ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
1. Den Beitrag von Schnauder habe ich ebenfalls gelesen. In gewohnt erfrischender Manier hat der den BGH - zu Recht - kritisiert.
Zitat von Schnauder
Die vorliegend besprochene Entscheidung und schon die hierzu veröffentlichte Pressemitteilung des BGH Nr. 75/2017 stellen nicht heraus, dass es sich bei dem Sachverhalt XI ZR 586/15 um einen Ausnahmefall handelt.
2. Der BGH hat an anderer Stelle eben diesen Antrag auch nicht problematisiert.
Zitat von BGH
„Ihre Klage auf Feststellung, dass sie der Beklagten "aus dem widerrufenen Darlehensvertrag" lediglich 265.737,99 € abzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 32.778,30 € seit dem 30. September 2013 schulden, und auf Leistung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten hat das Landgericht abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung hat das Berufungsgericht zurückgewiesen. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgen die Kläger ihr Klagebegehren weiter.“
(BGH, Urteil vom 22. 11. 2016, Az.: XI ZR 434/15)
@ Ducini
THX für den Beschluss ... der kommt in anderer Sache wie gerufen!
Jawoll, nach desaströser mündlicher Verhandlung ganz überraschend doch noch voll gewonnen. Richterin am Amtsgericht Frankfurt Main Nägele verurteilt Credit Europe, für einen 2009 ausgezahlten, 2010 getilgten und 2014 widerrufenen 6000 Euro-Ratenkredit mit einer Karikatur von einer Widerrufsbelehrung reichllich Nutzungen herauszugeben. Ombudsfrau Angelika Lange hatte die Beschwerde glatt abgelehnt & in offenem Widerspruch zu den Ansagen des BGH die Auffassung vertreten, dass das Widerrufsrecht mit Zahlung der letzten Rate verwirkt ist.
Kann von mir aus gern Schule machen :-)
Hätte ich ja nicht gedacht, aber ist rechtskräftig geworden :-)
Woher weiß man das bereits am 20.07.2017? Weil das Urteil der Gegenseite schon am 19.06. zugestellt worden ist und das LG Ffm auf Nachfrage den Eingang einer Berufungsschrift bis gestern verneint hat?
Ok, dann ist - geordnete Verhältnisse in der Bank unterstellt - eine dennoch eingelegte Berufung sehr unwahrscheinlich. Und das Berufungsverfahren gegen die DKB wegen Rückzahlung einzelner nach Widerruf gezahlter Raten läuft noch?
Ok, dann ist - geordnete Verhältnisse in der Bank unterstellt - eine dennoch eingelegte Berufung sehr unwahrscheinlich. Und das Berufungsverfahren gegen die DKB wegen Rückzahlung einzelner nach Widerruf gezahlter Raten läuft noch?
Ja, Termin ist Ende August. Zuletzt gab's ausgesprochen kreditnehmerfreundliche Hinweise des Gerichts :-)
"Sofern Sie nicht tatgleich mit dem Vertragsabschluss über Ihr Widerspruchsrecht belehrt worden sind, beträgt die Frist einen Monat"
sowie
"Der Lauf der Frist beginnt mit Aushändigung der Ausfertigung der Vertragsurkunde und dieser Information über das Recht zum Widerruf an den Darlehensnehmer"
Gibt es darüber OLG Urteile bzw. Erfahrungen?
Anmerkung: Beim vorliegenden Fall haben die Darlehensnehmer i.S. der BGH Rechtsprechung keine Vertragsurkunde oder "Ausfertigung" derer, sondern nur ein Angebot der Geno-Bank erhalten.
Anmerkung 2: Zum Begriff "Ausfertigung" einer Urkunde gibt es wohl höhere formelle Erfordernisse als an eine "Abschrift"
Kannst Du noch mal kurz den Hintergrund erläutern?
Das war die lustige Belehrung mit dem Verweis aufs BDB und dort auch noch den falschen Paragraphen... Außerdem war's der Typ Belehrung, der so klingt, als ob die Frist bereits mit Erhalt der Angebots-Unterlagen von der Bank beginnt. Die Pflichtangaben waren auch noch unvollständig. Umstritten war nur, ob 5 Jahre nach Auszahlung und 4 Jahre nach planmäßiger Tilgung eines kleinen Ratenkredits Verwirkung vorliegt.
Weiss jemand, ob das Urteil rechtskräfitg geworden ist ?
Es geht um Nutzungen für die Bank bis Widerruf nach zeitabschnittsweiser (mtl.) MFI Zinsstatistik ( Servais).
Das gilt für Neuverträge
Das Widerrufsrecht besteht auch nach dem 21. Juni 2016 weiterhin für Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Das Landgericht Hamburg hat die Belehrung in einem Vertrag vom Juni 2011 für unwirksam erklärt. Grund: Neben der Widerrufsbelehrung enthielt der Vertrag eine Regelung zur Bindung des Darlehensnehmers an seine Vertragserklärung. Das entwertet die Widerrufsbelehrung in einer Weise, dass selbst ein verständiger und aufmerksamer Verbraucher nicht sicher erkennen kann, ob ihm ein Recht zum Widerruf des Verbraucherdarlehens zusteht (LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2016, Az. 325 O 42/16).
Auch die Widerrufsinformationen in einem Darlehensantrag vom 22. Juli 2010 waren fehlerhaft, da die Hinweise auf die Folgen des Widerrufs gänzlich fehlten. So urteilte das Landgericht Bonn (Urteil vom 11. Juli 2017, Az. 17 O 402/16).
1. Apropo KfW - Bank und ihre offizielle Gewinnmarge ...
Zitat von LGSaar
Der Rechner berechnet die Gewinnmarge. In Celle C8 gibst du die 0,55% oder einen anderen Wert ein und das Ergebnis siehst du in Celle G17.
Hallo LGSaar
Kannst Du mir die Formel für die Berechnung der Gewinnmarge sagen? Ist es möglich die Gewinnmarge tabellarisch monatlich mit auszudrucken?
Wenn die Bank für beispielsweise einen Kredit i.H.v. 50000 €uro eine Gewinnmarge von 0,75 % erhält (bei einem Prozentsatz von 5,45 % und einer vierteljährlichen Rate von 806,25 und bei einem Prozent Tilgung). Wie berechne ich dies?
Wir haben es jetzt vor Gericht gefordert, dass die Bank zumindest die feste Gewinnmarge von 1 bzw. 0,75% herausgeben muss, die sie von der KFW erhalten hat, aber mit einer tabellarischen Berechnung und Daten auf den €uro wirkt es doch solider.
2. Institutsspezischer Zinssatz:
Bis heute (noch 3 Wochen bis zum Gerichtstermin) hat sich die ING DiBa hierzu nicht geäußert, ihn auch nicht bestritten!
Wer hat noch Erfahrungen mit der ING DiBa zum Institutsspezischer Zinssatz?
Zur Berechnung:
Was Du brauchst ist in Spalten den Zahlungstermin (A), die Restschuld (B) und den Basiszins (C). Die Restschuld berechnen oder aus den Kontounterlagen abtippen. Daraus berechnest du für jedes Quartal (jeden Zahlungstermin) die Marge der Bank (D).
Nutzungen des laufenden Quartals (E) ist Summe der Margen (D) bis zum vorausgegangenen Zahlungstermin x (Wert Basiszins (C) plus Zuschlag 2,5) / 400. Aus allen Quartalswerten der Nutzungen bildest du eine Summe.
Du solltest dir noch nachweisen lassen, dass die Bank deine Leistung an die KfW weitergeleitet hat. Der BGH hat hier leider nicht ganz deutlich formuliert. Wenn man aber davon ausgeht, dass in BGH XI ZR 573/15, Rn. 18 und 24 mit "konkret" die jeweilige Leistung des Darlehensnehmers gemeint ist, dann ist der Einzug über einem Sammelkonto auf Grund der Vermischung mit anderem Vermögen der Bank m.E. dann schon schädlich. Anders zu verstehen mit Bezug auf ersparte Refinanzierungsaufwendungen bei KfW-Darlehen aber ggf. BGH s. o. Rn. 23.
1. Apropo KfW - Bank und ihre offizielle Gewinnmarge ...
Hallo LGSaar
Kannst Du mir die Formel für die Berechnung der Gewinnmarge sagen? Ist es möglich die Gewinnmarge tabellarisch monatlich mit auszudrucken?
Wenn die Bank für beispielsweise einen Kredit i.H.v. 50000 €uro eine Gewinnmarge von 0,75 % erhält (bei einem Prozentsatz von 5,45 % und einer vierteljährlichen Rate von 806,25 und bei einem Prozent Tilgung). Wie berechne ich dies?
Wir haben es jetzt vor Gericht gefordert, dass die Bank zumindest die feste Gewinnmarge von 1 bzw. 0,75% herausgeben muss, die sie von der KFW erhalten hat, aber mit einer tabellarischen Berechnung und Daten auf den €uro wirkt es doch solider.
2. Institutsspezischer Zinssatz:
Bis heute (noch 3 Wochen bis zum Gerichtstermin) hat sich die ING DiBa hierzu nicht geäußert, ihn auch nicht bestritten!
Wer hat noch Erfahrungen mit der ING DiBa zum Institutsspezischer Zinssatz?
Die Gewinnmarge wird von meinem Rechner automatisch berechnet. Die Vollversion kann dies auch noch ausdrucken, und zwar die monatlichen Beträge.
Du gibst in Zelle C8 den Prozentsatz von 0,75 ein. Mit der Schaltfläche "Übersicht erzeugen" kannst du eine Zusammenfassung erzeugen, die du ausdrucken kannst. Dabei kannst du wählen ob du BGH, Wineke, Herkömmlich oder Gewinnmarge erzeugen willst. Du wählst die Gewinnmarge aus. Als Anlage habe ich ein Beispiel dieser Zusammenfassung angehängt.
Die Gewinnmarge wird von meinem Rechner automatisch berechnet. Die Vollversion kann dies auch noch ausdrucken, und zwar die monatlichen Beträge.
Du gibst in Zelle C8 den Prozentsatz von 0,75 ein. Mit der Schaltfläche "Übersicht erzeugen" kannst du eine Zusammenfassung erzeugen, die du ausdrucken kannst. Dabei kannst du wählen ob du BGH, Wineke, Herkömmlich oder Gewinnmarge erzeugen willst. Du wählst die Gewinnmarge aus. Als Anlage habe ich ein Beispiel dieser Zusammenfassung angehängt.