalt das übersehen hat, oder ob das trotzdem nicht korrekt ist und ich eventuell immernoch ein Widerrufsrecht habe.
Ich hab jetzt mal ein Foto angehängt, wo man meine im Vertrag enthaltene Widerufsbelehrung sieht und den Punkt 4 mit der Laufzeit. Auch interessant zu wissen wäre es, ob das neue OLG Frankfurt Urteil auch auf mich zutrifft bzgl. der Angabe, dass die Frist "14 Tage oder einen Monat beträgt" so ähnlich wie es bei dem Kläger der Fall war. Leider hab ich keine weiteren Infos zu dem Kläger und seinem persönlichen Fall finden können.
Ich würde mich wirklich riesig freuen, wenn ich die eine oder andere (hoffentlich) positive Rückmeldung bekommen würde.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus!
Liebe Grüße,
Lexa
ps: Ich habe natürlich persönliche Informationen und Unterschrift etc. entfernt.
um zu sehen, ob das Urteil des OLG FFM bei dir zutrifft, müsstest du die Widerrufsinformation hier hochladen. Dann kann man sehen, ob dort auch das Wort "dann" bei der Passage zur Nachbelehrung gestrichen ist.
Die Vertragslaufzeit kann ich bei deinem Vertrag als Fehler eigenlich nicht als problematisch ansehen, aber 2012 könnte man sicher über die Berechnung des Effektivzinssatzes gehen
Danke für deine Rückmeldung. Darf ich fragen, wo ich die Widerrufsbelehrung hochladen soll? Du hast nur geschrieben "bei hochladen". Und wie meinst Du, man könnte über die Berechnung des effektiv Zinses gehen?
Ich hätte noch eine Frage, ich habe im Art 247 §§ 3-6 EGBGB gelesen, dass eine Pflichtangabe zum Beispiel auch der Gesamtbetrag ist. Muss dieser als Zahl im Darlehensvertrag aufgeführt sein? Weil in meinem Vertrag gibt es zwar einen Punkt 6 Gesamtbetrag aber das Feld wurde leer gelassen.
Kann ich damit eventuell was machen?
Ich hab jetzt mal den gesamten Vertrag angehängt. Wäre super nochmal einen Rat zu bekommen.
also dein Vertrag hat schon mal den vom OLG Frankfurt gerügten Fehler nicht (denn hier steht das "dann"). Zum Effektivzinssatz hatten wir hierzu ausführliche Diskussionen hier im Forum, die ich nicht nochmal wiederholen möchte. Du findest Sie ab #20871 bis 20885
Vielen Dank für die Info! Werde mich da wohl nochmal an einen Anwalt wenden müssen, da ich mich damit wirklich überhaupt nicht auskenne. Nochmal kurz die Nachfrage bzgl. des Gesamtbetrages. Muss dieser im Darlehensvertrag aufgeführt sein oder reicht da dieses standartisierte Merkblatt mit einem Beispiel drauf? In meinem Vertrag steht unter Punkt 6 zwar Gesamtbetrag, aber das Feld wo der Gesamtbetrag stehen sollte ist leer.
Da Art 247 § 9 EGBGB bei Immobiliardarlehensverträgen eine Abweichung der Pflichtangaben (gegenüber sonstigen Verbraucherdarlehen) vorsieht und Art 247 § 3 Abs. 1 Nr. 8 EGBGB (dort steht der Gesamtbetrag) dort nicht genannt wird, ist das bei Immobiliardarlehen keine Pflichtangabe, die im Vertrag zu erteilen ist und daher mE kein Ansatzpunkt
Besten Dank für die Rückmeldung. Ich bin da noch auf etwas gestoßen, was mir vielleicht einen Widerruf ermöglichen könnte. (?)
Und zwar geht es dabei um den unter denm rot unterlegten Satz, also der nachfolgende in dem Widerruf, welcher sich scheinbar bei vielen Sparda Banken findet und laut einem Urteil des LG Aurich zu einem Widerruf berechtigt.