Zitat von
Matthew Pryor
Lesen Sie sich in Ruhe das BauSparG durch, insbesondere § 4. Das bildet ungemein.
Weil ich an Bildung grundsätzlich interessiert bin, habe ich mal das BausSparG über google gesucht.
Fehlanzeige! Das gibts ja gar nicht.
Meintest Du vielleicht das BausSparkG? Aber so genau nimmst Du´s ja im Allgemeinen wohl nicht, oder?
Wenn das das gemeinte Gesetz ist, dann beschreibt der §4 -ungemein bildend:
"(1) Bausparkassen dürfen außer dem Bauspargeschäft nur folgende Geschäfte betreiben: "
Es folgt eine lange Liste weiterer Geschäftsideen BauSparkG - Gesetz über Bausparkassen
Und was soll das über die Refinanzierung der Bausparkassen aussagen??
Selbst wenn Teile dieser Geschäfte der Refinanzierung dienen könnten, wo ist denn zu entnehmen, dass sie diese Teile auch in spürbarem Maße nutzen?
Mit so dünnen Argumenten kannst Du nicht punkten.
Aber da kann man was machen:
...suchen Sie sich einen vernünftigen Berater,lassen Sie sich meinetwegen bei einer Verbraucherzentrale beraten oder investieren Sie Zeit, um sich mit den verschiedenen Anlagemöglichkeiten und deren Risiken auseinanderzusetzen. Und meiden Sie solch schwache Forenbeiträge. Der Nachwuchs wird es Ihnen danken :wink:.
Viele Grüße Paule