ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Die Deckungszusagen folgen immer sukzessive. Das heißt: erst kommt die Zusage für das außergerichtliche Verfahren.
Führt das zu keinem Ergebnis kommt die Zusage für das gerichtliche Verfahren 1. Instanz, danach die Zusage für die Berufungsintanz.
ich habe nun die Deckungszusage meiner RSV (ARAG), allerdings gilt diese nur für außergerichtliche Tätigkeiten. Ist das normal??
Hat wer die gleichen Erfahrungen mit den Deckungszusagen der RSV gemacht, ob sie diese nach Salamitaktik erteilen? Wurde später dann noch Deckung für das gerichtl. Verfahren zugesagt?
Verwundert...
Normal, erst außergerichtlich, kommt dann nichts zustand, dann muss der Anwalt bzgl. der Deckung für die 1.Instanz noch mal anfragen usw.
Hallo StillerLeser98,
es ist ganz normal. Zunächst die vorgerichtliche Instanz, danach geht es weiter. Dein RA muss dann bei der RSV wieder die Deckung für die nächste Stufe beantragen, usw.
Viel Glück
Hallo,
folgende Urteile sollen alle für die Bank ausgefallen sein:
Frankfurt 28.11.2014, Az. 2-21 O 139/14:
Frankfurt 07.11.2014, Az. 2-05 O 157/14:
Frankfurt 19.11.2014 Az. 19 U 74/14:
leider kann ich dazu nicht viel finden...
sorry meinte auch Berlin! Mein Anwalt hat sowas erzählt, im Bezug auf unseren Termin nächste Woche, dass es wohl ganz gut aussieht und bezog sich auf ein Urteil des Kammergerichtes.
sorry meinte auch Berlin! Mein Anwalt hat sowas erzählt, im Bezug auf unseren Termin nächste Woche, dass es wohl ganz gut aussieht und bezog sich auf ein Urteil des Kammergerichtes.
Das ist doch das Urteil aus 12/2014, KG Berlin.
Rückabwicklung zu 5% über Basis und mit marktüblichem Zins, das war hier irgendwo auch angeführt. Ich hab jetzt keine Zeit dafür, aber wenn du paar Seiten zurückblätterst oder googelst, findeste was.
Meine Bank steht auf dem Standpunkt, dass die Urteile in Frankfurt auch in Zukunft so ausgehen werden. Daher wird es, auch bei anwaltlicher Hilfe, schwer werden einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen, der dann auch akzeptabel ist.
Wenn man keine RSV hat kann man sich das Geld auch sparen…?
Meine Bank steht auf dem Standpunkt, dass die Urteile in Frankfurt auch in Zukunft so ausgehen werden. Daher wird es, auch bei anwaltlicher Hilfe, schwer werden einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen, der dann auch akzeptabel ist.
Wenn man keine RSV hat kann man sich das Geld auch sparen…?
Ja, dann hat die Bank mit ihrer Aussage genau zu 100% das erreicht, was sie erreichen wollte! ;-)
Es kommt darauf an, ob/wieviel man riskieren will. Aber es sieht in der Tat so aus, dass das LG und leider auch das OLG Frankfurt in letzter Zeit sehr bankenfreundlich geurteilt und dabei die höchstrichterlichen Urteile des BGH ignoriert haben.
Es besteht die Möglichkeit, mit einer Kanzlei ein Honorar auf Erfolgsbasis zu vereinbaren. Eine lange Liste mit Kanzleien findet man bei test.de.
Schließlich kann man auch einen Prozessfinanzierer einschalten. Der übernimmt die Kosten im Falle des Unterliegens und wird am "Gewinn" des Kunden im Falle des Obsiegens beteiligt (z.B. mit 35%). Es gibt u.a. auch RSVen, die eine Prozessfinanzierung anbieten.
Hallo zusammen,
wollte mich auch mal beteiligen und erst mal berichten, dass Roland nicht am
Gewinn das heißt VFE die 35 % kassiert, sondern vom Streitwert.
Das bedeutet Darlehenssumme von 200000 möchten die 30 Prozent.
Muß mich hier auch noch mal zu Wort melden. Ich habe jetzt von einem Rechtsanwalt meinen Darlehnsvertrag aus dem Jahr 2009 (IngDiba) prüfen lassen. Dieser sagte, dass die Widerrufsbelehrung nicht richtig ist.
Der RA riet mir, mich mit der Bank auf einen aktuellen Zinssatz zu einigen, da das Risiko vor Gericht zu verlieren sehr teuer werden kann. Ich habe das Geld seinerseits für einen Neubau aufgenommen, daher greift die Rechtsschutzversicherung nicht.
Nun meine Frage: Wenn es bereits ein Urteil zu exakt „meiner“ Widerrufsbelehrung gibt das besagt, dass diese ungültig ist, dann gilt das doch auch für meinen Vertrag und ich würde quasi kein Risiko eingehen, oder? Und wo würde ich das in Erfahrung bringen können?
...Aber es sieht in der Tat so aus, dass das LG und leider auch das OLG Frankfurt in letzter Zeit sehr bankenfreundlich geurteilt und dabei die höchstrichterlichen Urteile des BGH ignoriert haben.
Nicht mehr nur das LG Frankfurt. Inzwischen sind mir leider auch abweisende Urteile wegen angeblich unzulässiger Rechtsausübung - Verwirkung aus Bonn hier, Bielefeld hier, Dortmund hier und Hamburg hier bekannt geworden. Mit Ausnahme des Hamburger Urteils zu WR nach vollständiger beiderseitiger Erfüllung.