BHW D maxx - Darlehen in Anspruch nehmen sinnvoll?
Wer kann mir weiterhelfen?
Mein Vater (100% Schwerbehinderung) hat einen Bausparvertrag bei der BHW. Er läuft seit Oktober 2000, wurde am 01.01.2010 schon mal geteilt und zugeteilt. Läuft also jetzt seit 2010. Im Januar 2013 haben wir den Tilgungsbeitrag ändern lassen, da wir den Vertrag kündigen möchten. Vertragssumme ist jetzt 18.000 €, Tarif DX 5, Bewertungszahl 54,45.
Jetzt habe ich gelesen, dass eine vorzeitige Verfügung über den BSV ab einer Schwerbehinderung von 95% (GdB nach Vertragsabschluss festgestellt) prämienunschädlich ist. Was heißt das genau? Wird die Abschlussgebühr erstattet?
Aus privaten Gründen soll der BSV gekündigt werden. Da wir z.Zt. auch modernieren, ist die Überlegung, ob die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens Sinn macht. Nur leider kommen wir irgendwie nicht klar.
Im Antrag des BSV von 2000 steht ein Darlehenszins von 5% (eff. 5,83%), eine Basisverzinsung von 2% und eine Abschlußgebühr von 760 €.
Im Schreiben jetzt steht Tarif D mxXX, der Darlehensanspurch und der Tilgungsbeitrag mtl. aber leider keine Laufzeit und kein Zins- bzw. Tilgungssatz.
Ist es nun günstiger das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen oder einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen?
Irgendwie tue ich mich schwer, das ganze mit dem BSV zu verstehen ...