Meinung zu angedachter Finanzierung

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  1. Avatar von XXXXBitter
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    Standard Meinung zu angedachter Finanzierung

    Hallo,

    würde gerne mal eure Meinung zu der von mir und meiner Partnerin angedachten Finanzierung für ein Einfamilienhaus zur Selbstnutzung hören:

    Verkaufspreis des Hauses: 239.000 Euro

    da kein Makler, Gesamtkosten inkl. Notar und Grunderwerbssteuer: 255.000 Euro

    Eigenkapital beträgt 45.000 Euro, sodass 210.000 Euro zu finanzieren sind.

    Momentan tendieren wir zu einer Variante in der wir jeder 80.000 Euro über einen riestergeförderten Bausparvertrag von Schwäbisch Hall (Wohnbaurente) finanzieren und die restlichen 50.000 Euro entweder über ein KfW Darlehen oder über ein normales Annuitätendarlehen.

    Während der ersten Phase des Bausparvertrages werden Zinsen von 2.35% fällig, monatlich werden also 156 Euro Zinsen gezahlt sowie 200 Euro auf den Bausparvertrag eingezahlt. Hinzu kommen noch die Riesterzulagen, sodass man nach 12 Jahren und 10 Monaten dort ca. 32.000 Euro angespart hat.
    Ab dann werden die übrigen 48.000 Euro als normales Tilgungsdarlehen mit einer monatlichen Rate von 411 Euro getilgt, bei einem fest gebundenen Zinssatz von 2,5%.
    Somit wären wir damit nach 23 Jahren und 7 Monaten durch.

    Eigentlich bevorzugen wir nun für die übrigen 50.000 eine Variante mit normalem Annuitätendarlehen statt eines KfWs, einfach aus dem Grund um von Anfang an tilgen zu können und nicht erst nach einem Jahr und zusätzlich über eine Sondertilgungsoption dort soviel wie möglich nebenbei tilgen zu können.

    Was haltet ihr grundsätzlich von dem Prinzip was wir uns vorstellen? Ich denke, dass es für uns so sehr gut passt, lese hier aber so häufig dass sich diese Bauspargeschichten nicht lohnen, dass ich etwas verunsichert bin, ob ich irgendwas grundlegendes nicht verstehe oder mich total verkalkuliere?!

    Also bitte her mit Meinungen und Verbesserungsvorschlägen!

  2. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Ergänzung:
    Ich kann das geförderte Guthaben auch in ein anderes Riesterprodukt stecken. Der Zeitraum beträgt (glaube ich) 4 Jahre.
    Fast.Es sind 5 Jahre.

  3. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Was z.B. passiert, wenn der Immobilienbesitzer mit 67 in Rente geht und mit 72 Jahren ins Pflegeheim umziehen muss ??
    Siehe Ravemasters Beitrag. Auch hier ist ein förderunschädlicher Übertrag in eine andere Riesterform problemlos möglich.
    Sie suggerieren hier Probleme, die in der Form einfach nicht da sind. Warum?
    Ach sooo,
    natürlich, und wenn man einen Mietnomaden erwischt, ist der Käse gegessen.
    Sie reduzieren Ihre "Argumente" langsam aber sicher auf brüchiges Eis.

  4. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Aha,

    es ist also sicher davon auszugehen, dass ich die Immobilie dann auch entspr. verkaufen kann ?? Das steht heute schon fest ?

    Und das mit dem Vermieten muss ja auch zu einer Miete erfolgen, die die Kosten deckt, was nicht sicher ist.

    Die Frage ist aber doch, warum das Herr ANdreas nicht erwähnt hat ??

  5. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Sie konstruieren Risiken, um Ihre nicht vorhandene Argumentation aufrecht zu erhalten. Das ist, mit Verlaub, leicht durchschaubar. Vielleicht fällt Ihnen ja noch etwas Überzeugendes ein, das auch den Tatsachen entspricht.

  6. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Zitat Zitat von Herrmueller
    es ist also sicher davon auszugehen, dass ich die Immobilie dann auch entspr. verkaufen kann ?? Das steht heute schon fest ?
    Sie planen doch selbst damit, Ihr Haus im hohen Alter zu verkaufen, da es zu groß ist. Wer garantiert Ihnen denn, dass Sie das Haus entsprechend loswerden? Wenn wir soweit denken wollen, dann bitte noch das Risiko einer Scheidung, eines Arbeitsplatzverlustes oder den Absturz des Mondes auf die Erde einplanen.

    Zitat Zitat von Herrmueller
    Die Frage ist aber doch, warum das Herr ANdreas nicht erwähnt hat ??
    Bevor ich ein Produkt kaufe, informiere ich mich. Das haben Sie ja auch getan und diese horrenden Risiken als Basis gewählt, sich gegen Wohnriester zu entscheiden. Vollkommen legitim. Herr Andreas hat auch kein explizites Angebot vorgelegt, sondern lediglich auf die Möglichkeit des Wohnriesters hingewiesen. Aber ich bin mir sicher, dass Herr Andreas diese von Ihnen konstruierten Risiken ebenfalls nicht allzu streng nimmt.

  7. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Unsere Überlegung war, ob wir unseren Riesterrentenvertrag für die Finanzierung mit hernehmen. Und das war uns dann eben nicht flexibel genug für die Zukunft.

    Das hatte mit Risikoabwägung eigentlich nicht viel zu tun.

  8. Avatar von Herrmueller
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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Sie konstruieren Risiken, um Ihre nicht vorhandene Argumentation aufrecht zu erhalten. Das ist, mit Verlaub, leicht durchschaubar. Vielleicht fällt Ihnen ja noch etwas Überzeugendes ein, das auch den Tatsachen entspricht.
    Nein,
    ich selber habe so einen Fall in der Familie erlebt.
    Riester fürs bauen genutzt, Mann verstorben, Frau will verkaufen und dann kam das böse erwachen....

    Nochmal, wenn entspr. aufgeklärt wird ist das schon Ok.

  9. Avatar von XXXXBitter
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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Hallo,
    witzig, dass ich meinen alten Beitrag unserer Finanzierung von damals hier nun wiedergefunden habe und nun nutzen möchte um zu fragen was ich in unserer jetzigen Situation am besten machen sollten.
    Ich muss zugeben, dass ich den ganzen Argumentationen hier nicht komplett folgen kann bzw. nicht alles verstehe und wahrscheinlich auch damals nicht verstanden habe.

    Jedenfalls haben wir die Finanzierung dann ziemlich genau so abgeschlossen, inkl. Riester.

    Allerdings mit 70.000 statt 80.000.

    Nun war das Ganze ja auch schon zuteilungsreif, sodass wir mittlerweile in der Tilgungsphase sind. Nun sind wir uns nicht sicher ob wir damit einen wichtigen Zeitpunkt verpasst haben.

    Wir haben zwischenzeitlich schon soviel Eigenkapital angespart, dass wir damit problemlos das Restdarlehen abzahlen oder tilgen können (kenne mich damit leider absolut nicht aus). Wir haben das nun Bei Schwäbisch Hall angefragt. In dem Schreiben zur angefragten "Rückzahlung des Darlehens" gibt es folgenden Hinweis:

    "Die Bindungsfrist bzw. die unbefristete Zweckbindung für den Bausparvertrag ist noch nicht abgelaufen. Falls sie bisher stattliche Förderungen erhalten haben, hat die Kündigung zur Folge, dass gewährte Förderungsbeiträge an das Finanzamt zurücküberwiesen werden müssen."

    Nun sind wir leicht überfordert was das genau bedeutet und was wir am besten machen sollen. Aus reiner Bequemlichkeit und Faulheit haben wir uns die letzten zwei Jahre damit nicht beschäftigt bzw. uns gesagt, dass wir das Geld lieber anderweitig investieren könnten oder es zumindest abwägen müssten was sinnvoller ist.

    Es stand auch immer nochmal im Raum selbst noch einmal ein Haus zu bauen wenn hier nebenan das Neubaugebiet endlich freigegeben wird und die Grundstücke verkauft werden, da war die Überlegung ob das Geld hier besser Verwendung findet.

    Da wir uns mittlerweile dagegen entschieden haben, würden wir nun evtl. doch das Darlehen zurückzahlen wollen. Parallel investieren in lukrativere Dinge wäre nat. weiterhin möglich.

    Nun aber erst einmal zu unserem möglichen Problem: Müssen wir die Riestersachen zurückzahlen und wenn ja wie finden wir heraus wieviel das bis heute war. Wir sind da wirklich zu naiv unterwegs gewesen wie es scheint.
    Ich habe nun allerdings gelesen, dass es auch möglich wäre den Bausparvertrag ruhen zu lassen und nicht zu kündigen und die Förderungen dann erhalten bleiben? Kann jemand was dazu sagen? Funktioniert das auch in (unserer) Tilgungsphase oder nur in der Ansparphase?

  10. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    @XXXXBitter,

    es wird viel Mist geschrieben, denn den Riester können Sie wandeln.

    Was nützt das Eigenheim, wenn man später in der Rente zu wenig Einkommen erzielt, und eine größere Rechnung kommt? Wie, Heizung und so weiter? Wie Finanzieren, einen 70-ig jährigen mit einem Darlehn mit 10 Jahren Laufzeit und 5 % Zins belasten. Da kann man gleich verkaufen!

    Denn wen man als Mann ehrlich ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass die Ehefrau den Ehemann um mindestens 12 bis 15 Jahre überlebt. Zu den, wenn diese noch um etliche Jahre jünger ist.

    Damit man versteht, wenn heute 4.000 € netto hat und dann in Rente geht bleiben 1.920 € Rente über, als Witwe bekommt dann 63 %, 1.210 € Rente vom Ehemann brutto wohlgemerkt.

    Hat die Witwe keine eigene Rente, so ist schon heute zu rechen, dass das Eigenheim verkauft werden muss. Denn von 1.210 € Witwenrente ist keine Darlehn zu erwarten, einmal aus Altersgründen und zum anderen aus den nicht pfändbaren Einkommen, denn diese liegt schon heute bei 1.499,99 € monatlich, siehe § 850 c ZPO.

    Aber die Tatsache ist und bleibt wie folgt: Es muss alles passen! insbesondere, wenn einer der Ehepartner vorher verstirbt und der Überlebende nicht Schuldensumpf versinken soll.

    bruno68

  11. Avatar von XXXXBitter
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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    OK, so wie sich das liest gibt es ja Hoffnung, dass wir Möglichkeiten haben um von den Förderungen nichts zurückzahlen zu müssen?

    Wenn ich es richtig verstehe, könnten wir einerseits Riester irgendwie wandeln?! Was ist denn mit der anderen Variante? Ruhen lassen des Bausparvertrages, so habe ich das verstanden. Macht man dann eine Sondertilgung über die noch offene Summe ohne den Bausparvertrag zu kündigen und "pausiert", sodass keine monatlichen Einzüge erfolgen?

    Können sie mir mehr zum Wandeln des Riesters sagen? Welche Möglichkeiten gibt es da und wie und wo müsste ich sowas angehen? Was macht Sinn? Habe den ganzen Riesterkram leider nie wirklich verstanden und tue es auch jetzt nach Recherche weiterhin nur sehr bedingt.

  12. Avatar von C. Andreas
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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Zitat Zitat von XXXXBitter
    OK, so wie sich das liest gibt es ja Hoffnung, dass wir Möglichkeiten haben um von den Förderungen nichts zurückzahlen zu müssen?

    Wenn ich es richtig verstehe, könnten wir einerseits Riester irgendwie wandeln?! Was ist denn mit der anderen Variante? Ruhen lassen des Bausparvertrages, so habe ich das verstanden. Macht man dann eine Sondertilgung über die noch offene Summe ohne den Bausparvertrag zu kündigen und "pausiert", sodass keine monatlichen Einzüge erfolgen?

    Können sie mir mehr zum Wandeln des Riesters sagen? Welche Möglichkeiten gibt es da und wie und wo müsste ich sowas angehen? Was macht Sinn? Habe den ganzen Riesterkram leider nie wirklich verstanden und tue es auch jetzt nach Recherche weiterhin nur sehr bedingt.
    Hallo,

    soweit ich es verstehe sind Sie jetzt mit ihrem Wohn Riester in der Darlehensphase.
    Insofern haben Sie 2 Optionen:

    - Sie können jederzeit komplett ablösen ohne Gebühren, das geht in jedem Bauspardarlehen
    - Sie lassen es sinnvollerweise weiter laufen, da Sie jedes Jahr 2.100 Euro pro Vertrag an der Steuer absetzen können,
    sofern Sie im Eigentum wohnen

    Sollten Sie jetzt neues Eigentum anschaffen, dann sollten Sie dieses Darlehen auch komplett tilgen.
    Da die Definition Eigentum lautet, wäre eine Neuanschaffung damit auch gegeben für ein Förderunschädliche
    Übertragung vom Wohnförderkonto. Anzeigen sollten Sie es aber über einen Anruf bei der Zulagenstelle, so
    dass die Definition Eigentum wieder hergestellt ist.

    Das mit der Bindungsfrist können Sie ignorieren, dies trifft in ihrem Fall nicht zu.

  13. Avatar von XXXXBitter
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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Zitat Zitat von C. Andreas
    - Sie können jederzeit komplett ablösen ohne Gebühren, das geht in jedem Bauspardarlehen
    - Sie lassen es sinnvollerweise weiter laufen, da Sie jedes Jahr 2.100 Euro pro Vertrag an der Steuer absetzen können,
    sofern Sie im Eigentum wohnen

    Sollten Sie jetzt neues Eigentum anschaffen, dann sollten Sie dieses Darlehen auch komplett tilgen.
    Da die Definition Eigentum lautet, wäre eine Neuanschaffung damit auch gegeben für ein Förderunschädliche
    Übertragung vom Wohnförderkonto. Anzeigen sollten Sie es aber über einen Anruf bei der Zulagenstelle, so
    dass die Definition Eigentum wieder hergestellt ist.

    Das mit der Bindungsfrist können Sie ignorieren, dies trifft in ihrem Fall nicht zu.
    OK, auch das klingt ja nicht beängstigend. Sie meinen ich muss auch nichts von den Förderungen zurückzahlen wenn ich komplett ablöse? Warum ist das in meinem Fall nicht so und unter welchen Bedingungen wäre das so? Nur wenn ich nicht mehr in der Immobilie wohne bzw. sie besitze?

    Wie würde ich es am besten weiterlaufen lassen? Ich verstehe es so, solange der Bausparvertrag läuft kann ich es absetzen. Ich zahle ja aber auch Zinsen auf den noch offenen Betrag?! Kann ich dann tilgen (bis auf einen gewissen Minibetrag X vielleicht), dann Einzahlungen aussetzen oder wie macht man das am besten?

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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Zitat Zitat von XXXXBitter
    OK, auch das klingt ja nicht beängstigend. Sie meinen ich muss auch nichts von den Förderungen zurückzahlen wenn ich komplett ablöse? Warum ist das in meinem Fall nicht so und unter welchen Bedingungen wäre das so? Nur wenn ich nicht mehr in der Immobilie wohne bzw. sie besitze?

    Wie würde ich es am besten weiterlaufen lassen? Ich verstehe es so, solange der Bausparvertrag läuft kann ich es absetzen. Ich zahle ja aber auch Zinsen auf den noch offenen Betrag?! Kann ich dann tilgen (bis auf einen gewissen Minibetrag X vielleicht), dann Einzahlungen aussetzen oder wie macht man das am besten?
    Sie müßen im Rentenalter Steuern zahlen wegen dem Wohnförderkonto. Förderung erhalten Sie so lange wie der Vertrag läuft. Eine Ausetzung der Tilgung ist in einem Bauspardarlehen nicht möglich.

  15. Avatar von XXXXBitter
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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Ok, das heißt dann ja aber die eventuelle Ersparnis durch die Absetzung der 2100 Euro von der Steuer muss ich den anfallenden Zinsen aus dem Jahr gegenüberstellen um sich zu sein, dass es tatsächlich sinnvoll ist? Oder mache ich einen Denkfehler? Ist evtl. noch mehr zu berücksichtigen?

    Sondertilgen kann ich ja in jedem Fall in der aktuellen Phase jederzeit soviel ich will? Würde dann allerdings trotzdem bedeuten dass wir eher durch sind und am dann fallen auch die Förderungen weg?

    Sicher ist aber in jedem Fall, dass ich nichts an Förderungen zurückzahlen muss wenn ich jetzt komplett ablöse? Ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum. Was hat der Satz dann zu bedeuten:

    "Falls sie bisher stattliche Förderungen erhalten haben, hat die Kündigung zur Folge, dass gewährte Förderungsbeiträge an das Finanzamt zurücküberwiesen werden müssen."

    Habe dazu auch schon angerufen, eine sehr unsichere Dame bei der Schwäbisch Hall sagte darauf angesprochen auch "Ja, die müssen dann zurückgeführt werden". Ist das falsch? Wäre es etwas anderes während der Ansparphase? Woran hängt denn eine möglich Rückzahlung der Förderungen?

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    Standard AW: Meinung zu angedachter Finanzierung

    Leider wird es nicht richtig erzählt,

    richtig ist das die Förderung bei 4 % vom jährlich errechnet wird, und zwar jährlich neu!

    Zum anderen ist die Förderung nicht auf eine Person begrenzt, sondern auch die Ehefrau auch, demnach wäre eine Förderung auch bis maximal 4.200 € jährlich zu lässig! Was aber ca. 105.000 € EK erfordert,
    Folgerichtig wäre es gewesen.

    Die 4 % vom EK als Beitrag verwendet. Wäre die jährlich zu versteuertes EK von 40.000 € gehabt, so während 1.600 € jährlich für die volle Zulage (Familie: 2 E plus 2 K. = 950 € als Zulage angefallen).

    Aber möglich gewesen während 4.200 €, den übersteigenden Anteil von 2.600 € während zusätzlich als steuermindern gewesen.

    Und hier trennt sich die Liga der Fähigen und unfähigen Vermittler.

    Denn dafür braucht man eine echte steuerliche Grenzrechnung! Denn bei meinem Beispiel 2 E + 2 K und den genannten EK kann kaum ein hoher Steuersatz vorhanden sein.
    Wohl aber nach dem Auszug der Kinder, wenn der Kinderfreibetrag und oder Kindergeld entfällt.

    Wenn jetzt die Kinder, nach weiteren 12 Jahren so um die 15 sind, ist es die Frage welchen Berufsweg diese einschlagen, ob Ausbildung oder Uni. Denn das sind maximale weitere 6 Jahre mal 10.000 € Kinderfreibetrag je Kind. Bei einem möglichen Steuersatz von 20 % sprechen wir bis zu 24.000 € Vermögen, sprich Einkommen, runde 330 € monatlich mehr oder weniger.

    Und dieser Fragen werden ab 11.26 Pflicht bzw. sind schon jetzt Pflicht denn es gilt ja schon heute der § 5 RDG
    § 5 Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit
    (1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind. Andere Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 kann auch eine andere Rechtsdienstleistung sein.
    (2) Als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten erbracht werden:

    1. Testamentsvollstreckung,
    2. Haus- und Wohnungsverwaltung,
    3. Fördermittelberatung.
    Denn Riester ohne Fördermittel wäre sinnlos und damit auch die steuerlichen Erleichterung bei Überschreiten der 4 % Besparung (über die volle Zulagen hinaus)

    Ab 11.26 gilt zusätzlich:
    Neue Erlaubnis nach § 34k GewO: Was Vermittler wissen müssen
    Der § 34 der Gewerbeordnung wird erweitert, nämlich um den Buchstaben k. Beim § 34 k soll es um die Vermittlung von Verbraucher- und Ratenkrediten gehen. Welche Konditionen damit einhergehen und was das für Kreditvermittler bedeutet, erläutert der Immobiliardarlehensvermittler Philipp Scharpf.
    Am 20.11.2025 tritt voraussichtlich die neue Erlaubnispflicht für Kreditvermittler nach § 34 k GewO in Kraft. Ab dem 20.11.2026 sind die Regelungen dann verpflichtend – und anders als bei früheren Regulierungsschritten gibt es diesmal voraussichtlich keine Übergangsregelung oder sogenannte Alte-Hasen-Regelung.

    Das bedeutet, dass alle betroffenen Vermittler sowie deren Mitarbeiter die geforderte Sachkunde nachweisen und die entsprechende Erlaubnis beantragen müssen.
    Hintergrund: Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
    Die neue Erlaubnispflicht nach § 34 k GewO basiert auf der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie aus Brüssel vom 18.10.2023.
    Diese wurde bereits beschlossen und muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Die Regulierung orientiert sich an bestehenden Erlaubnispflichten in anderen Bereichen der Finanzvermittlung, ähnlich wie es bereits bei der Heraustrennung des § 34 i für die Baufinanzierungsvermittlung und des § 34 f für die Finanzanlagenvermittlung aus dem § 34 c der Fall war.
    Wer ist betroffen?
    Die neue Erlaubnispflicht betrifft insbesondere Vermittler von Ratenkrediten und unbesicherten Modernisierungsdarlehen für Verbraucher. Kredite für Unternehmen wie Betriebsmittelkredite, Leasing oder Mietkauf sowie Finanzierungen für Wohnimmobilien im Firmenbereich (z. B. GbR) bleiben weiterhin unter dem § 34 c GewO geregelt.
    Die Abgrenzung erfolgt analog zur bestehenden Trennung zwischen § 34 i (Verbraucher) und § 34 c (Gewerbe).
    Da fragt man sich ehrlich, wohin denn der Riestervertrag gehört! In den neuen § 34 k GewO wegen der Blankoeigenschaft, weil dieser weniger als 50/75.000 € Darlehn oder in der Grundschuld mit eingerechnet bei der Finanzierung ist zu den § 34 i GewO!

    Bei Banken und Bausparkassen-Darlehn wird es für den Vermittler noch gefährlicher, denn dieser haftet, wenn er nicht nach einer Grundschuld fragt! Denn hier kann ja ein § 34 c Abs. 2, oder wie ein § 34 i GewO vorliegen bzw. gleichzeitig, wenn das Darlehn durch eine Grundschuld besichert ist!

    Weil bei Blanko-Darlehn für einen Kunden mit Standardkondition bei 75.000 € Darlehn bei eff. 9,36 % p.a liegt.
    während ein besichertes Darlehn bei innerhalb der Grundschuld und einer Beleihungsgrenze bis 60 % bei eff. 4,65 % p.a.
    Vorausdarlehen bei bestehenden Bausparverträgen und einer Beleihungsgrenze bis 60 % bei eff. 4,05 % p.a.
    Ein Bausparvertrag der Zuteilungsreif ist, und mit nur 2,80 % p. a. kostet.

    Wie man unschwer erkennt, ist heute schon die Frage: "Wie hoch der Vermögensschaden beim Kunden ist, wenn dieser sich nicht von einem Dritten beraten lässt, denn der Gläubiger möchte ja Geld verdienen und da sind Zinszuschläge von 6,56 % p.a. auf maximal 75.000 € bei ein Blankodarlehn sehr ergiebig.

    bruno68

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