Ich habe das Haus meiner Eltern gekauft. Die BHW will aber für die noch offenen Finanzierungen/Belastungen im Grundbuch eine Aufhebungsentschädigung haben. Ich bin nicht wirklich ein Fachmann, habe mir aber alle vorhandenen Unterlagen einmal unter die Lupe genommen.
Es gibt eine Bausparurkunde mit der Bausparsumme 60000 Euro aus dem Februar 2003 (Bauspardarlehen Tarif D maXX). Ebenfalls gibt es einen Bausparvertrag, lt. MyBHW auch im Februar 2003 abgeschlossen wurde. Dieser ist vorfinanziert und gilt als Tilgungsersatz für das gewährte Darlehen (Wurde im August 2006 ausgezahlt um einen Kredit der Deutschen Bank abzulösen).
In den Vertragsdetails des Baudarlehens ist zu lesen, dass es eine Zinsfestschreibung bis 30.9.2016 dafür gilt.
Der Bausparvetrag ist jetzt auf ca. 17500 Euro angespart und hat seine voraussichtliche Zuteilung im 4. Quartal 2016.
Die BHW hat (nach 8 Monaten hin und her) ein erstes Schreiben mit konkreten Zahlen geschickt. Inkl. Aufhebungsentschädigung solle die Ablösung ca. 52800 Euro kosten. (Entschädigung also ca. 10000 Euro).
Wie kommen wir am günstigsten da raus? 10000 Euro Entschädigung sind mir deutlich zu viel!
1) Können wir den Bausparvertrag mit Sonderzahlungen früher zur Zuteilung bringen?
2) Überall liest man, dass ein Baudarlehen nach 10 Jahren ohne Entschädigung zurückgezahlt werden kann. Wieso dieses nicht?
3) Gelten bei einem Verkauf nicht eh Sonderregelungen?
Möglich dass der Sachbearbeiter nur den Zuteilungstermin im System simuliert hat bei weiter permanent erfolgter Einzahlung.
Im BGB 609a steht, dass ein Darlehen nach 10 Jahren gekündigt werden kann.
Termin ist der Zeitpunkt der Vollauszahlung, dann 10 Jahre drauf u n d 6 Monate Kündigungsfrist. Zu diesem Zeitpunkt kann das Zwischendarlehen gekündigt werden.
Bitte so auf die Bausparkasse zugehen.
Das geht aber hier nur weil das Objekt verkauft worden ist.
irgendetwas stimmt in ihren Ausführungen nicht, bzw. bringen sie etwas durcheinander:
....Ebenfalls gibt es einen Bausparvertrag, lt. MyBHW auch im Februar 2003 abgeschlossen wurde. Dieser ist vorfinanziert und gilt als Tilgungsersatz für das gewährte Darlehen (Wurde im August 2006 ausgezahlt um einen Kredit der Deutschen Bank abzulösen).
In den Vertragsdetails des Baudarlehens ist zu lesen, dass es eine Zinsfestschreibung bis 30.9.2016 dafür gilt......
Der Abschluss des Bausparvertrages (2003) ist nicht entscheidend, sondern die Darlehensaufnahme und diese geschah offensichtlich 9/2006 und ab da beginnt die Zinsfestschreibung. Da diese 9/2016 ausläuft, muss da kein Sonderkündigungsgrund nach BGB unbedingt herangezogen werden. Mit Verkauf der Immobilie greift eh das Rückzahlungsrecht bzw. Sonderkündigungsrecht nach BGB § 490 gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung muss unter Berücksichtigung aller noch möglichen Sondertilgungen und evtl. Tilgungssatzänderungsmöglichkeiten (je nach dem ob man sich das 2006 hat zusichern lassen) bis 9/2016 berechnet werden.
Gehe ich bei 50.000 Euro Gesamt von einer derzeitigen Valuta von 40.000 Euro aus (sie schreiben ja, 10.000 Euro ist die Entschädigungssumme), dann erscheint mir das für eine Restlaufzeit von 3 1/2 Jahren allerdings doch sehr hoch, zumal 2006 das Zinsniveau schon bei unter 5 % lag!