Förderberechtigte, die jetzt Riester-Beiträge nachzahlen, können ihre staatlichen Zulagen doch noch retten. Nach dem Datenabgleich der Zentralen Zulagenstelle im Frühjahr 2011 wurden vielen Sparern der Riester-Rente die Zulagen rückwirkend gekürzt, da sie unberechtigt kassiert worden waren. Wer jetzt Riester-Beiträge innerhalb der nächsten 24 Monate nachzahlt, erhält das gekürzte Zulagengeld zurück.
Zulagen-Debakel
In den Medien wurde die Rückforderung von 500 Millionen Euro der ZfA, welche Förderberechtigte in aller Regel als unangekündigte Rückbuchung auf ihrem Konto erlebten, als Debakel bezeichnet. Rechtlich war das Ganze zwar nicht zu beanstanden, moralisch betrachtet war es aber ein Super-GAU. Dem weitaus überwiegenden Teil der Sparer war nicht bewusst, dass sie die Zulagen zu Unrecht erhalten haben.
Es kann viele kleine Fehler geben, die Förderberechtigte bei der Beantragung und Durchführung der Riester-Rente begehen. Schon im Antrag stecken Tücken. So dürfen die Riester-Beiträge keinesfalls zu niedrig ausfallen, und dann gibt es noch die vielen kleinen Stolperfallen bei der Riester-Rente. Beispielsweise die Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhungen oder Arbeitslosigkeit verändern den Status, den Förderberechtigte hinsichtlich ihrer Riester-Rente haben. All das muss gemeldet werden und kann sich auf die Riester-Beiträge auswirken, die dann angepasst werden müssen.
Ansehen der Riester-Rente gesunken
Nach dem behördlichen Willkürakt sank das Ansehen der Riester-Förderung prompt. Die Beratungsgesellschaft Faktenkontor fand heraus, das 60 % aller Sparer künftig anders vorsorgen möchten.
Eine fatale Entwicklung. Die Bundesregierung reagierte schnell und verabschiedete ein Gesetz, welches die Zulagen rettet. Vorausgesetzt die Riester-Beiträge werden nachgezahlt. Es geht manchmal gar nicht um viel Geld bei den Riester-Beiträgen. Ehegatten zum Beispiel, die bislang keinen Eigenbeitrag leisten mussten, werden nach einer Geburt unmittelbar förderberechtigt, müssen dann jedoch den jährlichen Eigenbeitrag von 60,- € zahlen. Vielen war dieser Statuswechsel nicht bekannt.
Die Anbieter der Riester-Verträge sollen Betroffene nun nochmals auf die Details ihrer Verträge hinweisen, dann gibt es eine Zweijahresfrist für die Nachzahlung der Beiträge. Die Riester-Sparer zahlen die zu wenig geleisteten Beiträge einfach auf ihren Riester-Vertrag ein.
Quelle: Die-Riester-Rente.de