Sind Kinder in der Rechtsschutzversicherung mit im Vertrag?
Nachdem wir letztens eine große Auseinandersetzung mit dem Verkäufer unseres jetzigen Autos hatten, möchte wir solche Zwischenfälle in Zukunft vermeiden.
Wir hätten gerne die Möglichkeit, dann auch auf unserem Recht zu bestehen und dafür nicht Unsummen ausgeben zu müssen. Deshalb haben wir uns entschlossen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Das lohnt sich aber unserer Meinung nach nur, wenn dort auch unsere Kinder mit versichert sind. Sind sie das automatisch und wenn ja, bis zu welchem Alter?
AW: Sind Kinder in der Rechtsschutzversicherung mit im Vertrag?
Hallo MKrebs,
das ist natürlich abhängig vom Versicherer. Aber bei den meisten Versicherern sind minderjährige Kinder oder volljährige Kinder bis zum Abschluss der Ausbildung oder des Studiums im Vertrag mit abgesichert. Bei Vertragsabschluss achte einfach darauf, dass Du eine Familienabsicherung wählst und frage nach, ob Du Deine Kinder im Vertrag explizit benennen musst.
AW: Sind Kinder in der Rechtsschutzversicherung mit im Vertrag?
Ja klar, meine Kinder sind auch in meiner Rechtschutzversicherung untergebracht. Ich hab die ja auch nur wegen den Kindern. Wer macht sonst Zuhause was kaputt, außer die Kinder?
AW: Sind Kinder in der Rechtsschutzversicherung mit im Vertrag?
Zitat von VivaVivi377
Ja klar, meine Kinder sind auch in meiner Rechtschutzversicherung untergebracht. Ich hab die ja auch nur wegen den Kindern. Wer macht sonst Zuhause was kaputt, außer die Kinder?
Das ist dann doch wohl eher eine Sache für die Haftpflicht.
AW: Sind Kinder in der Rechtsschutzversicherung mit im Vertrag?
Wenn du eine Familienversicherung abgeschlossen hast, sind die Kinder üblicherweise mitversichert. Bei einer Versicherung für Singles nicht. Was für die Mitversicherung von Kindern zutreffen muss, kannst du hier nachlesen: Familienrechtsschutzversicherung
So müssen volljährige Kinder zum Beispiel "noch unverheiratet oder keine sonstige Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz" haben und "ohne Ausübung einer dauerhaften, entgeltlichen beruflichen Tätigkeit" sein...