Hauskauf bzw. ETW! Wohnung vermieten oder verkaufen!?

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  1. Avatar von Scorpra
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    Standard Hauskauf bzw. ETW! Wohnung vermieten oder verkaufen!?

    Hallo an alle,

    ich bin derzeit dabei ein wenig "vorauszuplanen".

    Jetzt ist es so, dass ich vielleicht mit meiner Freundin zusammenziehen möchte, also erst mal rein hypothetisch:-).

    Jetzt wohne ich eigentlich schon immer zur Miete, Sie dagegen finanziert seit einigen Jahren eine ETW.

    Die Wohnung wäre definitiv zu klein für uns beide.
    Ich für meinen Teil möchte auch nicht bei Ihr einziehen, sondern ich möcht, dass wir uns zusammen was aufbauen und zusammen eine Haus oder eine Wohnung kaufen, sonst hab ich glaub ständig das Gefühl nur auf Besuch zu sein. Das geht gar nicht.

    Kurz gefragt, muss Sie Ihre Wohnung verkaufen, damit neu finanziert weden kann, oder ist es möglich diese zu vermieten, damit sich die Wohnung ggf. durch Mieteinnahmen von alleine finanziert.

    Ich denke verkaufen ist eine relativ schlechte Variante, da Sie bisher erst so ungefähr 5 Jahre gezahlt hat und das wohl ein großes Verlustgeschäft werden würde.

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Hauskauf bzw. ETW! Wohnung vermieten oder verkaufen!?

    Hallo Scorpra,

    grundsätzlich kann man natürlich eine ETW vermieten und sich einen neue kaufen und finanzieren, entscheidend dafür ist die Bonität, sprich die Einnahmen zur Ausgabensituation.

  3. Avatar von Scorpra
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    Standard AW: Hauskauf bzw. ETW! Wohnung vermieten oder verkaufen!?

    Hallo noelmaxim,

    werden Mieteinnahmen also abzgl. der Gewerbesteuer und dem ganzen gedöns auch als Einnahme von der Bank gewertet?

    Mal angenommen wir vermieten die Wohnung, denken Sie es ist möglich die alte Finanzierung abzulösen und zusammen mit der neuen Immobilienfinanzierung abzuzahlen.

    Kommt wahrscheinlich auf die finanzierende Bank an nehme ich an und klar natürlich die Bonität.

    Ich kann das nur schlecht abschätzen was "ein ausreichendes Einkommen ist"!? Wir beide z. B. sind unbefristet und tariflich beschäftigt und verdienen zusammen ohne Sonderzahlungen so an die 4000 Netto im Monat. und Ausgaben sind für Sie derzeit natürlich die Abtragungsrate für die Wohnung und die normalen Nebenkosten wie Telefon und so und für mich bis jetzt eben die Kaltmiete, die dann natürlich wegfallen würde.

    Vielen Dank für die Info!!!

  4. Avatar von winfoer
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    Standard AW: Hauskauf bzw. ETW! Wohnung vermieten oder verkaufen!?

    Gewerbesteuer bei einer privaten Vermietung? Gibt es nicht. Du meinst wahrscheinlich die Grundsteuer und ja, die und die meisten anderen anfallenden Kosten kannst du dann von den Mieteinnahmen abziehen.

    Das mit der Umschuldung der Finanzierung wird wohl kaum eine Bank mitmachen! Wenn überhaupt, nur wenn die neue Immobilie auch bei der bisherigen, finanzierenden, Bank finanziert wird. Aber wie gesagt, kann mir das nicht vorstellen.

    Warum würde ein Verkauf der Wohnung ein Verlustgeschäft werden? Schlechte Lage? Schlechter Zustand?

    Ob sich die Wohnung durch die Mieteinnahmen selbst trägt müsst Ihr selber wissen, denke aber auch an einen möglichen Leerstand, während dessen Ihr die Finanzierungsrate dann selbst tragen müsst.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Hauskauf bzw. ETW! Wohnung vermieten oder verkaufen!?

    Mieteinnahmen werden als Einnahme anerkannt, allerdings nicht voll, bei den meisten Banken um die 80 % der Kaltmiete.

    Bei ihrem Einkommen kann man von einer guten Bonität sprechen, wenn die anderen Parameter z.B. Ausgaben auch passen.

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Hauskauf bzw. ETW! Wohnung vermieten oder verkaufen!?

    Sie machen die Mieteinnahmen dann in der Einkommensteuererklärung Anlage Vermietung Verpachtung geltend.
    Es gibt Abschreibung und die Schuldzinsen, ebenso das " gedöns " wie Grundsteuer und so weiter.
    Dies ist kein Hinderungsgrund für eine Prüfung einer Immobilienfinanzierung für Sie beide.
    Wichtig wäre auch der bisherige Tilgungsverlauf und Vermögen.
    Haben Sie schon viel getilgt? Weiteres Vermögen vorhanden?

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