für mich war immer klar, dass meine Frau einen Teil meiner Rente bekommen kann, wenn ich
vor ihr sterbe. Jetzt habe ich in der Nachbarschaft mitbekommen, dass eine Lehrerin, deren
Mann gerade gestorben ist, keine Witwenrente erhalten soll, weil ihr eigenes Gehalt dafür zu
hoch ist.
Das ist aber doch eine Unverschämtheit vom Staat, denn schließlich hat der verstorbene
Mann doch für diese Rente gearbeitet und Beiträge gezahlt.
Es kann doch nicht sein, dass sie dann niemandem mehr zugute kommen soll. Kann mir hier
jemand die genauen Bedingungen für Witwenrente erklären?
ist das Sterbevierteljahr abgelaufen, wird die Witwenrente folgendermaßen gekürzt:
25 Prozent der Versichertenrente, auf die der verstorbene Ehegatte zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte, beträgt die kleine Witwenrente. Egal ob nach neuem oder nach altem Recht.
60 Prozent der Versichertenrente beträgt die große Witwenrente nach altem Recht.
55 Prozent der Versichertenrente beträgt die große Witwenrente nach neuem Recht.
Einkünfte der Witwe bzw. des Witwers werden im Rahmen der Einkommensanrechnung auf die Rente angerechnet, das bedeutet: Je mehr der Hinterbliebene einnimmt, umso kleiner wird die Witwenrente.
Auf die große Witwenrente hätte sie Anspruch,
- wenn sie selbst erwerbsgemindert wäre
- sie noch Kinder erzieht die minderjährig sind und Anspruch auf Waisenrente haben
- sie über 45 Jahre alt ist
Weil die Witwe ein hohes Einkommen hat wäre es vielleicht ratsam das Rentensplitting zu wählen, wenn sie die Voraussetzungen hierfür erfüllt.
Sie sollte sich unbedingt bei der örtlichen Rentenberatungsstelle vorstellen