Umschuldung und 2 Darlehen mit unterschiedl. Laufzeiten
Hallo,
bei uns steht demnächst eine Umschuldung einer Immobilienfinanzierung an. Offenbar habe ich vor 10 Jahren den Fehler gemacht, das Darlehen in 2 Darlehen mit unterschiedlicher Laufzeit aufzuteilen (10 Jahre und 12 Jahre und noch jeweils 40000 Euro Restschuld). Das 12jährige Darlehen möchte ich mit einem Sonderkündigungsrecht nach Ablauf von 10 Jahren kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dann noch 6 Monate. Die Laufzeit wäre also insgesamt 10 Jahre und 6 Monate. Nun besteht aber folgendes Problem: Die Darlehen sind bei einer Bank, die im Grundbuch an erster Stelle eingetragen ist. Wenn ich demnächst das Darlehen mit 10jähriger Laufzeit umschulden möchte, wird die neue Bank auch an erster Stelle im Grundbuch stehen wollen. Die jetzige Bank möchte allerdings weiterhin im Grundbuch an erster Stelle bleiben, da ja noch das 2. Darlehen bei dieser Bank besteht.
Hat schon jemand so ein Problem gehabt? Ich habe bislang nur die Lösung, dass ich einen Kredit als Nachrangfinanzierung laufen lasse. Die Kosten weiß ich noch nicht, wird aber mit Zinsaufschlägen verbunden sein. Gibt es noch andere Möglichkeiten. Wäre hier ein Forwarddarlehen möglich und sinnvoll?
Ich bin für jeden Rat dankbar.
AW: Umschuldung und 2 Darlehen mit unterschiedl. Laufzeiten
Achtung: Es zählt die 6 Monatige Kündigungsfrist erst ab dem Datum der Vollauszahlung des 12 jährigen Darlehens.Vollauszahlungsdatum, dann hier 10 Jahre drauf und 6 Monate Kündigungsfrist.
Jedoch kannst Du doch hier das 12 jährige Darlehen welches Du vorzeitig kündigst variabel laufen lassen und dann festschreiben?
Frag doch einfach die neu zu finanzierende Bank.Da wo Du neu finanzierst, nur bei dieser Bank macht es Sinn auch das 12 jährige Darlehen dann nach Ablauf der Zeit finanzieren zu lassen.
So ganz sehe ich hier keine Problematik.
AW: Umschuldung und 2 Darlehen mit unterschiedl. Laufzeiten
Hallo R2D2,
du hast 2 Möglichkeiten:
1) Forwarddarlehen zeichnen mit 2 Auszahlungszeitpunkten, so dass vorrübergehend das später auslaufende Darlehen im Vorrang bleibt.
2) Ein Forwarddarlehen mit Auszahlungszeitpunkt des später auslaufenden Darlehens, so dass das Darlehen welches zuerst ausläuft nach Auslauf auf variabel prolongiert wird und dann durch die Auszahlung des Forwarddarlehens mit abgelöst wird.
Hier gilt es die Herauslagekriterien der Banken zu beachten und unter den jeweils in Frage kommenden Banken den günstigsten zu ermitteln.
Es gibt nämlich Banken die keine 2 Auszahlungszeitpunte akzeptieren, da keine Bank - auch nicht während des Ablösezeitraums - im Vorrang stehen darf. Möglicherweise aber ist eine Bank die das akzeptiert günstiger als die Banken, die erst zum späteren Termin das Forwarddarlehen bereit stellen.