Fall Mollath: Falsche Zungenschläge und Fehlkommunikation
Marcus Klöckner 14.12.2013
Mollath-Verteidiger Gerhard Strate kritisiert Pressearbeit des Regensburger Landgerichts [...]
Die Nürnberger Nachrichten berichteten am vergangenen Donnerstag (Artikel nicht online verfügbar), zum Fall Mollath werde es ein neues psychiatrisches Gutachten geben. Dabei bezieht sich die Zeitung, die den Fall Mollath erst ins Rollen brachte, auf den Sprecher des Regensburger Landgerichts. Andere Medien griffen die Nachricht schnell auf.
Der Verteidiger von Gustl Mollath geht nun mit einer "Erklärung der Verteidigung" an die Öffentlichkeit. In der Erklärung kritisiert Strate die Pressearbeit des Regensburger Landgerichts. Strate mahnt den Pressesprecher an, in Zukunft "falsche Zungenschläge" im Hinblick auf das Verfahren gegen seinen Mandanten zu vermeiden, denn:
"Zu dem Zeitpunkt, als er [der Pressesprecher] sich gegenüber Medienvertretern verlautbarte, lag der nunmehr zuständigen 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg bereits meine mit Gustl Mollath abgestimmte Erklärung vor, dass Herr Mollath für eine Exploration durch einen psychiatrischen Sachverständigen nicht zur Verfügung steht."
Strate spricht von "Ungleichzeitigkeiten der Kommunikation", die ein Pressesprecher vermeiden könne. Was dann in Strates Erklärung folgt, liest sich teilweise so, als müsste der Hamburger Strafverteidiger nicht nur seinen Mandanten verteidigen, sondern auch noch die Pressearbeit des Landgerichts übernehmen.
Strate erklärt, dass in der Tat für die von der 6. Strafkammer des Landgerichts beabsichtigte Heranziehung eines psychiatrischen Gutachters eine Notwendigkeit bestehe. Allerdings: Der Mollath-Verteidiger spricht von einer rein "formellen" Notwendigkeit, gegen die er auch gar nicht widersprechen werde. [...]
Strate stell weiter klar, dass eine Notwendigkeit zur Hinzuziehung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung erst dann bestehe, "wenn das Ergebnis der Beweisaufnahme überhaupt einen Hinweis ergibt, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen hat". [...]