da ich bald meine erste Immobilie kaufen möchte, hätte ich ne kurze Frage zum Grundbuch. Da ist nämlich eine Stelle wo folgendes drin steht, mit der ich nicht viel anfangen kann:
"Aufschiebend bedingtes Wohnungsrecht auf Lebenszeit für **** ****, geb. am ****** in *****.
.....
"
Bei Eigentümer sind 3 Personen eingetragen mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft", falls das ne Rolle spielt.
Wäre echt super wenn mich jemand aufklären könnte.
Im Detail kann ich das nicht beantworten, aber:
Wenn du eine Immobilie erwirbst, in welcher jemand im Grundbuch mit einem Wohnrecht eingetragen ist, dann darf diese Person bis ans Lebensende dort wohnen. Diese Person kann sich das Wohnrecht auch versilbern lassen: Geld gegen Austragung/Verzicht des dauerhaften Wohnrechtes.
Fakt ist:
Solche Eintragungen schmälern den Wert der Immobilie, da man als Eigentümer eingeschränkt ist.