Widerrufsjoker - Erfahrungen

+ Antworten
21915Antworten
  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    31.07.2013
    Beiträge
    4
    Danke
    4

    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von luka.f
    luka.f ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    07.03.2015
    Beiträge
    8
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    so, jetzt habe ich versucht die WB in Ermangelung eines Scanners abzufotografieren, und mit Bildbearbeitung aufzuhübschen, dann noch einen Webspace zum Hochladen organisiert.... um dann nach einer Stunde vom bot hier beim finalen click erzählt zu bekommen ich hätte zu wenige Beiträge und dürfte keine Bilder einfügen......Faulheit lasse ich mir also nicht vorwerfen.

    es wäre also sehr nett, wenn man mir einfach glauben würde, dass ich in der Lage bin Wort für Wort zu vergleichen, und die von mir weiter oben genannten Abweichungen tatsächlich die einzigen Abweichungen meiner WB zur 2004er Vorlage sind. Der Vertrag wurde durch die Interhyp (und persönlicher Beratung vorort) vermittelt, aber letztendlich von der Bank per Post an mich geschickt und von mir unterschrieben zurück.

    Gruss

  3. Avatar von Harley
    Harley ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.09.2014
    Beiträge
    1.059
    Danke
    523

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von luka.f
    ...es wäre also sehr nett, wenn man mir einfach glauben würde, dass ich in der Lage bin Wort für Wort zu vergleichen, und die von mir weiter oben genannten Abweichungen tatsächlich die einzigen Abweichungen meiner WB zur 2004er Vorlage sind.
    Es geht ja bei der Beurteilung deiner WRB nicht so sehr um uns, sondern du möchtest doch eine möglichst präzise Auskunft zur Fehlerhaftigkeit deiner WRB. Das lässt sich aber am besten bewerkstelligen, wenn man die komplette WRB vor Augen hat. Ein Fehler kann z.B. auch im Weglassen von Pflichtangaben bestehen.

    Vielleicht scrollst du auch einmal durch den Thread "Widerrufsbelehrung- unwirksam?". Vielleicht hat ein anderer User bereits deine WRB eingestellt und du kannst sie kopieren. Ansonsten ist Abtippen ja nun wirklich kein Ding der Unmöglichkeit.

  4. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Es geht ja bei der Beurteilung deiner WRB nicht so sehr um uns, sondern du möchtest doch eine möglichst präzise Auskunft zur Fehlerhaftigkeit deiner WRB. Das lässt sich aber am besten bewerkstelligen, wenn man die komplette WRB vor Augen hat. Ein Fehler kann z.B. auch im Weglassen von Pflichtangaben bestehen.

    Vielleicht scrollst du auch einmal durch den Thread "Widerrufsbelehrung- unwirksam?". Vielleicht hat ein anderer User bereits deine WRB eingestellt und du kannst sie kopieren. Ansonsten ist Abtippen ja nun wirklich kein Ding der Unmöglichkeit.
    Meiner Erinnerung nach wurde auch bei dem Passus "Finanzierte Geschäfte" ein Satz weggelassen... was vom Kammergericht in Berlin bei dem Urteil aus Dezember? stark gerügt worden ist...

    Insofern wäre es eben wirklich ratsam, die WRB in 10min abzutippen und einzustellen...

  5. Avatar von luka.f
    luka.f ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    07.03.2015
    Beiträge
    8
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ok, ihr habt ja Recht ...habe das jetzt im 2 Finger Adler System abgetippt.....in 10 Minuten hätte ich allerdings gerade mal den ersten Absatz geschafft....

    __________________________________________________ ______________
    Widerufsbelehrung

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) widerrufen. Der lauf der Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

    xxxx
    xxxx
    xxxx

    Widerrufsfolgen
    Im Falle eines Wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leeistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leisungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegbenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.

    Fianzierte Geschäfte:
    Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertag erfüllen, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn wir über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgehen und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördern, indem wir uns dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen machen, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernehmen oder den Veräußerer einseitig begünstigen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären.

    Ihre
    XXX
    __________________________________________________ _____________

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von luka.f
    ok, ihr habt ja Recht ...habe das jetzt im 2 Finger Adler System abgetippt.....in 10 Minuten hätte ich allerdings gerade mal den ersten Absatz geschafft....

    __________________________________________________ ______________
    Widerufsbelehrung

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) widerrufen. Der lauf der Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

    xxxx
    xxxx
    xxxx

    Widerrufsfolgen
    Im Falle eines Wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leeistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leisungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegbenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.

    Fianzierte Geschäfte:
    Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertag erfüllen, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn wir über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinausgehen und Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördern, indem wir uns dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen machen, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernehmen oder den Veräußerer einseitig begünstigen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären.

    Ihre
    XXX
    __________________________________________________ _____________

    Ist die uns allseits bekannte schon mehrmals abgeurteilte unwirksame WRB. Willkommen im Club!

    als Info dazu

    Rdn. 56 und 57

    https://openjur.de/u/754969.html



    "Der Widerruf der Klägerin ist nicht verfristet, da die ihr erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und deshalb den Gang der zweiwöchigen Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt hat"

    "So ist bei der verwendeten Widerrufsbelehrung die im Muster vorgesehene - und durch Fettdruck hervorgehobene - Zwischenüberschrift „Widerrufsrecht“ ersatzlos entfallen. Dies ist eine auch inhaltlich bedeutsame Änderung, weil der Verbraucher durch die fett gesetzten Abschnittsüberschriften gerade in hervorgehobener und übersichtlicher Form darauf aufmerksam gemacht werden soll, dass die Belehrung ein von ihm wahrzunehmendes Recht betrifft."

    "Eine weiterer inhaltlicher Eingriff betrifft den unter der Zwischenüberschrift „Finanzierte Geschäfte“ wiedergegebene Textpassage. Denn die Widerrufsbelehrung der Beklagten gibt nur die Sätze 1 und 2 der Musterbelehrung (in der Fassung der Belehrung aus dem Gestaltungshinweis zu Ziffer 9 für den Darlehensvertrag, wenn mit diesem der Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts finanziert werden soll) wieder, nicht aber den nachfolgenden Abschnitt aus der Musterbelehrung, der mit den Worten: „Wird mit diesem Darlehensvertrag die Überlassung einer Sache finanziert“ beginnt und mit den Worten „… können sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern auch an uns halten“ endet. "


    Dazu kommt noch...

    "Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen."

    müsste nach dem Mustertext und aber vor allem dem Sinn nach logischerweise heißen

    "..... Widerrufserklärung...."

    Denn was will die Bank mit der zugesandten Widerrufsbelehrung....


    ;-)

  7. Avatar von luka.f
    luka.f ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    07.03.2015
    Beiträge
    8
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Ist die uns allseits bekannte schon mehrmals abgeurteilte unwirksame WRB. Willkommen im Club!



    vielen Dank !
    Wenn Du schreibst "mehrfach abgeurteilte unwirksame WRB", wie kann man/ich das "mehrfach" deuten ? Bin leider kein Jurist, aber wenn das mehrfach (sind das 1,2 oder schon hunderte von Fällen ?) von OLGs abgeurteilt wurde, sollte die Chance mit einer identischen Klage durchzukommen ja eigentlich bei 100% liegen, oder. ? Bzw. dann sollte die DKB doch eigentlich so schlau sein stillschweigende Vergleiche anzubieten und die Kuh noch vom Eis zu holen. Warum hält die DKB dann offensichlich noch bis zuletzt dagegen - es sitzten ja mit Sicherheit nicht nur Harakiri-Anwälte bei der Bank die nur auf das eigene Schlachtfest warten.

    Deshalb suche ich ja nach DKB Leidensgenossen, die evtl. mit einem Vergleich ohne VVE da raus gekommen sind (gerne auch annonym per PM und mit JA oder NEIN).

    Ich habe keine RSV, würde aber bei Erfolgsaussicht ohne Angebot der Bank trotzdem klagen.

    Gruss

  8. Avatar von xela
    xela ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    02.03.2015
    Beiträge
    2
    Danke
    1

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo an alle,

    lese hier schon seit einiger Zeit die verschiedenen Berichte.
    Möchte nun doch auch meine bisherigen Erfahrungen schildern,
    und euch fragen wie sich das weiterentwickeln könnte.

    Darlehen 2006 bei Sparda-BW auf 10 Jahre abgeschlossen

    Vertrag Ende 2014 von VZ-Haburg prüfen lassen,
    WRB fehlerhaft(siehe Anhang)

    Anfang 2015 Widerruf erklärt(Mustertext test.de)

    Bank lehnt Widerruf ab und macht gleichzeitig Angebot
    auf 30% der Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten,
    wegen der bisherigen guten Zusammenarbeit

    Anwalt aufgesucht und von Rechtschutzversicherung
    Kostendeckungszusage eingeholt.

    Anwalt hat nochmals Widerruf erklärt und zugleich
    die Rückabwicklung der Darlehensverträge

    Antwort der Bank:
    Wir weisen die Berechtigung zum Widerruf nochmals ausdrücklich zurück.

    Wir weisen an dieser Stelle ergänzend darauf hin, dass Sie mit Ihrem Schreiben erneut bestätigt haben, dass Ihre Mandanten ein eventuell bestehendes Widerrufsrecht ausschließlich aus monetären Gründen ausüben
    wollen. Mit dem Schutzzweck des Widerrufsrechts, einen Verbraucher vor einer übereilten Entscheidung mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite und Bedeutung zu schützen, ist ein solches Vorgehen nicht zu vereinbaren
    und somit rechtmissbräuchlich.

    Wir scheuen uns daher grundsätzlich auch nicht davor, ein höchstrichterliches Urteil in dieser Sache herbeizuführen.
    Nach unserer festen Überzeugung wird in künftigen Prozessen der Intention des Gesetzgebers bei Einführung des Widerrufsrechts für Immobiliendarlehen
    stärker Rechnung getragen werden. Ergänzend zu unseren obigen Ausführungen der Rechtsmissbräuchlichkeit verweisen wir auf die entsprechende Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 11/5462, Seite 21)
    Dem Gesetzgeber ging es darum, den Verbraucher vor einer übereilten
    Entscheidung zu bewahren und wollte ihm daher kurzfristig die Möglichkeit
    geben, seine Entscheidung rückgängig zu machen und dies mit der klaren
    Zielsetzung der Verhinderung von anfälligen Kreditverhältnissen.

    Klartext: Der Gesetzgeber wollte eine Überschuldung von Verbrauchern verhindern und definitiv nicht Verbrauchern mit einem ausreichenden Einkommen eine wirtschaftliche Gestaltungsoption geben.

    Wir haben jedoch nach wie vor kein Interesse an einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung.
    Deshalb Angebot: Verzicht auf 70% der Vorfälligkeitsentschädigung.

    Bank weist auch darauf hin, dass keine weiteren Angebote erfolgen und
    stellt frei den Klageweg zu beschreiten. Will aber den Instanzenweg
    vollständig ausschöpfen und die Angelegenheit höchstrichterlich
    klären lassen.

    Vieleicht hat ja jemand schon Erfahrungen wie sich das
    weiterentwickelt. Muß der Klageweg beschritten werden der ja
    von der Kostenseite her durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt ist
    oder kann es noch zu einem Vergleich kommen.

    Vielen Dank vorab für eure Antworten.
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken  

     

     


  9. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von luka.f
    vielen Dank !
    Wenn Du schreibst "mehrfach abgeurteilte unwirksame WRB", wie kann man/ich das "mehrfach" deuten ? Bin leider kein Jurist, aber wenn das mehrfach (sind das 1,2 oder schon hunderte von Fällen ?) von OLGs abgeurteilt wurde, sollte die Chance mit einer identischen Klage durchzukommen ja eigentlich bei 100% liegen, oder. ? Bzw. dann sollte die DKB doch eigentlich so schlau sein stillschweigende Vergleiche anzubieten und die Kuh noch vom Eis zu holen. Warum hält die DKB dann offensichlich noch bis zuletzt dagegen - es sitzten ja mit Sicherheit nicht nur Harakiri-Anwälte bei der Bank die nur auf das eigene Schlachtfest warten.

    Deshalb suche ich ja nach DKB Leidensgenossen, die evtl. mit einem Vergleich ohne VVE da raus gekommen sind (gerne auch annonym per PM und mit JA oder NEIN).

    Ich habe keine RSV, würde aber bei Erfolgsaussicht ohne Angebot der Bank trotzdem klagen.

    Gruss
    DKB außergerichtlich? Joo, guter Scherz.

    Die sieben aus, wer das Geld zum klagen hat. Oder eine RSV.

    Das ist für die billiger, als wenn die jeden, der daher kommt und ein dreiseitiges Schreiben aufsetzt, entgegen kommen.

    Ich versteht es zwar auch nicht, aber ist so.

    G.Geyer hatte letzte Woche ihre Verhandlung. In dem einen Saal waren an dem einen Tag 12 Verhandlungen angesetzt. Alle gegen die DKB.

    Also kannst Dir ausrechnen, das was bei rum kommen könnte, wenn Du das Risiko eingehst. Aber, wenn die dann Berufung einlegen und ans OLG gehen...das Geld muss man halt erst mal haben.

    DKB wurde schon mehrmals abgeurteilt. Wie oft, wie von Dir gefragt, kann aber keiner sagen.

    Wir werden ebenfalls klagen. RSV Deckungszusage liegt vor.

  10. Avatar von Harley
    Harley ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.09.2014
    Beiträge
    1.059
    Danke
    523

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von xela
    Bank lehnt Widerruf ab und macht gleichzeitig Angebot
    auf 30% der Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten,
    wegen der bisherigen guten Zusammenarbeit


    Wir haben jedoch nach wie vor kein Interesse an einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung.
    Deshalb Angebot: Verzicht auf 70% der Vorfälligkeitsentschädigung.
    Das ist ja schon ein ziemlicher Unterschied.
    Was ist den richtig? 30% oder 70% Nachlass?

  11. Avatar von luka.f
    luka.f ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    07.03.2015
    Beiträge
    8
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    G.Geyer hatte letzte Woche ihre Verhandlung. In dem einen Saal waren an dem einen Tag 12 Verhandlungen angesetzt. Alle gegen die DKB.

    Also kannst Dir ausrechnen, das was bei rum kommen könnte, wenn Du das Risiko eingehst. Aber, wenn die dann Berufung einlegen und ans OLG gehen...das Geld muss man halt erst mal haben.
    hast du da irgendwelche Infos zum Ausgang der/des Verfahrens ?

    wäre auch interessant zu wissen, in welchem finaziellen Rahmen sich der Rechtstreit abspielen könnte. Gibt es hier Anhaltspunkte ?

    Gruss

  12. Avatar von Harley
    Harley ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.09.2014
    Beiträge
    1.059
    Danke
    523

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    DKB außergerichtlich? Joo, guter Scherz.

    Die sieben aus, wer das Geld zum klagen hat. Oder eine RSV.

    Das ist für die billiger, als wenn die jeden, der daher kommt und ein dreiseitiges Schreiben aufsetzt, entgegen kommen.

    Ich versteht es zwar auch nicht, aber ist so.

    Man sollte aber auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die Leitung der Rechtsabteilung bis zum bitteren Ende versucht den produzierten Bockmist zu vertuschen.

    Ich habe mal eine Immobilie verwaltet, da hatte ein großer deutscher Discounter Ladenräume für 15 Jahre angemietet und beinahe 10 Jahre davon diese leer stehen lassen, aber fleißig Miete bis zum Auslauf des Vertrags bezahlt. Da hat sich so ca. 1.000.000 DM in Luft aufgelöst.

    Ich habe dann später einen Manager der Immobilienabteilung kennen gelernt und ihn beiläufig gefragt, warum man so lange für nichts bezahlt hat. Seine Antwort: "Da war eine Handvoll Idioten ein bisschen zu lange am Werk."

    Daraus habe ich gelernt: Man darf auch bei großen, insgesamt erfolgreichen Unternehmen nicht erwarten, dass alles immer durchdacht erfolgt. Da gibt es auch viel ökonomisch Unsinniges. Nur wird das dann durch andere, erfolgreichere Aktivitäten wieder ausgeglichen.

  13. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.02.2014
    Beiträge
    299
    Danke
    170

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von luka.f
    hast du da irgendwelche Infos zum Ausgang der/des Verfahrens ?

    wäre auch interessant zu wissen, in welchem finaziellen Rahmen sich der Rechtstreit abspielen könnte. Gibt es hier Anhaltspunkte ?

    Gruss
    Das Verfahren läuft noch.
    Dauert mal wieder paar Wochen.

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von xela
    Hallo an alle,

    lese hier schon seit einiger Zeit die verschiedenen Berichte.
    Möchte nun doch auch meine bisherigen Erfahrungen schildern,
    und euch fragen wie sich das weiterentwickeln könnte.

    Darlehen 2006 bei Sparda-BW auf 10 Jahre abgeschlossen

    Vertrag Ende 2014 von VZ-Haburg prüfen lassen,
    WRB fehlerhaft(siehe Anhang)

    Anfang 2015 Widerruf erklärt(Mustertext test.de)

    Bank lehnt Widerruf ab und macht gleichzeitig Angebot
    auf 30% der Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten,
    wegen der bisherigen guten Zusammenarbeit

    Anwalt aufgesucht und von Rechtschutzversicherung
    Kostendeckungszusage eingeholt.

    Anwalt hat nochmals Widerruf erklärt und zugleich
    die Rückabwicklung der Darlehensverträge

    Antwort der Bank:
    Wir weisen die Berechtigung zum Widerruf nochmals ausdrücklich zurück.

    Wir weisen an dieser Stelle ergänzend darauf hin, dass Sie mit Ihrem Schreiben erneut bestätigt haben, dass Ihre Mandanten ein eventuell bestehendes Widerrufsrecht ausschließlich aus monetären Gründen ausüben
    wollen. Mit dem Schutzzweck des Widerrufsrechts, einen Verbraucher vor einer übereilten Entscheidung mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite und Bedeutung zu schützen, ist ein solches Vorgehen nicht zu vereinbaren
    und somit rechtmissbräuchlich.

    Wir scheuen uns daher grundsätzlich auch nicht davor, ein höchstrichterliches Urteil in dieser Sache herbeizuführen.
    Nach unserer festen Überzeugung wird in künftigen Prozessen der Intention des Gesetzgebers bei Einführung des Widerrufsrechts für Immobiliendarlehen
    stärker Rechnung getragen werden. Ergänzend zu unseren obigen Ausführungen der Rechtsmissbräuchlichkeit verweisen wir auf die entsprechende Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 11/5462, Seite 21)
    Dem Gesetzgeber ging es darum, den Verbraucher vor einer übereilten
    Entscheidung zu bewahren und wollte ihm daher kurzfristig die Möglichkeit
    geben, seine Entscheidung rückgängig zu machen und dies mit der klaren
    Zielsetzung der Verhinderung von anfälligen Kreditverhältnissen.

    Klartext: Der Gesetzgeber wollte eine Überschuldung von Verbrauchern verhindern und definitiv nicht Verbrauchern mit einem ausreichenden Einkommen eine wirtschaftliche Gestaltungsoption geben.

    Wir haben jedoch nach wie vor kein Interesse an einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung.
    Deshalb Angebot: Verzicht auf 70% der Vorfälligkeitsentschädigung.

    Bank weist auch darauf hin, dass keine weiteren Angebote erfolgen und
    stellt frei den Klageweg zu beschreiten. Will aber den Instanzenweg
    vollständig ausschöpfen und die Angelegenheit höchstrichterlich
    klären lassen.

    Vieleicht hat ja jemand schon Erfahrungen wie sich das
    weiterentwickelt. Muß der Klageweg beschritten werden der ja
    von der Kostenseite her durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt ist
    oder kann es noch zu einem Vergleich kommen.

    Vielen Dank vorab für eure Antworten.
    ich verstehe nicht ganz, was Du von wissen möchtest!

    Dass die WRB falsch und unwirksam und damit ein ewiges WR-Recht besteht, ist Dir ja bereits bekannt.

    Widerrufen hast Du.

    Anwalt hast Du auch schon beauftragt.

    Deckungszusage von der RSV bekommen.

    Aus dem Vertrag kommst Du nächstes Jahr raus.

    Kannst heute wohl schon ohne Zinsaufschlag Dir das aktuelle Zinsniveau mittels Forward-D. sichern bzw. ist abzusehen, dass es bis 2016 nicht steigen wird.


    Es gibt nur zwei Möglichkeiten...willst Du Dein Recht durchsetzen, wirst Du klagen müssen. Dein Kostenrisiko geht wohl gegen Null.

    Willst Du Deine Nerven, Deine Zeit schonen, dann nimm das Angebot an oder lass den Anwalt mit denen noch mal telefonieren, ob sie auch angesichts der wirklich nur noch 1 Jahr andauernden Vertragslaufzeit nicht auf die restlichen 30% verzichten wollen. Wie hoch wäre eigentlich die VFE gesamt (Rechner gibts im Netz)?

    Reden wir hier über 1000Euro, weil die Restschuld nicht mehr allzu hoch ist oder 10.000Euro?


    Ich an Deiner Stelle würde folgendermaßen vorgehen:

    Anschlussfinanzierung über die Restschuld +30% der VFE sicherstellen (falls NICHT anders finanzierbar). Und zwar Darlehensumschuldung wegen Kündigung, nicht wegen Widerruf.
    Ein FW-D. kannst Du auch früher abrufen, falls Du Dich mit der Sparda-Bank noch einigen solltest...

    Kündigung aussprechen (durch Anwalt) und zwar mit dem Zauberwort "hilfsweise"...

    Somit kommst Du in einem Jahr raus, hast Dir bezüglich der Kündigung ein Darlehen gesichert und den Widerruf soll in Ruhe der Anwalt bis zum rechtsgültigen Urteil durchziehen...und hast der Bank gezeigt, mich habt Ihr als Kunden verloren und ich werde mein Recht noch einfordern (daher "hilfsweise")...damit lässt Du Dir das nämlich offen...

    Aufs wesentliche konzentrieren. WRB ist definitiv unwirksam, es gilt das ewige WR-Recht, Du hast das Darlehen auch noch nicht vor 5 Jahren zurück gezahlt (wegen Verwirkung) und alles andere sind Versuche der Bank, eben solche Fragen aufzuwerfen, die Du Dir gerade wohl stellst.
    Sie haben sich nicht an den Mustertext gehalten, es gibt daher keine Schutzwirkung und mit dem Wort "...frühestens..." hat der BGH ja schon höchstrichterlich geurteilt. Also, was möchte die Bank?

    Das Schreiben ist nur Augenpulver.

    Natürlich sollte man nicht sagen, man hat aus finanziellen Gründen den Widerruf erklärt. Man muss auch nicht erklären, warum man widerruft.

    Nach Verwirkung (womit sie zum Großteil nicht durchkommen) scheint nun der Rechtsmissbrauch der nächste Strohhalm zu sein, an dem man sich klammert.

    Dazu nur folgendes und das kann man auch mal klar schreiben:

    - wer Verbraucherrechte mit den Füssen tritt braucht sich hinterher nicht auf das Recht berufen wenn ihm das auf die Füße fällt...

    - es stand der Bank auch jederzeit offen, den Darlehensnehmer nach zubelehren! Spätestens seit dem BGH-Urteil in 12-2009 wo der Wortlaut "...frühestens..." abgeurteilt wurde, war den Banken, die diesen Wortlaut verwendeten, klar, dass die WRB unwirksam ist...

    Da kann man das ruhig mal nachfragen, warum die Bank dies bisher unterlassen hat!

  15. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.02.2014
    Beiträge
    299
    Danke
    170

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Man sollte aber auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die Leitung der Rechtsabteilung bis zum bitteren Ende versucht den produzierten Bockmist zu vertuschen.
    ....
    Daraus habe ich gelernt: Man darf auch bei großen, insgesamt erfolgreichen Unternehmen nicht erwarten, dass alles immer durchdacht erfolgt. Da gibt es auch viel ökonomisch Unsinniges. Nur wird das dann durch andere, erfolgreichere Aktivitäten wieder ausgeglichen.
    Zu mir hat letztens jemand gesagt: "es gibt betriebswirtschaftliche Entscheidungen und juristische."

    Ducnici hat hier irgendwann mal ne Rechnung aufgemacht, wie viele bis zur Klage vermutlich von ihrem Widerruf abspringen. Das war gut gedacht und wird sicherlich der Wahrheit entsprechen. Und die dann doch noch klagen, werden vor Gericht von klangvoll benannten Anwaltskanzleien abgebügelt. Wer einen Sieg oder Teilsieg erringt, wird sicher ne drohende Berufung fürchten müssen. So teuer das auch alles ist für die Bank...... Das schreckt weitere klagewütige DN sicherlich ab. Wer keine Rechtsschutz und keine "hohe Kante" hat, sieht hier relativ alt aus.

  16. Avatar von Blackmarlin
    Blackmarlin ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    08.03.2015
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    ist das finanzierte Objekt kein Neubau und ist selbstgenutzt?

    Widerruf gegenüber der Bank hast Du also erklärt? Der Satz ist nämlich missverständlich.

    Du schreibst, Du hast den WR eingereicht (bei wem?) und hättest eine Ablehnung der RSV bekommen...

    Du bekommst nicht Deine gezahlten Zinsen zurück!

    Es wird bei einer Rückabwicklung ein marktüblicher Zinssatz angesetzt (DN => Bank) und die bisher gezahlten Raten (Z+T) müssen von der Bank mit 5% über Basiszins BGB verzinst werden...

    Aber natürlich macht das ne Menge aus, vor allem wenn man bedenkt, Du könntest nach freier Wahl für 15 Jahre den Zins aussuche... aktuell ca. 1,35%...

    Mach doch ne Berechnung, Rückabwicklung (test.de bietet einen Rechner an), dazu noch den Zinsunterschied zwischen einer anderen Bank mit 1,35% vs. den 1,83%...

    und vielleicht machen Sie Dir ein günstigeres Angebot...

    Bezüglich der Frist mit einer Woche würde ich mich nicht unter Druck setzen lassen...
    Es handelt sich um einen selbst genutzten Neubau.
    Der Widerruf erfolgte von mir gegenüber der Bank. Und die Ablehnung erfolgte von der Bank. Die Deckungszu- oder absage der RSV ist noch offen!
    Selbstverständlich müssen gegenseitig empfangene Leistungen komplett zurück abgewickelt werden, so wie von Dir geschrieben (5% über Basiszinssatz usw.). Die Beträge habe ich mir längst ausrechnen lassen. In Summe würde ich ca. 12000€ dadurch sparen und für die Anschlussfinanzierung entsprechend weniger finanzieren müssen. Und wenn ich mal von 1,45% statt 1,83% ausgehe wären es insgesamt ca. 18000€!!! Also quasi ein schöner neuer Golf für meine Frau😜.
    Zusätzlich liegt die ganze Angelegenheit noch beim Ombudsmann.
    Ich zieh das Ding jetzt durch!!! Entweder die machen mir ein vergleichbares Angebot, welches einer kompletten Rückabwicklung gleich kommt, oder ich klage alles (inkl. evtl. entstehender Schäden usw. ein)!

  17. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Blackmarlin
    Es handelt sich um einen selbst genutzten Neubau.
    Der Widerruf erfolgte von mir gegenüber der Bank. Und die Ablehnung erfolgte von der Bank. Die Deckungszu- oder absage der RSV ist noch offen!
    Selbstverständlich müssen gegenseitig empfangene Leistungen komplett zurück abgewickelt werden, so wie von Dir geschrieben (5% über Basiszinssatz usw.). Die Beträge habe ich mir längst ausrechnen lassen. In Summe würde ich ca. 12000€ dadurch sparen und für die Anschlussfinanzierung entsprechend weniger finanzieren müssen. Und wenn ich mal von 1,45% statt 1,83% ausgehe wären es insgesamt ca. 18000€!!! Also quasi ein schöner neuer Golf für meine Frau😜.
    Zusätzlich liegt die ganze Angelegenheit noch beim Ombudsmann.
    Ich zieh das Ding jetzt durch!!! Entweder die machen mir ein vergleichbares Angebot, welches einer kompletten Rückabwicklung gleich kommt, oder ich klage alles (inkl. evtl. entstehender Schäden usw. ein)!
    ok, klarer jetzt...

    Neubau ist normalerweise ein Ausschlusskriterium...nur dass Du nicht umfällst...

  18. Avatar von Blackmarlin
    Blackmarlin ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    08.03.2015
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    jo, das hab ich auch gehört, aber mal schauen, was sich machen lässt...

  19. Avatar von luka.f
    luka.f ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    07.03.2015
    Beiträge
    8
    Danke
    0

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gertrud_Geyer
    Wer keine Rechtsschutz und keine "hohe Kante" hat, sieht hier relativ alt aus.

    die Frage dürfte sein wie gut man diese hohe Kante im Vorfeld abgrenzen kann, nicht dass man mit Säbeln rasselt und das rasseln immer leiser wird, weil einem das Geld ausgeht. Wird auch interessant sein was in deinem Fall rauskommt, der ja offenbar ? ähnlich gelagert ist wie meiner.

    Was kann man denn für Anwalt/Gericht in erster Instanz in etwa rechnen ?
    Meine VVE läge im hohen 5 Stelligen Bereich, da könnte man schon was investieren.

    Gruss
    Frank

  20. Avatar von xela
    xela ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    02.03.2015
    Beiträge
    2
    Danke
    1

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo ducnici,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Die Vorfälligkeistentschädigung beträgt ca. 7.000.-.
    Du hast es eigentlich auf den Punkt gebracht, nähmlich dass ich
    relativ sicher sein kann, dass die WRB falsch ist. Durch das Schreiben
    der Bank war ich doch etwas unsicher, gerade in Bezug der rechtsmissbräuchlichkeit.
    Denke ich werde jetzt doch den Klageweg komplett durchziehen und
    weder eine Vorfälligkeitsentschädigung akzeptieren wie auch auf die Rückabwicklung der Darlehen bestehen.

    Nochmals vielen Dank.

  21. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.02.2014
    Beiträge
    299
    Danke
    170

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es gibt (grob gesagt) 2 Möglichkeiten.
    Entweder ist Streitwert der wirtschaftliche Vorteil oder die (Rest)Darlehenssumme.

    Du kannst beide Varianten online durchrechnen, sodass du zumindest einen Anhaltspunkt hast.

    Es ist zu vermuten, dass du die erste Instanz vorfinanzierst, dann gewinnst und ab da müsste der Gegner die Verfahrenskosten zahlen.

Ähnliche Themen

  1. Diesel-Widerrufsjoker

    Von S. Schweers im Forum Abgas-Skandal "Dieselgate"
    Antworten: 139
    Letzter Beitrag: 25.09.2021, 15:38
  2. Widerrufsjoker

    Von Bimaar im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 19.02.2017, 09:14
  3. Widerrufsjoker - Klageschrift

    Von eugh im Forum Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen
    Antworten: 93
    Letzter Beitrag: 09.01.2017, 10:50
  4. Widerrufsjoker bei RIESTER

    Von rupa im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.12.2015, 08:58
  5. Widerrufsjoker Rückabwicklung

    Von immerfernweh im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 07.11.2014, 11:42