Riester-Zulage / Steuer

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  1. Avatar von Ravemaster84
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    Standard Riester-Zulage / Steuer

    Hallo zusammen,

    habe diese Woche meinen Steuerbescheid erhalten und da ist mir ein Punkt offen, bei welchem ich um Rat bitte.

    Habe 2012 einen Riester-Banksparplan abgeschlossen, welcher ab November gefüttert wurde. Einzahlungen waren knapp 400,- in 2012. Soweit so gut.

    Habe im Mai meine Steuererklärung gemacht und gleichzeitig auch brav den Dauerzulagenantrag an meinen Anbieter geschickt. Bei der Steuererklärung habe ich die o.g. 400,- als Sonderausgaben zu einem Altersvorsorgevertrag eingetragen, jedoch wurden mir nun in der Erklärung diese 400,- nicht gewährt. Mein Bruttoeinkommen in 2011 betrug glatt 30.000,-.

    Das FA geht ja grundsätzlich davon aus, dass ich die volle Zulage erhalte und berücksichtigt das in meiner Steuererklärung. Da ich aber nicht die benötigten 4% eingezahlt habe, habe ich auch keinen Anrecht auf die volle Zulage.

    Geht natürlich nicht um wirklich viel Geld nun und für die Steuererklärung 2013 ist es auch einfacher, da ich die vollen 1.946,- als Eigenanteil leiste. Mir geht es nur darum, dass ich es verstehe und da hocke ich irgendwie auffem Schlauch gerade...

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Gruß

  2. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Riester-Zulage / Steuer

    dass ich es verstehe und da hocke ich irgendwie auffem Schlauch gerade...
    Ich auch.Weil ich Dich,fürchte ich,falsch verstehe.Hast Du gegenüber dem Finanzamt den Nachweis erbracht,welche Einzahlungen Du in den Vertrag getätigt hast?In Form einer Anbieterbescheinigung z.B.?

  3. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline
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    Standard AW: Riester-Zulage / Steuer

    Ich habe vom Anbieter einen Schrieb erhalten, in dem stand was ich eingezahlt habe. War in dem Schreiben für den Dauerzulagenantrag bei. Diesen habe ich ausgefüllt und versendet. Eine Kopie über die Zahlung der Beiträge zum Riester-Vertrag habe ich der Steuererklärung angefügt, da ich mir sicher war, dass ich dies nachweisen muss.

  4. Avatar von obelix
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    Standard AW: Riester-Zulage / Steuer

    Beispiel:

    Dein Steuersatz beträgt 30%.

    30% von 400 Euro = 120 Euro.

    Die volle Grundzulage beträgt 154 Euro, also gibt es in diesem Fall keinen zusätzlichen Steuervorteil.


    Was mir aufgrund unterschiedlicher Aussagen (auch von Finanzämtern) immer noch nicht ganz klar ist, ob (in der Endabrechnung) der Zulagenanspruch (= 154 Euro Grundzulage) oder nur die tatsächlich erhaltene Zulage als Basis für einen evtl. Steuervorteil maßgebend ist.

    Tendenz geht zur tatsächlich gewährten Zulage.

  5. Avatar von brainy
    brainy ist offline

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    Standard AW: Riester-Zulage / Steuer

    Und er erhält nur rund 30% der Zulage (also rund 50 EUR) , weil er keine 4% vom Bruttolohn eingezahlt hat

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