Zitat von
Pajak
Hallo liebe "Widerrufs-Gemeinde"
Dank BGH besteht ja seit einiger Zeit ja die Problematik mit den Feststellungsanträgen bei noch nicht zurückgeführten Darlehen... Sollen nach Meinung des BGH unzulässig sein!?
Kann mir jemand mitteilen, welchen Antrag denn man nun stellen soll, wenn das Darlehen noch nicht zurückgeführt ist, die Aufrechnung erklärt wurde und ein Saldo zugunsten der Bank besteht?
Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar.
Vielleicht so:
"Es wird festgestellt,
I. dass die Kläger der Beklagten zum [Stichtag einfügen] auf der Grundlage des am [Tag des Widerrufes einfügen] erklärten Widerrufes des Darlehensvertragsverhältniesses mit der Nr. [einfügen] vom [Tag Vertragsschluss einfügen] nicht mehr als den Betrag von € [Betrag einfügen] schuldet.
II. (hilfsweise zu Ziffer I.), dass die Kläger ab dem Widerruf vom [Tag des Widerrufes einfügen] nicht mehr zur Zahlung des Vertragszinses und zur Rückzahlung der Darlehensvaluta über deren Fälligkeit verpflichtet ist"