Gibt es bei der Unfallversicherung eine Erstattung der Prämien?
Wir haben als Familie eine private Unfallversicherung, die mit über 500 Euro im Jahr aber für meine Begriffe sehr teuer ist.
Beim Stöbern im Internet bin ich aber auch nicht unbedingt auf eine günstigere Variante gestoßen.
Das alles kann ich noch verkraften, wenn ich die Aussicht darauf hätte, dass ich bei Nicht-Inanspruchnahme einen Teil meiner Prämien zurückerstattet bekäme.
Gibt es Gesellschaften, die solche Modelle der Unfallversicherung anbieten, bei denen man dann nach einiger Zeit einen Teil wieder ausgezahlt bekommt?
Alles andere ist nämlich kaum zu bezahlen?
AW: Gibt es bei der Unfallversicherung eine Erstattung der Prämien?
Ja, gibt es . Es nennt sich dann Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückgewähr. Allerdings sind diese noch erheblich teurer. Denn hier wird ein Risikobeitrag und ein Sparbeitrag erhoben. Man kann dann bei einigen Anbietern wählen in welcher Höhe die Rückgewährgarantie ausfallen soll. Bei kleinen Kindern oder aber wenn man eine Einmalzahlung leisten kann ist es manchmal ein "gutes Geschäft" . Aber man bindet sich auch sehr viele Jahre an diesen Vertrag. Und dann noch aufpassen auf die Bedingungen!
Lassen Sie sich ausführlich beraten- auch von mehreren Anbietern und schauen Sie welche Leistungen entbehrlich sind. Allerdings für 2 Erwachsene und 2 Kinder kommt ein Beitrag um die 500 Euro durchaus zusammen auch ohne viele Sonderleistungen.
Dementsprechend dürfte auch der "Leistungsumfang" ausfallen.
Wie kommen denn da 500,- zusammen?
4 versicherte Personen,Grundsumme,Progression,spezielle Gliedertaxe,gutes Bedingungswerk,körperlich tätige Mitversicherte....Da braucht man nicht entsetzt sein,da muss man die Kalkulation einer Unfallversicherung kennen.
AW: Gibt es bei der Unfallversicherung eine Erstattung der Prämien?
Meine damalige Freundin und ich hatten gemeinsam eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Sie im Einzelhandel (leichte körperliche Arbeiten), ich im Büro (keine körperlichen Arbeiten). Zusammen kamen wir auf einen Jahresbeitrag von ca. 160€. Inklusive der ganzen tollen Prämien, weil wir bereits Haftpflicht-, Hausrat- und sogar die klasse Glasversicherung beim gleichen Anbieter hatten. Natürlich auch inklusive des (im Nachhinein festgestellten) schlechten Leistungskataloges.
AW: Gibt es bei der Unfallversicherung eine Erstattung der Prämien?
Man kann dann bei einigen Anbietern wählen in welcher Höhe die Rückgewährgarantie ausfallen soll.
Das hätte ich gerne näher erläutert.Bis zu welcher Höhe kann diese Garantie seitens des Versicherers ausgesprochen werden?Und wie wird diese Garantie dargestellt?Rechnungszins?Überschussbeteiligung?
Bei kleinen Kindern oder aber wenn man eine Einmalzahlung leisten kann ist es manchmal ein "gutes Geschäft" .
Nein,das ist es nie.Weil es kein Beispiel für ein vernünftiges Bedingungswerk gibt.
Und wenn es für kleine Kinder unbedingt eine (Spar-)Versicherung sein muss,dann geht das besser ohne Unfallversicherung,die man dann separat abschließt.
Mit solchen Konstrukten geht die Branche nach wie vor auf "Dummenfang" und tut sich damit höchstselbst einen Gefallen.
AW: Gibt es bei der Unfallversicherung eine Erstattung der Prämien?
Zitat von Matthew Pryor
Das hätte ich gerne näher erläutert.Bis zu welcher Höhe kann diese Garantie seitens des Versicherers ausgesprochen werden?Und wie wird diese Garantie dargestellt?Rechnungszins?Überschussbeteiligung?
Nein,das ist es nie.Weil es kein Beispiel für ein vernünftiges Bedingungswerk gibt.
Und wenn es für kleine Kinder unbedingt eine (Spar-)Versicherung sein muss,dann geht das besser ohne Unfallversicherung,die man dann separat abschließt.
Mit solchen Konstrukten geht die Branche nach wie vor auf "Dummenfang" und tut sich damit höchstselbst einen Gefallen.
Zu Frage 1.
wird in % der gezahlten Beiträge ausgedrückt. Maximal waren es meine ich bei der SI z. B. zwischen 90 und 100%
Bei SI: Zwar gibt es eine Überschussbeteiligung - aber das Einzige was man garantiert bekommt ist eben der gesamt gezahlte Beitrag - allerdings wenn etwas in dieser Zeit passiert gibt es Leistungen und diese gefährden nicht die Beitragsrückgewähr. Außerdem ist diese Absicherung auch zwischendurch kündbar - dann gibt es die eingezahlten Beiträge abzüglich des Risikobeitrages zurück. Das ist ja bei anderen Gesellschaften schon oft nicht der Fall.
Ganz einfach ausgedrückt: Der Zinsgewinn aus Risiko und Sparbeitrag des Versicherungsnehmers wird im Prinzip dann für die Kosten und Co. aufgebraucht und nur ein Rest geht später als Zinsgewinn an den Kunden zurück. Er hat wie der Name ja auch sagt - eine BEITRAGSRÜCKGEWÄHR- er macht keinen Verlust aber einen erheblichen Zinsgewinn natürlich auch nicht - allerhöchstens vielleicht Inflationsneutralisierung . Und man ist bei ganz einfach (Nur Kapital mit Prog und den obligaten Zusätzen wie ZE,KOS,Bergung und Co) schnell mal bei 70 Euro für einen einjährigen - monatlich !