Sind Bonuszahlungen der Krankenkassen beim Finanzamt anzugeben?
Tag ihr Lieben
Seit dem letzten Kalenderjahr kann man ja die Beiträge zur Krankenversicherung von der Steuer absetzen, wenn ich richtig informiert bin. Das ist soweit gut und schön.
Ich habe bei meiner Krankenkasse einen Tarif gewählt, bei dem ich einen Bonus oder auch eine Erstattung bekomme, wenn ich länger nicht zum Arzt gehe oder eine bestimmte Prophylaxe absolviere.
Heißt das für mich jetzt im Gegenzug, dass ich solche Zahlungen seitens meiner Krankenkasse bei meiner nächsten Steuererklärungen als Einkommen angeben muss, weil ich vorher durch die Beiträge einen Steuervorteil hatte?
AW: Sind Bonuszahlungen der Krankenkassen beim Finanzamt anzugeben?
Hallo kiki,
du schreibst richtig, dass man die Beiträge absetzen (gegen rechnen) kann. Wenn nun also der gezahlte Beitrag geringer wird, nämlich durch eine Rückerstattung, dann kann auch nur weniger gegen gesetzt werden.
Das wird nicht als Einkommen gesehen, sondern wird ganz simpel in der Zeile 16 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen und wieder verrechnet.
AW: Sind Bonuszahlungen der Krankenkassen beim Finanzamt anzugeben?
Na ja nur eingeschränkt korrekt.
Bonuszahlungen bei gesundheitsbewusstem Verhalten - sind frei. Das muss nicht angegeben werden. Diese Bonuszahlungen gibt es bei GKV und bei PKV Tarifen.
Die Beitragsrückerstattung der PKV , weil man keine Rechnungen eingereicht hat:
BRE mindern den gezahlten Beitrag - im Gegenzug sind dann auch die Kosten der selbst gezahlten Rechnungen einzutragen!
Schwierig bei PKV ist es nur, die Zahlungen auseinander zu halten - denn meistens erfolgt die Bonuszahlung mit der Beitragsrückerstattung zusammen. Ich versuche das meiner PKV gerade klar zu machen - 2 Bescheide und 2 Überweisungen bitte ! Dann ist es leichter
AW: Sind Bonuszahlungen der Krankenkassen beim Finanzamt anzugeben?
@verschaukelt
egal ob PKW oder GKV. Die Einkommensteuererklärung ist für alle gleich und somit verbindlich. Bekomme ich eine Rückerstattung, egal in welcher Art, dann mindert sich mein Vorsorgeaufwand und ich kann weniger gegen setzen.
AW: Sind Bonuszahlungen der Krankenkassen beim Finanzamt anzugeben?
noch eine kurze Frage zu dieser Thematik der Steuer bei Bonuszahlungen von KV-Beiträgen. Meines Wissens werden diese geleisteten Bonuszahlungen von den KVs auch ans Finanzamt übermittelt. Muß ich trotzdem noch die Angaben beim Formular Vorsorgeaufwand Zeile 16 machen? Ich vermute ja. Leider habe ich das (wegen nwissenheit, die ja vor Strafe nicht schützt)nie gemacht. Habe ich gegen Steuerrecht verstossen oder kann ich das noch nachreichen (für 2010 + 2011 (Steuerbescheid allerdings schon längst erhalten)?
AW: Sind Bonuszahlungen der Krankenkassen beim Finanzamt anzugeben?
Ich habe letztes Jahr bei der GKV 120 EUR Prämie bekommen und vergessen bei der Steuer anzugeben.
Das Finanzamt wusste aber schon davon und hat die Beiträge automatisch korrigiert.