Gebühr für Änderung Einzugskonto zulässig?

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  1. Avatar von Kickers007
    Kickers007 ist offline
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    Standard Gebühr für Änderung Einzugskonto zulässig?

    Hallo allerseits,
    eine Frage: meine Bank will für die Änderung des Einzugskontos für den Darlehenseinzug eine Gebühr von 20 Euro haben.
    Jetzt habe ich derzeit drei Kredite (Wohnungsbaufinanzierung), sprich die wollen 60 Euro von mir haben.
    Ist das normal?
    Dürfen die das überhaupt?

    Vielen Dank!

  2. Avatar von Daniel2504
    Daniel2504 ist offline

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    Standard AW: Gebühr für Änderung Einzugskonto zulässig?

    Hallo Kickers007,

    Ihren Unmut über eine solche Gebührenforderung kann ich sehr gut verstehen.

    Grundsätzlich kann eine Bank Gebühren für die Änderung und Bearbeitung von Verträgen auf Kundenwunsche, verlangen. Jedoch müssen diese verhältnismäßig sein.

    Bei einer Änderung eines Einzugskontos erscheinen mir jedoch 20 Euro schon als sehr hoch und die Verhältnismäßigkeit ist duchaus in Frage zu stellen.

    Aus der Praxis kann ich Ihnen sagen, dass die Änderung eines Rateneinzugskontos nur wenige Mausklicks benötigen.

    Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall der Belastung dieser Gebühren zu widersprechen und eine schirftliche Beschwerde an die Bank zu erheben.

    Als angemessene verhältnismäßige Gebühr sehe ich hier, wenn überhaupt für so eine geringfügige Änderung, alleine im Sinne der guten Kundenbeziehung Gebühren erhoben werden, maximal 5-10 EUR.

    Viele Grüße
    Daniel

  3. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Gebühr für Änderung Einzugskonto zulässig?

    Ja, ich denke auch, dass man sich auf 5-10 Euro pro Kredit einigen sollte.

    Am besten wäre dies aber schon vorher zu tun... Danach zu reklamieren wenn man doch darauf hingewiesen wurde, ist immer etwas schwerer.

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Gebühr für Änderung Einzugskonto zulässig?

    Leider muss man das hier auch etwas neutraler betrachten.
    Mit Abschluss von Wohnungsbaufinanzierungen aktzeptiert man auch die AGB der Banken. Und dort oder in der Gebührentabelle sollten diese Kosten aufgelistet sein.
    Wenn dem so ist, dann ist das "leider" rechtens.
    Denn mitunter sollte auch ein Hinweis auf Änderung Einzugskonto bereits im Darlehensvertrag verankert sein.

  5. Avatar von Daniel2504
    Daniel2504 ist offline

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    Standard AW: Gebühr für Änderung Einzugskonto zulässig?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Und dort oder in der Gebührentabelle sollten diese Kosten aufgelistet sein.
    Wenn dem so ist, dann ist das "leider" rechtens.
    Aber nicht, wenn diese deutlich unverhältnismäßig hoch sind und schon knapp an der Sittenwidrigkeit kratzen.

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