Hallo zusammen,
mal eine Frage an die Experten oder an diejenigen die Erfahrung gesammelt haben. Meine Suche über das Internet hat nicht wirklich zu einem "Klick" im Kopf gebracht. Es geht um den Beleihungsauslauf und seine Höhe bei Inanspruchnahme eines KfW-Darlehens.
Nehmen wir mal an:
Finanzierung erfolgt
- mit einem zugeteilten Bausparvertrag als Blankodarlehen
- mit dem Wohneigentumsprogramm 124
- mit einem "normalen" Immobiliendarlehen über eine Bank
Die finanzierende Bank wird das KfW-Darlehen ja durchleiten. Sie steht auch im ersten Rang. Das Blankodarlehen kommt nicht ins Grundbuch und wirkt positiv auf den Beleihungsauslauf. Was ist mit dem KfW-Darlehen? Habe bei meiner Recherche mehrere Aussagen gefunden. Teilweise wird darauf verwiesen, dass keine Absicherung nötig sei (Blanko), dann wiederrum wird es als Nachrangdarlehen gehandhabt (ebenfalls positiver Effekt auf den Beleihungsauslauf) und damit die Verwirrung vollständig ist, wird darauf verwiesen, dass es als Geld der finanzierenden Bank im ersten Rang steht (nicht positiv wirkend). Auf der KfW-Website steht, dass eine grundpfandrechtliche Absicherung nötig sei.
Was ist nun korrekt? Oder ist dies von Fall zu Fall (Bank zu Bank) verschieden?
Gruß
Rave