Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters?
Während der Schließungszeit unseres Betriebs wurde einer Kollegin gekündigt. Das zeichnete sich zwar vorher schon ab, aber ganz konkret wurde es eben erst in dieser Zeit. Die besagte Kollegin war aber zu diesem Zeitpunkt in Urlaub und hat die Kündigung erst in Empfang genommen, als sie nach drei Wochen wieder zuhause war. Da sie mit der Kündigung nicht einverstanden war, hat sie jetzt einen Widerspruch über einen Rechtsanwalt eingereicht. Der Chef ist aber der Meinung, die Kündigung wurde zugestellt und ist damit rechtskräftig. Wer hat Recht und muss eine Kündigung nicht auch bestätigt werden?
AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters?
Hey,
jep, wenn die Kündigung zugestellt wurde ist sie in der Regel Rechtskräftig. Der Empfänger hat dafür zu sorgen, dass die Post nicht zu lange ungelesen im Briefkasten liegt.
Auf der anderen Seite kann man einer Kündigung aber auch immer widersprechen, egal ob sie Rechtskräftig zugestellt wurde oder nicht.
AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters?
Grundsätzlich kann eine Kündigung im Urlaub durchaus rechtswirksam sein - wichtig ist, dass die Fristen eingehalten werden.
"Gerichtliche Auseinandersetzungen gab es daher schon häufig bei einer Kündigung im Urlaub. Grundsätzlich wird diese nach geltender Rechtsprechung als gültig betrachtet. Die Fristen beginnen also zu laufen. Wurde dadurch die Frist für die Kündigungsschutzklage nicht schuldhaft versäumt, kann aber binnen zwei Wochen die Klage verspätet eingereicht werden." (Quelle und mehr Infos)
AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters?
Grundsätzlich bedarf es für eine wirksame Kündigung seitens des Arbeitgebers keiner (Empfangs-)bestätigung des gekündigten Arbeitnehmers. In vielen Fällen wird sich der Arbeitgeber zwar, in welcher Form auch immer, vergewissern das die Kündigung auch angekommen ist, aber eine gesetzliche Vorschrift gibt es wie gesagt nicht.
Anders sieht es da aus wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündigt wird, dann wird in der Kündigung aller Regel nach eine Passage aufgenommen mit derer sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber abzusichern versucht. (vergleichsweise mal ein Kündigungsmuster aus Sicht des Arbeitnehmers: Kündigungsmuster Arbeitnehmer auf afa-anwalt.de)
AW: Braucht eine Kündigung eine Bestätigung des Mitarbeiters?
Die 3 Wochenfrist bezieht sich ja auf einreichen der KüSchuKlage. Wenn tatsächlich der Einwurf der Post am Nachmittag vor Urlaubsantritt erfolgte, damit der 1. Urlaubstag auch als Beginn der Frist gilt, dann müsste sie tatsächlich volle 3 Wochen weg sein. Die wird sicher schwer vor Gericht nachzuweisen sein. Wenn dem aber so ist und sie das glaubhaft nachweisen kann nicht vor ort zu sein, dann hat sie auch Chancen, dass die KüSchuKlage zugelassen wird, weil dann die Frist vom Arbeitsgericht verschiben werden wird.