Wahrscheinlich eher nicht. Da in 2,5 Jahren der BSV wohl noch nicht zuteilungsreif sein wird. D.h. dann hättest Du zwar EK, kannst es aber nicht einsetzen, da es im BSV gebunden ist und Du müsstest es zwischenfinanzieren.
Du kannst den Bausparvertrag natürlich zwischenfinanzieren. Doch wenn das Geld scheibchenweise kommt kann sein, dass Du dich mittendrin anderst entscheidest. Dass wäre dann schade da die Abschlussgebühr des Bausparvertrages weg ist. Behalte es doch auf dem Tagesgeldkonto, dann bist Du in den Entscheidungen flexibler.
Warum sollte ein Bausparvertrag nicht in 2,5 Jahren nicht zuteilungsreif sein, zumal die Ansparsumme ja sehr hoch ist.
Die Guthabenverzinsung auf dem Bausparkonto ist nicht geringer, teilweise bei einigen Tarifen sogar höher als auf dem Tagesgeldkonto.
Mit dem günstig erworbenen Darlehenszins amotisieren sich evtl. sogar die Abschlussgebühren und wenn die Zinsen in den nächsten 2,5 Jahren etwas steigen, rechnet sich der Bausparvertrag zusätzlich. Hinzu kommt, dass das Bauspardarlehen den Finanzierungsbedarf der Hauptbank (Erstrang Hypothek) senkt, was den Beleihungsauslauf sinken lässt, was wiederum bessere Konditionen der Erstrang Hypothek senken lässt.
Ich denke schon es ist sinnvoll über den Abschluss eines Bausparvertrages nachzudenken, dann aber bitte auch den besten Tarif am Markt ausfindig machen, oder ihn ausfindig machen lassen.
Gibt es wohl heute Tarife, bei welchen die Zuteilung zu einem festen Datum garantiert wird ???
Ansonsten läuft man Gefahr, dass das EK zu Minizinsen festliegt und man dieses Zwischenfinanzieren muss. Dazu gibt es Excel-Rechner, die den Grenzzinssatz ausrechnen, damit sich der BSV lohnt. Nach diesen Rechnern muss der Zinssatz bei der Bank dann meist schon von 3,xx auf 7,xx steigen, damit sich der BSV wirklich rentiert.
Zuteilungen dürfen nicht garantiert werden, wie bereits erwähnt, aber die in Frage kommenden Bausparkassen haben in den letzten 30 Jahren prognostizierte Zuteilungsberechnungen immer einhalten können.
Wie ein Grenzzinssatz von 7 % zu Stande kommen soll, wenn der Ansparzins teilweise noch höher ist als auf einem Tagesgeldkonto erschließt sich mir überhaupt nicht. Wenn in einem ausgewählten Tarif der Zinssatz für das Bauspardarlehen zwischen 2,5 und 3 % liegt, dann muss der Zins in 2,5 Jahren da auch liegen, ansonsten hat sich der Bausparvertrag bzw. das "erkaufte" Bauspardarlehen gelohnt, zumal ja eben diese Zinsunsicherheit auf dem Markt durchaus berechtigt ist, denn niemand kann sagen, wo in 2,5 Jahren das Zinsniveau liegt, bei einem Bauspardarlehen steht dieser heute schon fest.
Bitte berücksichtigen sie dabei, dass das Bauspardarlehen die Eigenkapitalquote erhöht und dadurch der Beleihungsauslauf in 2,5 Jahren definitiv kleiner ist und ganz sicher lassen sich dadurch alleine schon bessere Kondition auf das fehlende Kapital (Erstranghypothek) abbilden und wenn das Bauspardarlehen dann auch noch kleiner 30.000 Euro ist, dann wird dieses blanko gewährt, sprich Grundschulden müssen darauf nicht eingetragen werden, was auch wieder Kosten sparen lässt.
Also darüber nachdenken und es in Betracht - sofern man keinen guten Anlagezins für die 2,5 Jahre bekommt oder bekommen will - ziehen sollte man es allemal.
Ich bin kein Tarifexperte, wenn ich aber nach Tarifen Google, dann komme ich z.B. auf einen schwäbisch hall Tarif, der kurze Laufzeit (24 Monate) verspricht.
Sprich bei Summe 50tsd EUR (1.000 EUR Sparrate/Monat) kostet der BSV schon mal 500 EUR Abschlussgebühr. Dafür gibt es 3,06% eff. Zins, das "günstige" Darlehen muss aber mit 6% getilgt werden.
Auf 25.000 EUR 0,25% Zins + Abschlussgebühr gegen ein Tagesgeldkonto mit 1,5% Verzinsung und freier Verfügbarkeit ???
Dazu noch die Frage, was diese 25.000 EUR Kredit von der Bausparkasse wirklich an Vorteilen beim Beleihungsauslauf bringen ???
Dazu noch die Frage, was diese 25.000 EUR Kredit von der Bausparkasse wirklich an Vorteilen beim Beleihungsauslauf bringen ???
Da solche Darlehen entweder gar nicht (Blanko) oder nur nachrangig im Grundbuch eingetragen werden, senken solche Darlehen den Auslauf. Der erste Rang behandelt dieses Kapital wie Eigenkapital. Man kann mit einem Bausparvertrag also sein Eigenkapital gegenüber dem ersten Rang hebeln.
@Ravemaster
Bitte aber nicht suggerieren, dass ein Bauspardarlehen ein Eigenkapital ist. So hört es sich nämlich an. Generell kann eine Bausparkasse ein Bauspardarlehen als Blankodarlehen ausreichen. Dann fallen die "Regeln" des Beleihungsauslaufes komplett weg. Der zugeteilte Bausparvertrag wird dann mit Bausparguthaben udn Bausparsumme ausgezahlt als Blankodarlehen ohne Objektprüfung.
Jedoch, ist bei einer Bausparkasse bekannt das der Kunde - Bausparkunde - bereits ein Objekt hat, dann hat der nach den AGB KEINEN Anspruch auf ein Blankodarlehen. Er muss also in die Kriterien eines Kleindarlehens passen. Ein Kleindarlehen kann auch ohne Grundschuldeintragung ausgereicht werden. Jedoch wenn der Vorrang immens hoch ist und die Immobilie zu 100% finanziert ist ( Kaufpreis EUR 100.000,00 - Bankdarlehen EUR 100.000,00 ) dann ist auch bauspartechnisch kein Kleindarlehen möglich.
Ein vorhandener Bausparvertrag der zugeteilt ist, ist kein Freifahrtschein für eine 100% Darlehensvergabe. Die Vergabe des Darlehens entscheidet die Bausparkasse selbst. Somit KANN es auch wirklich passieren, dass man nur das Guthaben ausgezahlt erhält wenn der Kunde nicht in das "Raster" passt.
Vielleicht doch etwas falsch ausgedrückt. Fremdkapital bleibt natürlich Fremdkapital. Die Betrachtung spielt hier eine Rolle (wie bereits von dir erwähnt). Danke für das "Gerade rücken".
Alles richtig was gesagt und geschrieben wurde, allerdings habe ich es in 12 Jahren Verkaufsleitertätigkeit für die Wüstenrot Bausparkasse nicht einmal erlebt, dass ein Kunde 100.000 Euro zugesagt bekommen hat (ganz gleich bei welcher Bank), aber die Bausparkasse das Bauspardarlehen in der Größenornung 30.000 Euro (also Blankodarlehensbereich) abgelehnt hat. Auch sind Zuteilungsprognosen immer eingehalten worden.
Auch kann der Kunde Eigentümer (ebenso Erwerber) sein, ohne dass eine Grundschuld zwingend eingetragen werden muss, denn dann arbeitet man mit einer Negativerklärung/Negativverpflichtung, dh. die Bausparkasse behält sich vor, eine GS im Nachgang eintragen zu können.
Ungeachtet der Tatsache, dass man sich die geeignete Bausparkasse bzw. den geeigneten Tarif am Markt ausfindig machen lassen kann, hier kann im Vorfeld genau abgestimmt werden, ob sich in 2,5 Jahren die Dinge so einstellen lassen, wie man es sich gewünscht hat, bzw. wie es ins vorgesehene Konzept passt.