ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Oder Du reduzierst den Streitwert wie von king-kong beschrieben (Beitrag #1007) bzw. vergleichbar auch bei test.de, wo der Rechner zur Berechnung der Rückabwicklung beschrieben wird - unter den Kommentaren des Redakteurs. Stichworte: Zahlung unter Vorbehalt, Widerruf, Aufrechnung, Feststellungsklage.
die Frage dürfte sein wie gut man diese hohe Kante im Vorfeld abgrenzen kann, nicht dass man mit Säbeln rasselt und das rasseln immer leiser wird, weil einem das Geld ausgeht. Wird auch interessant sein was in deinem Fall rauskommt, der ja offenbar ? ähnlich gelagert ist wie meiner.
Was kann man denn für Anwalt/Gericht in erster Instanz in etwa rechnen ?
Meine VVE läge im hohen 5 Stelligen Bereich, da könnte man schon was investieren.
Gruss
Frank
ich hab die gleiche WRB wie du. Diese wurde bereits vor dem BGH als unwirksam beurteilt. wir reichen jetzt auch Klage ein. Du kannst dir sicher sein, daß die DKB auf keinen Fall auf einen Vergleich eingeht. Ich warte gespannt auf das Urteil von Gertrud und hoffe bei der Flut der Klagen, daß Potsdam und Berlin nicht plötzlich "umschwenken" in Richtung Frankfurt. Ansonsten bleibt nur abwarten bis 2018, wenn die Darlehen kündbar sind...
Hallo, ich hätte mal ne ganz andere Frage: mein 2005er Darlehen wird dieses Jahr sonderkündbar. Kann ich das alleine machen oder brauche ich dafür auch einen Anwalt? Gibt es etwas, auf das ich achten muss?
Möchte mir das nicht auch noch vermasseln
Hallo, ich hätte mal ne ganz andere Frage: mein 2005er Darlehen wird dieses Jahr sonderkündbar. Kann ich das alleine machen oder brauche ich dafür auch einen Anwalt? Gibt es etwas, auf das ich achten muss?
Läuft die Zinsbindung aus, oder ist es Langläufer mit 15 oder mehr Jahren?
Hallo, ich hätte mal ne ganz andere Frage: mein 2005er Darlehen wird dieses Jahr sonderkündbar. Kann ich das alleine machen oder brauche ich dafür auch einen Anwalt? Gibt es etwas, auf das ich achten muss?
Möchte mir das nicht auch noch vermasseln
Das Thema hatten wir bereits vor einer Woche. Müsstest nur zurückblätern.
Es gibt (grob gesagt) 2 Möglichkeiten.
Entweder ist Streitwert der wirtschaftliche Vorteil oder die (Rest)Darlehenssumme.
Du kannst beide Varianten online durchrechnen, sodass du zumindest einen Anhaltspunkt hast.
Es ist zu vermuten, dass du die erste Instanz vorfinanzierst, dann gewinnst und ab da müsste der Gegner die Verfahrenskosten zahlen.
Man sollte vielleicht besser sagen: "und ab da müsste der Gegner die Gerichtskosten und seine Anwaltskosten vorfinanzieren."
Auch die 1. Instanz muss der Kläger nicht komplett vorfinanzieren. Er zahlt zunächst nur den Gerichtskostenvorschuss und seinen eigenen Anwalt. Der Gegner muss seine Anwaltskosten auch in der 1. Instanz vorfinanzieren.
Die eigenen Anwaltskosten sind immer vorzufinanzieren und werden je nach Verfahrensausgang durch den Gegner erstattet. Im deutschen Recht zahlt der "endgültige" Verlierer letztlich alles, auch wenn er in der/den Vorinstanz/en obsiegt hat.
Hallo, ich hätte mal ne ganz andere Frage: mein 2005er Darlehen wird dieses Jahr sonderkündbar. Kann ich das alleine machen oder brauche ich dafür auch einen Anwalt? Gibt es etwas, auf das ich achten muss?
Möchte mir das nicht auch noch vermasseln
Das ist nicht schwieriger als jede andere Kündigung eines Verbrauchervertrags. Festzinsdarlehen sind nach Ablauf von 10 Jahren seit Vollauszahlung bzw. seit Prolongation mit 6 monatiger Frist kündbar. Anwalt kann aber wegen des hohen Gegenstandswerts (Restschuld) ganz schön ins Geld gehen. Es genügt ein Zweizeiler:
"Hiermit kündige ich mein Darlehen Nr. xxxxxxxxxx zum xxxxxxxx gemäß § 489 (1) Nr. 2 BGB, hilfsweise zum frühestmöglichen Termin. Ich bitte um Bestätigung des Termins."
Die Formulierung "hilfsweise" deshalb, damit auch bei unabsichtlicher Kündigung zum falschen Termin kein Streit über die Wirksamkeit der Kündigung entstehen kann.
Klar, du hast recht. So genau wollte ich mich da gar nicht produzieren sondern nur den Denkanstoß geben, sich das über so einen online-Kostenrechner mal selbst herzuleiten.
Ich setze zuviel voraus... du hast das schön für Laien erklärt.
Man sollte vielleicht besser sagen: "und ab da müsste der Gegner die Gerichtskosten und seine Anwaltskosten vorfinanzieren."
Auch die 1. Instanz muss der Kläger nicht komplett vorfinanzieren. Er zahlt zunächst nur den Gerichtskostenvorschuss und seinen eigenen Anwalt. Der Gegner muss seine Anwaltskosten auch in der 1. Instanz vorfinanzieren.
Die eigenen Anwaltskosten sind immer vorzufinanzieren und werden je nach Verfahrensausgang durch den Gegner erstattet. Im deutschen Recht zahlt der "endgültige" Verlierer letztlich alles, auch wenn er in der/den Vorinstanz/en obsiegt hat.
Man sollte aber nicht vergessen ggf. auch Reserven für eine Berufung einzuplanen, sollte mal das LG nicht für einen Entscheiden.
Ich setze zuviel voraus... du hast das schön für Laien erklärt.
Und Laien, wenn auch engagierte, sind wir doch alle hier...
Ich versuche etwas immer so zu erklären, wie ich es mir auch von anderen wünsche. Dabei merkt man gelegentlich, dass man die Sache doch nicht so gut durchdrungen hatte, wie man glaubte.
Für mich jedenfalls eine sehr gute Methode zum Lernen von neuem Stoff.
Ich habe mich die ganze Zeit wegen dieser Kombi Darlehen und Bausparer geärgert wieso ich so ein Unsinn abgeschlossen habe. Na ja nun habe ich eine nützliche Verwendung für das abgesparte Geld gefunden.
Hallo,
habe 2 Darlehsverträge( 2007/2010) widerrufen, die Bank bietet mir an ohne VFE woanders neu zu finanzieren, ABER.... ein 3. Darlehn aus 2012 ist laut Bank mit Eintragungen in den Grundbüchern aus den 2 vorherrigen Darlehn mit abgesichert.
DIe Bank bietet mir zwar an woanders neu zu finanzieren, will mir aber die betreffenden Eintragungen im Grundbuch nicht freigeben.
Geht dass, wenn die Vertäge doch widerrufen werden, muss die Bank dann nicht automatisch auch aus den Grundbüchern raus? Die Einträge standen ja in unmittelbaren zusammenhang mit den bestimmten Darlehn.
Ich habe mich die ganze Zeit wegen dieser Kombi Darlehen und Bausparer geärgert wieso ich so ein Unsinn abgeschlossen habe. Na ja nun habe ich eine nützliche Verwendung für das abgesparte Geld gefunden.
Ja, ich finde die Kombi auch recht komisch...aber wenn nun die Zins gestiegen wären... statt extrem gefallen...dann wäre es auch ok...