Wie ich erfahren habe, wurde in einem Fall gegen die Commerzbank (Vertrag aus 2006) Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht.
zu klärende Rechtsfragen:
- Thematik "2 Verträge - 1 Belehrung" (mit 2 verschiedenen Vertragspartnern)
- einseitige Belehrung über die Widerrufsfolgen
- Aufrechnungsverbotsklausel
- Annahmeverzug bzw. Verzugszins nach Widerruf
- Nutzungsersatz nach Bruttosollzinsurteil des BGH (marktüblicher Durchschnittszins)
Ist also auch die Zeit nach Widerruf zur Klärung mit dabei...
Aktenzeichen bekomme ich noch mitgeteilt