Justizskandal: Fall Mollath!!!

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    Standard Justizskandal: Fall Mollath!!!

    ... !!!Der Fall Mollath – In den Fängen der Justiz, Politik und Psychiatrie

    Heute 3. Juni, 22:45 ARD!!!


    Zum "Aufwärmen": Mollath und das Schwarzgeld | REPORT MAINZ | SWR - YouTube

    Und zur "Entspannung":

    Gezeichnet von Dieter Hanitzsch: Mit spitzer Feder | Sonntags-Stammtisch | Bayerisches Fernsehen | Fernsehen | BR.de

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    Standard AW: Justizskandal: Fall Mollath!!!

    ... Gustl Mollath als Gastredner bei der Tagung der Akademischen Gesellschaft in Gießen:

    Klartext Gustl Mollath | opablog

    Dazu ein Kommentar aus dem Blog von Dr. Kurch:

    Jürgen Rupprecht schreibt:

    26. August 2013 um 00:08

    Wer Gustl diese 15 min lang reden hört, völlig frei, ohne vorgefertigtes Rednkonzept, der erkennt unweigerlich, von welch klarem und scharfem Verstand dieser Mann ist.

    WIE KANN ein Dr. Leipziger ÜBER JAHRE HINWEG BEHAUPTEN, Gustl hätte eine psychische Störung? Dieser LEipziger muss für seine Unfähigkeit zur Rechenschaft gezogen werden.

    Und es ist erschreckend, dass derartige Scharlatanerie in der Psychiatrie an der Tagesordnung ist!!

    Und Folgendes schlägt dem Fass den Boden aus:

    Zu allem Überfluss hat der unsägliche Leipziger im Jahre 2006 einen Betreuer – sprich: Vormund für Gustl beantragt.
    Hier das Original-Schreiben von Leipziger:

    https://strate.net/de/dokumentation/M...e-Bayreuth.pdf

    Zitat aus dem Schreiben:

    “Aufgrund der psychischen Erkrankung (wahnhafte Störung (ICD 10 F22.0) differentialdiagnostisch paranoiden Schizophrenie (I CD 10 F 20. 0)) kann Hr. M. seine Angelegenheiten in den Bereichen:

    • Heilbehandlung und Gesundheitsfürsorge
    • Sozialrechtliche Angelegenheiten einschl. der Geltendmachung von Ansprüchen und Vermögensangelegenheiten
    • gerichtlicher Vertretung insbesondere auch strafrechtlicher und sozialrechtlicher Vertretung nicht ausreihend besorgen. so dass aus ärztlicher Sicht die Erforderlichkeit einer Betreuung zu seinem Wohl und vor allem zu seinem eigenen Schutz gegeben ist.

    Die Anordnung einer Betreuung ist aus psychiatrischer Sicht auch gegen den Willen des Betroffenen notwendig.”

    Diese Zeilen sind an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Mir fehlen die Worte
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    Standard AW: Justizskandal: Fall Mollath!!!

    ... nachdem Dr. Gerhard Strate die sog. "psychiatrischen Gutachten" über die geistige Verfassung von Gustl Mollath auf seiner Seite - www.strate.net/dokumentation - veröffentlichte, machte sich der Jurist und Bloger Oliver García an die Arbeit und verfasste eine kritische Analyse dieser Schriftstücke. Einige Sätze davon hier und darunter der Link zum ganzen Blog-Beitrag von Oliver García:

    Zusammengefaßt: Die psychiatrische Beurteilung Mollaths durch Leipziger umfaßt fünf DIN-A-4-Seiten, eigentlich drei Seiten, wenn man die nicht tragenden differentialdiagnostischen Erwägungen (S. 28) sowie die Hinweise auf die Behandlung der bejahten Krankheit (u.a. durch Psychopharmaka, S. 30) abzieht. Auf diesen drei Seiten gelingt es Leipziger, indem er auf jegliche Begründung verzichtet, dreierlei unterzubringen: Mollath ist wahnkrank (paranoides Gedankensystem mit einer Beimischung von Größenwahn), er hat alle Taten, so erweislich, aufgrund dieser Wahnerkrankung begangen und es besteht die Gefahr, daß er aufgrund der Wahnerkrankung weitere Straftaten begeht.
    Zum Gutachten von Prof. Kröber:

    So wie bereits das Leipziger-Gutachten schließt auch das Kröber-Gutachten nicht, ohne eine Zwangsbehandlung Mollaths mit Psychopharmaka anzumahnen (S. 29, Hervorhebung hier):

    "Unbehandelt wird Herr Mollath weiterhin soviel Aktivität, Antrieb und, wie von der Klinik geschildert, auch übermütig-hypomanische Geschäftigkeit an den Tag legen, dass weiterhin von einer andauernden Gefährdung Dritter auszugehen ist."

    Wobei er im nächsten Satz selbst einräumt, daß es gar nicht um Behandlung geht, sondern um die Brechung von Mollaths Willen:

    "Kritisch ist dabei einzuräumen, dass es kaum möglich sein wird, ihn dauerhaft gegen seinen Willen medikamentös zu behandeln; möglicherweise wäre aber nach einer anfänglichen medikamentösen Behandlungsphase soviel Effekt zu erzielen, dass er sich schließlich zu einem kooperativeren Verhalten entschließen könnte."

    Ist diese Menschenverachtung schon schrecklich genug, wird ihr ganzes Ausmaß auf der letzten Seite des Gutachtens enthüllt, wo es lapidar heißt (S. 31):

    "In seinem Alltagsverhalten scheint Herr Mollath allerdings nicht besonders gefährlich zu sein, [...]."
    Zum Gutachten von Prof. Pfäfflin:

    Was Pfäfflin auf die nächste Gutachtenfrage antwortet, ist unter dem Gesichtspunkt der psychiatrischen Beliebigkeit schon diskutiert worden (S. 46):

    "7.3.2 Zur Wahrscheinlichkeit neuer Straftaten

    Die Antwort auf diese Frage lässt sich nicht sicher quantifizieren.

    Vor dem Hintergrund dessen, was in Abschn. 7.1 gesagt wurde, liegt die Annahme nahe, dass Herr M. womöglich wieder den im Einweisungsurteil genannten Taten vergleichbare Taten begehen wird."


    Aufgrund dieser gutachterlichen Äußerung hätte Mollath im Jahr 2011 aus der Forensik entlassen werden müssen, da es gerade nicht ausreicht, daß künftige Straftaten lediglich möglich sind. Es muß von Rechts wegen eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades vorliegen. Darauf in der mündlichen Anhörung vor der Vollstreckungskammer vom Anwalt Mollaths angesprochen, überraschte Pfäfflin damit, daß er die Gefährlichkeitsprognose kurzerhand und ohne Begründung für diese Diskrepanz anhob (“Ich habe da vielleicht eine etwas zu weiche Formulierung gewählt.”, Protokoll, S. 11). Und das Gericht akzeptierte es.
    Fall Mollath: Der Schleier ist gelüftet De legibus-Blog

    Mir persönlich fehlt in den Gutachten von Leipziger, Kröber und Pfäfflin noch der in Bayern übliche Schlusssatz:

    "Ich hoffe dem Gericht mit meinen Angaben gedient zu haben und verbleibe stets dienstbereit"

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    Standard AW: Justizskandal: Fall Mollath!!!

    ... die herzensgute Ursula Prem hat in ihrer Freitagskolumne über ein interessantes Detail zum Thema: Mollath und die Kernseife, berichtet:

    [...] Das ewige Thema Kernseife

    Was wurde nicht alles über sie geschrieben: die berühmte Kernseife. Im Gutachten heißt es hierzu beispielsweise:

    »Sehr demonstrativ verweigere er [Mollath], sich zu waschen. Er meine, er würde sich nur mit Kernseife waschen, alles andere habe Zusatzstoffe. [...] Deutlich bizarre Verhaltensmuster mit demonstrativer Komponente.« Quelle: Gutachten, S.16

    und

    »Der Angeklagte forderte weiter sehr haftend und fixiert Kernseife und hätte sich nicht darauf eingelassen, einen anderen Hygieneartikel zur Körperreinigung zu nutzen.« Quelle: Gutachten, S.19

    Auf Seite 17 des Gutachtens heißt es zum Thema Kernseife:

    »Unter dem 17.02. ist vermerkt, dass dem Angeklagten durch einen Mitarbeiter Schmierseife mitgebracht worden war. Der Angeklagte hätte daraufhin begonnen, zunächst das Kleingedruckte auf dem Äußeren der Tube zu lesen. Auf Nachfrage des Mitarbeiters kurze Zeit später, ob der Angeklagte jetzt baden würde, hätte dieser den Mitarbeiter nur angelächelt und erklärt, er hätte sich die Telefonnummer, die auf der Verpackung stand, aufgeschrieben und würde dort anrufen, sobald er wieder draußen sei. Der Angeklagte würde stinken.«

    Dass das von Leipziger so bezeichnete »sehr haftende und fixierte« Bestehen Mollaths auf Kernseife eine ganz reale Grundlage hatte, enthüllte die Süddeutsche Zeitung am 7. Januar 2013: Einiger Allergien wegen könne sich Mollath eben nur mit Kernseife waschen. Mitlesende Allergiker werden das »Haftende, Fixierte« an dieser Forderung nun mit Leichtigkeit nachvollziehen können.

    Bedenklicher im Hinblick auf einen angeblichen »Wahn« könnte da schon die Sache mit dem Kleingedruckten sein: Verdächtigte Mollath etwa einen aufrechten Hersteller harmloser Schmierseife eines heimlichen Vergiftungseifers? – Ein Grund, Mollath selbst zu fragen. Und was er dazu sagt, wirft ein ganz anderes Licht auf diesen Vorgang: Die ihm überreichte Tube sei, so Mollath, keine Kernseife gewesen, sondern ein als solches bezeichnetes Reinigungsmittel für Küchenmaschinen. Marke und Produktname seien ihm nach derart langer Zeit natürlich nicht mehr erinnerlich, doch er entsinne sich genau, dass es sich eben nicht um ein Mittel zur Körperpflege gehandelt habe. Wurde Mollath etwa ein möglicherweise aggressives Reinigungsmittel als Schmierseife angedient, um endlich einen richtigen Wutausbruch zu provozieren und so greifbare Ergebnisse für eine Begutachtung zu generieren? Oder nutzt das BKH Bayreuth schlicht Kernseife zur Reinigung von Maschinen? [...]
    Ein Buch lesen!: Gustl Mollath: Leipzigers Allerlei – die Freitagskolumne von Ursula Prem

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    "Hanna Ziegert hat sich bei "Beckmann" zum Fall Gustl Mollath kritisch über die bayerische Justiz und die Vergabe forensischer Gutachten geäußert. Prompt wird sie in mehreren Verfahren als Gutachterin abgelehnt. [...]

    Begründet werden die Ablehnungen mit dem Auftritt Ziegerts in der Fernsehsendung "Beckmann", die sich mit dem Fall Gustl Mollath beschäftigte. Die Staatsanwaltschaft habe "Grund zu der Annahme, dass die Sachverständige eine innere Haltung hat, die ihre Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend und nachhaltig beeinflussen kann", heißt es in der von Staatsanwalt Bernhard Pichl unterzeichneten Ablehnungsverfügung. [...]"


    Fall Mollath: Gerichtsgutachterin hat rger mit der Justiz - Mnchen - Sddeutsche.de

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    ... ein Focus-Interview mit Gustl Mollath:

    Gustl Mollath: In der Nacht erscheinen mir Horrorfratzen [...]

    FOCUS Online: Was erwarten Sie von der Wiederaufnahme des Prozesses und wie bereiten Sie sich darauf vor?

    Mollath: Ich bin insofern entspannt, als man mir nichts mehr antun kann. Mich schreckt nichts mehr. Was ich jetzt tun muss, ist Akten studieren, Beweise sammeln. Und dann werde ich alles im Ausland öffentlich machen. Denn Deutschland ist nach aller Erfahrung nicht zur Selbstreinigung fähig. Deshalb brauchen wir wieder Alliierte, brauchen die Aufmerksamkeit des Auslands: Alle sollen sehen, was in Deutschland nach 1945 möglich ist und nachweisbar vorgeht. Mein Ziel ist es, die damaligen Opferländer Deutschlands zu bereisen und zu informieren: Polen, Tschechien, Holland, Frankreich, Großbritannien, die USA. Die Länder, die Deutschland und seine Menschen schon mal erleben mussten, müssen wissen, was hier los ist. Nur dann gibt es eine Chance, dass Deutschland und die verantwortlichen Personen dazu gezwungen werden, die Dinge zu ändern. [...]

    Nach Entlassung aus Psychiatrie: Gustl Mollath: In der Nacht erscheinen mir Horrorfratzen - Gustl Mollath: In der Nacht erscheinen mir Horrorfratzen - FOCUS Online - Nachrichten


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    Ilona Haslbauer Gedichte “Abgestellt”

    Veröffentlicht am 11. Dezember 2013 von kranich05

    Abgestellt

    In den Seelen-
    Marmeladengläsern
    hockt der
    Schimmelokkupant

    In die Sehnsucht-
    Gurkenfässer
    hat der Rost sich
    eingebrannt

    Träume – Würfel
    sind in ewiges Eis gepackt

    letzte Hoffnungs -
    Schnitzel
    hurtig klein gehackt

    In der Lebens -
    Vorratskammer
    dämmert es sich so dahin

    nur durch Etiketten -
    Schwindel
    hat das Warten
    einen Sinn


    Ilona Haslbauer , 17.Oktober 2013


    Ilona Haslbauer (57) wird seit November 2007 in der Forensik des Isar-Amper Klinikums Taufkirchen gegen ihren Willen festgehalten. Ihr Unterstützerkreis ist der Überzeugung, dass Ilona Haslbauer einem Fehlurteil sowie einer Falschbegutachtung unterliegt.

    Ilona Haslbauer Gedichte “Abgestellt” | opablog


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    ... ein weiteres, wunderschönes Gedicht von Ilona:

    Ilona Haslbauer Gedichte “Schienenstrang”

    Veröffentlicht am 13. Dezember 2013 von kranich05

    Schienenstrang

    Schnee-Blätter
    decken Träume zu
    buntes Narrenspiel muss
    schweigen

    Schellen-, Glockenspiel
    hat Ruh’
    Vernissage schon vorbei

    letzte Besucher
    überqueren noch die
    Gleise

    schau’n den müden
    Faltern zu
    Schmetterlingskuss
    mit gebrochenen Flügeln

    einen Gruß
    von der Vergangenheit
    und der neue Frühling
    ist noch weit

    und ich wühlte in den
    Taschen
    nach verborgenen
    Fächern

    wo ich Samen fand
    und hielt sie liebkosend
    in der Hand!


    Ilona Haslbauer Gedichte “Schienenstrang” | opablog

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    Fall Mollath: Falsche Zungenschläge und Fehlkommunikation
    Marcus Klöckner 14.12.2013

    Mollath-Verteidiger Gerhard Strate kritisiert Pressearbeit des Regensburger Landgerichts [...]

    Die Nürnberger Nachrichten berichteten am vergangenen Donnerstag (Artikel nicht online verfügbar), zum Fall Mollath werde es ein neues psychiatrisches Gutachten geben. Dabei bezieht sich die Zeitung, die den Fall Mollath erst ins Rollen brachte, auf den Sprecher des Regensburger Landgerichts. Andere Medien griffen die Nachricht schnell auf.

    Der Verteidiger von Gustl Mollath geht nun mit einer "Erklärung der Verteidigung" an die Öffentlichkeit. In der Erklärung kritisiert Strate die Pressearbeit des Regensburger Landgerichts. Strate mahnt den Pressesprecher an, in Zukunft "falsche Zungenschläge" im Hinblick auf das Verfahren gegen seinen Mandanten zu vermeiden, denn:

    "Zu dem Zeitpunkt, als er [der Pressesprecher] sich gegenüber Medienvertretern verlautbarte, lag der nunmehr zuständigen 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg bereits meine mit Gustl Mollath abgestimmte Erklärung vor, dass Herr Mollath für eine Exploration durch einen psychiatrischen Sachverständigen nicht zur Verfügung steht."

    Strate spricht von "Ungleichzeitigkeiten der Kommunikation", die ein Pressesprecher vermeiden könne. Was dann in Strates Erklärung folgt, liest sich teilweise so, als müsste der Hamburger Strafverteidiger nicht nur seinen Mandanten verteidigen, sondern auch noch die Pressearbeit des Landgerichts übernehmen.

    Strate erklärt, dass in der Tat für die von der 6. Strafkammer des Landgerichts beabsichtigte Heranziehung eines psychiatrischen Gutachters eine Notwendigkeit bestehe. Allerdings: Der Mollath-Verteidiger spricht von einer rein "formellen" Notwendigkeit, gegen die er auch gar nicht widersprechen werde. [...]

    Strate stell weiter klar, dass eine Notwendigkeit zur Hinzuziehung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung erst dann bestehe, "wenn das Ergebnis der Beweisaufnahme überhaupt einen Hinweis ergibt, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen hat". [...]
    Fall Mollath: Falsche Zungenschläge und Fehlkommunikation | Telepolis

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    Standard AW: Justizskandal: Fall Mollath!!!

    ... ein kurzes Interview mit Gustl Mollath vom 11.12.2013, bei dem auch das Thema der erneuten Begutachtung angesprochen wurde:

    Das Schicksal von Gustl Mollath vom 11.12.2013: Wie geht es ihm heute? | BR Mediathek VIDEO

    Und einige Sätze über die gutachterliche Gerichtspraxis von Dr. phil. Rudolf Sponsel aus Erlangen (Klinischer Psychologe und Psychotherapeut):

    [...] Ich wiederhole noch einmal: Wenn die RichterIn den Gutachter um die Erstattung seines mündlichen Gutachtens – das Entscheidende – bittet, dann kann sie ihn fragen, ob er die Voraussetzungen des § 63 StGB erfüllt sieht. Der Gutachter kann “Ja” sagen und fertig, vielleicht genügt sogar konkludentes Nicken. Das wars. Im Protokoll der HV wird dann lediglich vermekrt sein, dass der Sachverständige sein Gutachten erstattet hat. Im Urteil wird sich die Formel finden, dass der dem Gericht seit vielen Jahren bekannte, sehr zuverlässige und erfahrene Sachverständige sein Gutachten zur vollen Überzeugung des Gerichts erstattete, so dass es sich das Gutachten zu eigen machen konnte.

    Der BGH wird nichts daran aussetzen können, weil das Protokoll nur formal ist.

    Mit wohlverstandenem Recht und gesundem Menschenverstand hat das alles nichts zu tun. Es ist von der Anlage her eine ziemliche Farce, wenngleich es natürlich oft nicht solch extreme Züge annehmen muss, wie ich geschildert habe. Aber es ist möglich und das ist der Skandal, der nach einer Reform des Revisionsrechtes geradezu schreit. Die fehlende inhaltliche Dokumentationsverpflichtung der HV ist wirklich unerträglich. Aber das weiß das Volk nicht und auch die Medien tun alles, damit es über den wirklichen Rechtsstaat uninformiert bleibt. Das sollten wir ändern. Unsere Waffen sind Information, Transparenz und Öffentlichkeit.
    Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (2) | gabrielewolff


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    ... hier die "Komplott-Hypothese" der Staatsanwaltschaft:

    [...] Plädoyer des OStA Dr. Meindl zu den Tatvorwürfen gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung

    OStA Dr. Meindl: Hohes Gericht! Verehrte Verfahrensbeteiligte! Meine sehr verehrten Herren Verteidiger, Herr Nebenklägervertreter und natürlich auch an Sie, Herr Mollath gerichtet! [...]

    Petra Mollath hat einen ebenso perfiden wie genialen Plan entwickelt, um Gustl Mollath als psychisch krank und unzurechnungsfähig zu stigmatisieren und auf diese Weise auf Dauer mundtot zu machen, dass dieser ihre Machenschaften und Straftaten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten nicht aufdecken kann bzw. ihm das niemand glauben würde und zweitens ihn auf Dauer auch loszuwerden und ihn zugleich seiner bürgerlichen wie wirtschaftlichen Existenz zu berauben, um mit einem neuen Partner ein neues Leben beginnen zu können. [...]

    Die Verwirklichung dieses Plans erfolgt folgendermaßen: Petra Mollath wird am 15.01.2003 mehrere Sach- Strafverfahren 6 KLs 151 Js 4111/13 gegen G.Mollath Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg am 08.08.2014 24 Verhalte zur Anzeige bringen, die sich nie ereignet haben, nämlich die angeklagte Tat vom 12.08.2001 und die angeklagte Tat vom 31.05.2002: Gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung so wie der Besitz von scharfen Schusswaffen. Dazu legt sie ein ärztliches Attest vor, das Verletzungen bescheinigt, die sie nie erlitten hat. Dieses Attest ist gefälscht. Hergestellt hat es entweder Petra Simbek oder sie selbst, und der Zeuge Markus Reichel, der Arzt, so wie ihr Bruder Robert Müller sind in die ganze Angelegenheit eingeweiht.

    Frau Krach-Olschewsky wird infiltriert oder gar eingeweiht und stellt Petra Mollath eine ärztliche Stellungnahme aus, wonach beim Angeklagten eine psychische Erkrankung zu vermuten ist. Diese Stellungnahme wird dann von der Scheidungsanwältin Petra Mollaths dem Amtsgericht Nürnberg zugeschickt, bei dem das Strafverfahren gegen Gustl Mollath demnächst beginnt. Richter Huber nimmt nun diese ärztliche Stellungnahme zum Anlass, einen Sachverständigen zu bestellen, nämlich den Sachverständigen Lippert. Dieser rät letztendlich zu § 81 StPO: langfristige Beobachtung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

    Gustl Mollath wird zunächst in das BKH Erlangen verbracht, wo er auf den Arzt Dr. Wörthmüller trifft. Dieser muss sich für befangen erklären, weil Gustl Mollath aufgedeckt hat, das Dr. Wörthmüller in einer Beziehung mit Personen steht, die ebenfalls an Schwarzgeldverschiebungen beteiligt sind. Wörthmüller muss sich also für befangen erklären, empfiehlt aber als neuen Gutachter oder als weiteren Gutachter Dr. Leipziger. Leipziger seinerseits kommt nicht recht weiter und braucht mehr Straftaten, um ein Gutachten über Gustl Mollath schreiben zu können, das dem Ziel von Petra Mollath letztendlich entgegen kommt, ihn auf Dauer wegzuräumen. Er erkundigt sich beim Richter am Amtsgericht Eberl, ob es weitere Straftaten gibt.

    Zwischenzeitlich ermittelt ein Polizeibeamter namens Grötsch gegen einen unbekannten Täter wegen zahlreicher Reifenbeschädigungen. Petra Mollath und ihr damaliger Freund und jetziger Ehemann Petra Maske lenken nun den Tat verdacht auf den Angeklagten. Martin Maske kennt den Vorgesetzten von Grötsch, und der Angeklagte wird relativ schnell als der Täter dieser Sachbeschädigungsdelikte angesehen und auch als solcher in den Akten geführt. Das teilt der Richter am Amtsgericht Eberl dem Herrn Leipziger mit. Damit kann Leipziger den § 20 und § 63 StGB bejahen. Eberl verweist die Sache an das Landgericht Nürnberg, weil er jetzt nicht mehr zuständig ist, und sorgt dafür, dass die Strafverfahren 6 KLs 151 Js 4111/13 gegen G. Mollath Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg am 08.08.2014 25 Sache genau bei Brixner landet; denn Brixner kennt ja Martin Maske. Brixner erlässt nun den 126a-Beschluss, der am 27.02.2006 vollzogen wird. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich der Angeklagte bis zum 06.08.2013 in einem psychiatrischen Krankenhaus.

    Brixner wählt Heinemann als Beisitzin aus, weil Heinemann jemand ist, bei der eine entsprechende Sorge besteht, dass auch Personen aus ihrer Familie im Kreise der Schwarzgeldverschiebung und Steuerhinterzieher zu finden sind, und muss aus diesem Grunde als Berichterstatterin ein Urteil fertigen, das im Endergebnis die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnet. Brixner schickt nun Frau Heinemann in den Urlaub und unterschreibt das Urteil, und dieses Urteil wird rechtskräftig.

    Parallel zu diesem ganzen Geschehen beauftragt oder erwirkt Petra Mollath zahlreiche Vollstreckungsaufträge, mit deren Vollzug sie den Gerichtsvollzieher Hösl beauftragt, um auch den wirtschaftlichen Ruin des Angeklagten bis hin zum kompletten Ankauf des Hausrats im Oktober 2007 für 10 Euro und die Versteigerung des Hauses im Dezember 2007 zu bewerkstelligen. Auch die Scheidung wird vollzogen, und Petra Mollath ist am Ziel. [...]

    Also: Wir haben eine Ehefrau, die alles darangesetzt hat, fein ausgezirkelt und ausziseliert, damit der Angeklagte vollkommen von der Bildfläche verschwindet, sie nichts mehr mit ihm zu tun hat, um sich an seinem Vermögen, an seinem Hausrat, an seiner Immobilie bereichern zu können und ähnliches mehr. [...]
    https://www.strate.net/de/dokumentati...-08-Meindl.pdf

    Es fehlt nur die obligatorische bayrische "Schlussformel": "Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben!"


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