Kurze Frage in die Runde & an die Profi´s...
Wie haltet Ihr es bei der Rückabwicklung, wenn am Anfang relativ viel Bereitstellungszinsen gezahlt wurden, weil die Darlehensvaluta nicht vollständig und erst nach z.B. Baufortschritt ausbezahlt wurde?
Hab hier einen Fall, wo doch so ca. 10.000Euro an Bereitstellungszinsen gezahlt wurden und die eben eigentlich wegfallen würden,
denn i.S. § 346 BGB und dem BGH (Beschlüsse v. 22.09.2015 bzw. 12.01.2016)
wäre ja nur für die tatsächlich ausbezahlte Darlehensvaluta Wertersatz zu leisten.
In den Beschlüssen heisst es:
„Der Senatsrechtsprechung (Senatsurteil vom 10. März 2009 XI ZR 33/08, BGHZ 180, 123 Rn. 19 f.) lässt sich ohne weiteres entnehmen, dass der Darle-hensnehmer dem Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB Her-ausgabe der gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung und gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB Herausgabe von Wertersatz für Gebrauchsvorteile am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der Darlehensvaluta schuldet."
Würde der DN also nur auf die ausbezahlte und damit tatsächlich nutzbare Darlehensvaluta schulden, käme hierbei allein schon ein Vorteil von knapp 10.000Euro heraus.
Käme man auf die Idee, dass der DN auch für die nicht ausbezahlte, aber bereitgestellte Darlehensvaluta Wertersatz zu leisten hätte,
müsste man konsequenterweise dann aber auch der Bank unterstellen, dass sie mit der bereitgestellten Valuta bis zur Auszahlung Nutzungen ziehen konnte.