S.o.s.

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  1. Avatar von chuck77
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    Hallo zusammen.

    Wir haben ein viel zu teures laufendes Darlehen für unsere Eigentumswohnung. Ein uns empfohlener Finanzberater hat uns ein wesentlich günstigeres Darlehen bei einer anderen Bank vermittelt. Im Beratungsgespräch haben wir ihn mehrfach gefragt, ob es Risiken gäbe und ob die Ablösung des alten Vertrages und die Aktivierung des neuen Vertrages nahtlos ineinander übergehen würden. Das sei kein Problem, gegen Zahlung einer kleinen Vorfälligkeitsentschädigung käme man da schon raus. Ihm war definitiv bewusst dass er es mit Laien zu tun hat. Wir sind davon ausgegangen, dass er das alles wie abgesprochen für uns abwickelt.

    Nun sieht es so aus, dass mittlerweile das neue Darlehen läuft während sich die alte Bank querstellt und uns nicht rauslässt
    Das geht nur ganz kurz so und dann sind wir pleite!
    Kann ich was gegen den Berater machen? Was überhaupt machen? Hilfeeee!!!
    Wäre toll wenn jemand was dazu sagen könnte.

    Viele Grüsse und vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe.

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: S.o.s.

    1. 14 tägiges Widerrufrecht prüfen bei dem neuen Darlehensvertrag. Ist das noch intakt? Dann sofort bei der neuen Bank den Darlehensvertrag widerrufen.
    2. Ist das 14 tägige Widerrufrecht für das neue Darlehen abgelaufen kann man erst mal nichts machen. Dann muss man alle Schriftwechsel prüfen ob man auch sogar gegen die neu finanzierende Bank vorgehen kann. Denn die neue Bank muss auch bei Darlehenszusage prüfen ob man das alte Darlehen ablösen kann.
    Sei es eine Email oder Brief der alten Bank damit man gegen Entschädigung raus kann.
    Bitte teilt mal hier etwas mehr Eckdaten mit.

  3. Avatar von chuck77
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    Es ist so dass der neue Vertrag bereits läuft! Ich muss jetzt an die neue Bank Bereitstellungszinsen von 3% auf 130000 € zahlen!!!
    Ich bin davon ausgegangen, dass der neue Vertrag in Kraft tritt wenn das alte Darlehen abgelöst ist. Mir war klar dass das evtl nicht von heute auf morgen gehen kann, aber ich dachte niemals dass ich doppelt zahlen muss!!!
    Ich habe von der alten Bank lediglich die Mitteilung erhalten, dass das Darlehen aufgrund der bis 2021 bestehenden Zinsbindung nicht aufgelöst werden kann. Den Rest hat alles die neue Bank über Vollmachten durch mich erledigt.

  4. Avatar von Bankkaufmann
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    Okay habe ich mit den 3% Bezi kapiert.
    Jedoch zahlt man die ja eigentlich erst ab dem 3 Monat. Dann ist das 14tägige Widerrufrecht vorbei.
    Also geht es aber nun darum, was bisher schriftlich gegenüber der alten Bank - die abgelöst wird - gelaufen ist.
    Es gibt ggfalls rechtlich eine Möglichkeit. Aber dann sollte man per Email alle Daten nachvollziehen können.

  5. Avatar von chuck77
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    Dazu müsste ich dann bei der neuen Bank sämtliche Unterlagen über den Vorgang anfordern oder? Wie gesagt, das haben alles die erledigt (oder auch nicht)
    Ich war ganzschön blauäugig bei der ganzen Sache.

  6. Avatar von Bankkaufmann
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    Wenn Sie schon Bezi zahlen ist die Ka... am Dampfen und das geht ja nicht.
    Wichtig ist, dass man nachvollziehen kann was nun Sache ist und vor allem wie es Ihnen weiterhilft.
    Aber Sie haben Recht. Fordern Sie alle Unterlagen an von der neuen Bank sortieren Sie alles schriftliche und ab zu einem unabhängigen Berater der Ihnen ggfalls helfen kann. Denn Ziel ist ja die alte Bank abzulösen.

  7. Avatar von chuck77
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    Hat die neue Bank eine Pflicht, die Realisierbarkeit einer Kündigung des abzulösenden Darlehens vor Vergabe eines neuen Darlehens zu prüfen?

  8. Avatar von Bankkaufmann
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    So kenne ich es jedenfalls aus meiner Bankenzeit.
    Ohne eine Email aus dem Innendienst der abzulösenden Bank oder Brief langt keine neue Bank eine Umschuldung an wenn man von Anfang an sieht, dass es kein Verkauf sondern eine normale Umschuldung innerhalb der Zinsfestschreibung ist. Da muss man gerade wegen so etwas von Anfang an auf solchen Nachweisen pochen. Nun ist es schon passiert und die Frage ist was der Bank von Anfang an schriftlich vorlag. GGfalls Bafin oder Vorstand Bank einschalten und Fall prüfen lassen.

  9. Avatar von chuck77
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    Okay. Was meinst du mit Bafin?
    Sorry für meine dummen Fragen und schon mal vielen Dank so zwischendurch

  10. Avatar von Bankkaufmann
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    Bafin - Bundesaufsichtsamt für Finanzwesen.
    Zur Not Brief an Vorstand der Bank alles schildern mit Nachweisen und Einschaltung Bafin erwähnen sollte man sich nicht einigen.

  11. Avatar von chuck77
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    Alles klar, hab grade alles angefordert. Mal sehn wie lange das dauert.

  12. Avatar von chuck77
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    Ist es ratsam, die Einzugsermächtigung für die neue Bank zu widerrufen bzw die Lastschrift zurückzugeben?

  13. Avatar von Bankkaufmann
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    Nein, da es nicht berechtigt ist. Stand jetzt müssen Sie die Bereitstellungszinsen an die Bank zahlen. Widerspruch könnte rasch negative Schufafolgen haben.