Darf der Arbeitgeber während der Krankschreibung um ein Gespräch bitten?
Meine Kollegin ist seit Mai dieses Jahres krank geschrieben, weil sie massive psychische Probleme hat. Der Grund für ihre Erkrankung ist unserem Arbeitgeber auch bekannt. Es hat auch in der Vergangenheit schon Gespräche zwischen dem Arbeitgeber, der Kollegin und dem Betriebsrat gegeben.
Sie schickt auch immer zeitig ihre Krankmeldungen zu und aus meiner Sicht gibt es keinen Grund, warum sie jetzt wieder zu einem Gespräch kommen soll. Der Weg fällt ihr sehr schwer und es verunsichert sie sehr, dass das nun alles ansteht.
Ist sie verpflichtet, während ihrer Krankschreibung an solchen Gesprächen teilzunehmen oder kann sie sich auch von ihrer Ärztin ein Attest schreiben lassen?
AW: Darf der Arbeitgeber während der Krankschreibung um ein Gespräch bitten?
Die Kollegin ist arbeitsunfähig geschrieben. = nicht zum Arbeiten fähig.
Sie kann alles tun, was ihrer Gesundung zuträglich ist. Und das kann erstmal sie entscheiden und nicht der Arzt. Der Arzt entscheidet nur, ob sie arbeiten kann oder nicht.
Sie ist also nicht verpflichtet ihrer Arbeitspflicht nachzukommen, dient das Gespräch der Arbeit, dann muss sie nicht und sollte sie auch nicht. Bei einem anderen Hintergrund könnte man drüber nachdenken, vor allem, wenn es um die betriebliche Zukunft geht. Auch ein betriebliches Gesundheitsmanagement sollte sie nicht ablehnen (könnte ihre Chancen bei einer Kündigung negativ beeinflussen). Unterstützung kann sie sich vom BR oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen. Sie muss auch nicht alleine ins Gespräch.