Zitat von
bolek75
Sorry, du hast recht. Ich muss zugeben, dass ich mich nicht so viel damit beschäftigt habe. Es hat sich ewig mit der RSV hin- und hergezogen und anschließend hat man sich auf die "kostenschonende" Variante geeinigt. Habe gerade nochmal in der Klageschrift nachgeschaut. Als Streitwert werden die Zins- und Tilgungsraten bis zum WR angesetzt von ca. 92 TEUR.
Ist das für mich nachteilig, auch wenn es natürlich jetzt schon zu spät ist.
Die RSV hat Dir die Antwort bereits geschrieben:
Zitat von
bolek75
"Ihr RA macht vorliegend die Löschung der Grundschuld bei der Gegenseite geltend.
Aufgrund der Rechtsprechung des BGH ist hierbei der Nennbetrag der Grundschuld auf den Streitwert hinzu zurechnen.
Daraus egeben sich erhebliche Mehrkosten bei einem gerichtlichen Verfahren...
Bitte beachten Sie, dass Sie als unser Versicherungsnehmer aus § 82 VVG dazu verpflichtet sind, die Kosten der REchtsverfolgung niedrig zu halten. Wir erteilen Ihnen daher nach § 82 Abs. 2 VVG die Weisung die Löschung der Grundschuld nicht geltend zu machen. Wir gehen davon aus, dass die Gegensetie im Obsiegensfalll die Löschung unproblemaisch freigen wird.
Wir halten daher diese Vorgehen für mutwillig. Keine nicht-rechtschutzversicherte Partei würden dein Streitwert verdreifeachen. Wir haben daher unsere Eintrittspflicht wegen Mutwilligkeit abgelehnt ud fügen Ihnen zu Ihrer Information unser Schreiben an den RA als Anlage bei."
Das Schreiben des RA enthält die Info, dass sein Honorar auf 1/3 gekürzt wird.
Die Bank hat sicher selbst ein großes Interesse an dem niedrigeren Streitwert. Gibt sie nicht frei, müsstest Du sie ja noch einmal verklagen. Und da sie kein Recht bekäme, würde sie sich ins eigene Fleisch schneiden.