Dürfen Krankenkassen die Kostenübernahme für eine Kur ablehnen?
In meiner Verzweiflung wende ich mich heute an das Finanz-Forum, weil ich hoffe, hier
Unterstützung zu bekommen.
Meiner Freundin geht es schon seit langem nicht gut, sie ist psychisch sehr angespannt und
kann kaum noch arbeiten.
Vor einigen Wochen hat sie sich dazu durchgerungen, eine Kur zu beantragen. Für die
Kurklinik brauchte sie eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse, die das ihrerseits aber
verweigert. Dort heißt es, sie solle sich an die Rentenversicherung wenden. Das sei der
richtige Träger in dem Fall.
Darf die Krankenkasse die Übernahme einfach ablehnen, wenn die Klinik nur mit Krankenkassen
abrechnet und nicht mit der Rentenversicherung?
AW: Dürfen Krankenkassen die Kostenübernahme für eine Kur ablehnen?
Die Rentenversicherung wäre hier in der Tat der erste Kostenträger, da es sich um den Erhalt der Arbeitskraft handelt.
Also Antrag bei der Rentenversicherung einreichen und dann eine Klinik aus dem Kontingent der Rentenversicherung aussuchen.
AW: Dürfen Krankenkassen die Kostenübernahme für eine Kur ablehnen?
Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Bei mir haben die auch schon mal abgelehnt.... und beim zweiten Mal - weil ich nicht locker gelassen habe - ging es dann plötzlich doch.
AW: Dürfen Krankenkassen die Kostenübernahme für eine Kur ablehnen?
Hmmm kommt auf den Einzelfall an. Ich glaube Krankenkassen können mittlerweile ablehnen, dass du dir den Kurort selber aussuchst. Da müsstest du dann die Kur bei einem Kooperationspartner von deiner Krankenkasse machen
AW: Dürfen Krankenkassen die Kostenübernahme für eine Kur ablehnen?
Rentenversicherung scheint wohl der erste Ansprechpartner (siehe hier). Auf jeden Fall Absage nicht akzeptieren. Meist klappt es im zweiten Anlauf, (wenn man Widerspruch einlegt).
AW: Dürfen Krankenkassen die Kostenübernahme für eine Kur ablehnen?
Sofort in Widerspruch gehen. Es empfiehlt sich in einem solchen Fall direkt zur Kasse zu gehen, um den Sachverhalt zu schildern. Sollte tatsächlich die Rentenversicherung zuständig sein, dann direkten Ansprechpartner geben lassen und mit dem Ablehnungsbescheid sowie der Anmerkung, dass die Rentenversicherung zuständig ist, zum zuständigen Sachbearbeiter gehen. Ansonsten wird der Antrag lange in den Mühlen der Verwaltung verweilen.
AW: Dürfen Krankenkassen die Kostenübernahme für eine Kur ablehnen?
Ja das darf sie. Wenn die Kur ärztlich angewiesen oder im Anschluss einer Therapie erfolgen soll, dann ist das selbstverständlich zu erstatten. Andersrum jedoch nicht.
AW: Dürfen Krankenkassen die Kostenübernahme für eine Kur ablehnen?
Es ist interessant wie viel Unsinn hier geschrieben wird...
Das SGB IX sieht ganz klar bei Erwerbsfähigen die Rentenversicherung als Kostenträger vor. Nur wenn die RV die Reha ablehnt, weil die nersicherungsrechtlichen Gründe!!! nicht erfolgt sind, kann die Krankenkasse den Antrag prüfen. Die versicherungsrechtlichen Gründe sind erfüllt, wenn in den letzten 24 Monaten mindestens 6 Monate RV-Beiträge gezahlt wurden oder die allgemeine Wartezeit von 15 Jahren bereits erfüllt ist.
Und die Klinik wird in der Regel auch von der RV festgelegt, wobei man hier durchaus Handlungsspielraum hat