Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Recht so,


    im Urteil steht aber auch leider nichts darüber, ob das Ausfertigungen eines Angebotes waren, die den Klägern/DN zugesandt wurden, also von der SPK schon unterschrieben waren,

    oder ob diese Dokumente noch überhaupt keine Unterschrift enthielten....

  3. Avatar von Recht_so
    Recht_so ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Im Urteil der Vorinstanz (LG Münster, Urt. v. 29.12.2015 - 014 O 203/15) wird es noch deutlicher, dass der Kläger zwei von der Beklagten unterzeichnete Exemplare erhalten hat.

  4. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    also hat er faktisch ein Angebot der SPK erhalten. Und eine Kopie des Angebotes.


    Er hat das Angebot unterschrieben, damit wurde das Angebot zum Vertrag. Den hat die SPK zurück erhalten.

    Sie hatte dann die Vertragsurkunde mit beiden Unterschriften.

    Was hat die SPK davon abgehalten, davon eine Kopie/Abschrift zu erstellen und dem DN zuzusenden?


    Eine Abschrift von einer Vertragsurkunde kann denklogisch erst nach Zustandekommen des Vertrages erstellt werden. Nicht vorher.


    Wie wäre es denn, wenn die SPK dem DN keine Kopie des Angebots mitgesandt hätte?

    Dann wäre das Verfahren eben so, der DN unterschreibt, schickt den DV zurück, die SPK müsste eine Kopie/Abschrift erstellen und dann dem DN wieder zusenden.
    Dann würde die Frist ab diesem Zeitpunkt des Erhaltes zum Laufen beginnen.
    Klar und eindeutig bestimmbar.


    Der Denkfehler liegt einfach darin, dass diese Zweitausfertigung/Kopie des Angebotes mitgeschickt wurde...

  5. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    die ersten Entscheidungen zum Darlehenswiderruf sind zB vom LG Köln (Urteil vom 10.10.2017 - 21 O 23/17) und LG Gießen (Urteil vom 20.07.2017, 3 O 74/17) in Fällen der VW Bank (oder vergleichbarer Belehrungen) ergangen und zu Ungunsten der Kunden ausgegangen. Das ist aber natürlich nur mal der Anfang, denn das geht sicher auch bis zum BGH
    Bei test.de kommt heute die Fortsetzung. Laut Landgericht Arnsberg war ein VW-Bank-Vertrag von Oktober 2014 auch 2016 noch widerruflich. Hier steht's.

  6. Avatar von Maxlaw
    Maxlaw ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ sebkoch:

    Leider gibt es eine negative Entscheidung aus Oldenburg. Die Revision wurde natürlich nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.
    Sollte die Entscheidung interessant sein, kann ich sie gerne zur Verfügung stellen.

  7. Avatar von Maxlaw
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die DKB verteidigt sich aktuell gegen die Berechnung des Nutzungsersatzes in Höhe der vom BGH aufgestellten Vermutung mit dem Einwand, die DKB habe lediglich Nutzungen in Höhe der gesetzlichen Kapitalrendite nach § 26a KWG gezogen.

    Sind hierzu Entscheidungen des LG Berlin oder anderer Gerichte bekannt?

  8. Avatar von Maxlaw
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ ducnici:

    Derzeit nehmen die erstinstanzlichen Gerichte an, dass die Unteschrift des Darlehensnehmers unter seinem Vertragsangebot, welches ihm in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt wurde, nicht erforderlich ist.

    Begründet wird dies damit, dass es sich bei dem dem Darlehensnehmer überlassenen Vertragsangebot, welches für seine Unterlagen bestimmt ist, trotz Fehlers einer Unterschrift um eine Vertragsurkunde handeln soll. Das LG Köln, Urteil vom 19.10.2017, Az. 15 O 83/17, zitiert in diesem Zusammenhang den § 126 Abs. 2 S. 1 BGB.

  9. Avatar von lelo44
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    In Sachen der Pflichtangabe "Vertragslaufzeit" und der Angabe "auf unbestimmte Zeit" in Verträgen der DiBa hat in den Kommentaren von test.de ein RA die Widersprüchlichkeit der Angaben im Europäischen Standardisierten Merkblatt hierzu angesprochen. In der Tat dürfte sich die Frage stellen, wieso das OLG Frankfurt im Vertrag die Angabe "auf unbestimmte Zeit" durchgehen lässt, wenn verwirrenderweise dann im ESM z.B. steht "die Vertragslaufzeit beträgt mit diesen Konditionen 23 Jahre".

    Das hört sich für mich ähnlich an wie die Fälle in denen es mehrere, widersprüchliche Belehrungen gab. Z.B. eine im Vertrag und eine völlig andere in den AGBs oder dem ESM. Aber hierzu scheint es auch immer noch so gut wie keine, erst recht nicht verbraucherfreundliche, Widerrufs-Urteile zu geben, seltsam. Offenbar vergleicht sich die DiBa weiterhin sehr gerne.

  10. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die hätte ich auch gern.

  11. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Maxlaw
    @ sebkoch:

    Leider gibt es eine negative Entscheidung aus Oldenburg. Die Revision wurde natürlich nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.
    Sollte die Entscheidung interessant sein, kann ich sie gerne zur Verfügung stellen.
    Die hätte ich auch gerne

  12. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Maxlaw
    @ ducnici:

    Derzeit nehmen die erstinstanzlichen Gerichte an, dass die Unteschrift des Darlehensnehmers unter seinem Vertragsangebot, welches ihm in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt wurde, nicht erforderlich ist.

    Begründet wird dies damit, dass es sich bei dem dem Darlehensnehmer überlassenen Vertragsangebot, welches für seine Unterlagen bestimmt ist, trotz Fehlers einer Unterschrift um eine Vertragsurkunde handeln soll. Das LG Köln, Urteil vom 19.10.2017, Az. 15 O 83/17, zitiert in diesem Zusammenhang den § 126 Abs. 2 S. 1 BGB.
    Für die Wirksamkeit des Vertrages als solches mag das zutreffen.

    Allerdings halt nicht für den Fristbeginn. Denn der BGH hat ja klar gestellt, was er im Sinne des §355 BGB als Vertragsurkunde ansieht. Ein Dokument, das beide Unterschriften enthält. Nichts anderes.

  13. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also, das mit der fehlenden Unterschrift des DNs halte ich offen gesagt für absoluten Quatsch. Wenn ein DN 2 von der Bank unterschriebene Angebote erhält und eines davon unterschreibt, dann ist er in diesem Moment im Besitz einer Vertragsurkunde. Ob er diese dann am nächsten Tag an die Bank zurück sendet, ändert überhaupt nichts. Der Fristbeginn ist klar definiert.

    Rechtlich angreifbar wären mM nur Darlehensverträge, wenn die Bank 2 Angebote ohne Unterschriften zugesandt hätte. Wenn der DN dann eines unterschreibt und dann an die Bank schickt, war er wirklich niemals im Besitz einer Vertragsurkunde. Dann müsste die Bank ihm eine Vertragsurkunde (mit beiden Unterschriften) schicken.

    Da der DN auch in so einem Fall nicht wissen kann, wann die Bank letztlich unterschreibt, weiß er natürlich auch nicht, wann die Frist für den Widerruf zu laufen begonnen hat.

    Kann mir auch nicht vorstellen, dass OLGs oder der BGH da anders urteilen werden...

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von StGe1973
    Also, das mit der fehlenden Unterschrift des DNs halte ich offen gesagt für absoluten Quatsch. Wenn ein DN 2 von der Bank unterschriebene Angebote erhält und eines davon unterschreibt, dann ist er in diesem Moment im Besitz einer Vertragsurkunde. Ob er diese dann am nächsten Tag an die Bank zurück sendet, ändert überhaupt nichts. Der Fristbeginn ist klar definiert.

    Rechtlich angreifbar wären mM nur Darlehensverträge, wenn die Bank 2 Angebote ohne Unterschriften zugesandt hätte. Wenn der DN dann eines unterschreibt und dann an die Bank schickt, war er wirklich niemals im Besitz einer Vertragsurkunde. Dann müsste die Bank ihm eine Vertragsurkunde (mit beiden Unterschriften) schicken.

    Da der DN auch in so einem Fall nicht wissen kann, wann die Bank letztlich unterschreibt, weiß er natürlich auch nicht, wann die Frist für den Widerruf zu laufen begonnen hat.

    Kann mir auch nicht vorstellen, dass OLGs oder der BGH da anders urteilen werden...
    Nun ja, die Diskussion hatten wir ja schon bis zum Erbrechen. Der BGH sieht das mit der Vertragsurkunde i.Sinne des §355 BGB eben klar mit zwei Unterschriften.
    Und eine Abschrift kann eben erst nach Vertragsschluss erfolgen. Nicht vorher.
    Das was der DN im Doppel zugesandt bekommt ist die Kopie des Angebots der Bank an den DN. Nichts anderes. Und mit dem Erhalt des Angebotes der Bank kann die Frist nicht ausgelöst werden. Hat auch der BGH klar gestellt.

    Wenn der DN von der Bank ein Dokument ohne Unterschrift erhält und der DN dann unterschreibt und zurück schickt, dann ist das der Antrag des DN, an die Bank. Kein Angebot der Bank.

    Wie dem auch sei, der BGH wird sich damit befassen und das klar stellen.

  15. Avatar von alexplauen
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    suche Erfahrungswerte zu folgenden: ingdiba - Widerruf - Kreditlaufzeit/ESM (Widerrufsjoker Würde bei unserer Baufinanzierung von 2014 zutreffen)

    Ich bin an einer außergerichtlichen Zinsanpassung aufgrund eines möglichen Widerrufsrechts interessiert > in Form eines selbstverfassten Schreiben an die IngDiba

    ein (+) oder (-) würde mir reichen...

    Eine anwaltliche Vertretung bis zum bitteren Ende wäre finanziell extrem belastend

    Prozessfinanzierer wäre eine alternative - aber durch die zeitnahe Provisionszahlung im fünfstelligen Bereich wären die "Barreserven urplötzlich aufgebraucht"

    MfG

  16. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von alexplauen
    Hallo,

    suche Erfahrungswerte zu folgenden: ingdiba - Widerruf - Kreditlaufzeit/ESM (Widerrufsjoker Würde bei unserer Baufinanzierung von 2014 zutreffen)
    Ich sehe da keine Chance, mit einem selbstverfassten Schreiben etwas zu erreichen. Auch anwaltlich geht derzeit außergerichtlich nur in Ausnahmefällen etwas - deswegen machen wir derzeit auch keine Angebote zur Prozessfinanzierung.

    Die Rechtsprechung zu diesem Thema entwickelt sich gerade erst. Davon wird auch abhängen, ob die Diba sich hier irgendwann mal kompromissbereit zeigen wird. Ohne RSV würde ich hier derzeit die Füße stillhalten und die Lage beobachten.

  17. Avatar von Recht_so
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Für die Rechtsfolgen eines Widerrufs interessanter Teilaspekt im heute veröffentlichten BGH-Urteil vom 17.10.2017 - XI ZR 157/16 - zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln zur laufzeitunabhängigen Kostenbeteiligung des DN bei einem Arbeitgeberdarlehen: Der XI. Senat bestätigt in Rz. 48 die Rechtsprechung des für Versicherungsrecht zuständigen IV. Senats, dass bei Zahlungen an Versicherer anders als bei Banken keine Vermutung der Nutzungsziehung in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses besteht.

    Wer ein bei einer Versicherung aufgenommenes Darlehen wirksam widerrufen hat, wird demnach konkret zu den vom Versicherer aus seinen Zahlungen gezogenen Nutzungen vortragen und ggf. Beweis antreten müssen, damit ihm im Rahmen der Rückabwicklung ein Nutzungsherausgabeanspruch zuerkannt wird. Fraglich erscheint, wie konkret der Vortrag des DN sein muss, da im Zweifel noch nicht einmal der Versicherer selbst die konkrete Verwendung einzelner Darlehensraten wird nachvollziehen können.

  18. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    da wird man auf die Versuche beim Widerspruch /Widerruf von Lebensversicherungen Bezug nehmen können. Da ist es dasselbe, aber eben auch noch nicht ganz klar. Da bieten aber schön länger Gutachter Berechnungen aufgrund der Bilanzen der Versicherer an. Ob das im Ergebnis was nützt, man weiß es nicht.

  19. Avatar von alexplauen
    alexplauen ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Okay, da bin ich gerade etwas völlig überrascht

    [QUOTE=IG Widerruf;153609]Ich sehe da keine Chance, mit einem selbstverfassten Schreiben etwas zu erreichen. Auch anwaltlich geht derzeit außergerichtlich nur in Ausnahmefällen etwas - deswegen machen wir derzeit auch keine Angebote zur Prozessfinanzierung.


    keine Angebote zur Prozessfinanzierung trotz folgenden Zitat?

    Daneben sind auch die Aussichten von Kunden der ING Diba hervorragend. Denn nach Einschätzung der IG Widerruf sind nahezu alle Verträge der Diba, die zwischen Mitte 2010 und Ende 2015 abgeschlossen wurden, fehlerhaft.

    Widerrufsjoker: Die Erfahrungen der IG Widerruf mit dem Kredit-Widerruf | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
    https://www.wallstreet-online.de/nac...redit-widerruf


  20. Avatar von Texis
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wird das Recht noch weiter geteilt. Erst bei der Verwirkung, jetzt noch beim Nutzen. Bei Banken 2,5 über Basiszinssatz und bei Versicherern im Zweifel gar nichts oder mehr. Zumal die 2,5 ü. Basis echt nicht die Welt sind. Völlig unnötige Aussage vom XI. Senat. Gibts vom IV. Senat aufgrund der vielen Lebensversicherungsverfahren keine ähnliche Vorgabe? Ein Gutachten hört sich für mich unpraktikabel und teuer an.

    Im konkreten Fall hier vom BGH lässt es sich ja nachvollziehen, aber der Verein dort hat doch nichts mit den großen Versicherungen gemein, die im großen Stil u.a. Baudarlehen vergeben.

  21. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    [QUOTE=alexplauen;153612]Okay, da bin ich gerade etwas völlig überrascht

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Ich sehe da keine Chance, mit einem selbstverfassten Schreiben etwas zu erreichen. Auch anwaltlich geht derzeit außergerichtlich nur in Ausnahmefällen etwas - deswegen machen wir derzeit auch keine Angebote zur Prozessfinanzierung.
    Zitat Zitat von IG Widerruf

    keine Angebote zur Prozessfinanzierung trotz folgenden Zitat?

    Daneben sind auch die Aussichten von Kunden der ING Diba hervorragend. Denn nach Einschätzung der IG Widerruf sind nahezu alle Verträge der Diba, die zwischen Mitte 2010 und Ende 2015 abgeschlossen wurden, fehlerhaft.

    Widerrufsjoker: Die Erfahrungen der IG Widerruf mit dem Kredit-Widerruf | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
    https://www.wallstreet-online.de/nac...redit-widerruf
    Ja, das Angebot gab es zu dem Zeitpunkt, als wir einige außergerichtliche Erfolge erzielt haben. Hat sich dann aber wie gesagt als Strohfeuer herausgestellt. Aber danke für den Hinweis, werde den Artikel mal korrigieren.
    Wir bleiben zwar bei unserer Ansicht, dass diese Kredite fehlerhaft sind und widerrufen werden können. Allerdings wird diese Ansicht bislang nicht von der Diba geteilt und auch von Seiten der Gerichte gibt es keine ausreichend eindeutige Rechtsprechung.

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