Frage zu Grundbucheintrag

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  1. Avatar von OhMyGoodness
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    Standard Frage zu Grundbucheintrag

    Guten Abend liebe Community,

    da ich bald meine erste Immobilie kaufen möchte, hätte ich ne kurze Frage zum Grundbuch. Da ist nämlich eine Stelle wo folgendes drin steht, mit der ich nicht viel anfangen kann:

    "Aufschiebend bedingtes Wohnungsrecht auf Lebenszeit für **** ****, geb. am ****** in *****.
    .....
    "

    Bei Eigentümer sind 3 Personen eingetragen mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft", falls das ne Rolle spielt.

    Wäre echt super wenn mich jemand aufklären könnte.

    MfG OMG

  2. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

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    Standard AW: Frage zu Grundbucheintrag

    Im Detail kann ich das nicht beantworten, aber:
    Wenn du eine Immobilie erwirbst, in welcher jemand im Grundbuch mit einem Wohnrecht eingetragen ist, dann darf diese Person bis ans Lebensende dort wohnen. Diese Person kann sich das Wohnrecht auch versilbern lassen: Geld gegen Austragung/Verzicht des dauerhaften Wohnrechtes.

    Fakt ist:
    Solche Eintragungen schmälern den Wert der Immobilie, da man als Eigentümer eingeschränkt ist.

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Frage zu Grundbucheintrag

    Ja klar, Notar fragen. Es sei denn, es steht schon von vorne herein fest, dass das Recht gelöscht wird.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Frage zu Grundbucheintrag

    Ja, aber es ist davon auszugehen, dass das Haus lastenfrei verkauft wird, sprich das Wohnrecht mit Verkauf gelöscht wird.

    Wenn nicht (hat es alles schon gegeben) natürlich Finger von lassen!

  5. Avatar von OhMyGoodness
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    Standard AW: Frage zu Grundbucheintrag

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Habe mich heute nochmal mit dem Eigentümer in Verbindung gesetzt und erfahren, dass das Wohnrecht beim Kauf gelöscht wird. Kann wieder ruhig schlafen

    Kann geschlossen werden.

    MfG OMG

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