Erstattet die Haftpflichtversicherung Schäden nur bis zu einer bestimmten Höhe?
Ich habe eine vorsorgliche Frage an dieses gut strukturierte Forum hier. Mein Sohn hat das Ton-Aufnahmegerät eines Freundes ausprobiert, als sie bei ihm Aufnahmen am Computer damit machen wollten. Beim Transport vom Regal zum Schreibtisch ist es meinem Sohn hingefallen und funktioniert seitdem nicht mehr.
Wir sind nicht sicher, ob wir diesen Schaden unserer Haftpflichtversicherung melden können, da es sich um einen Betrag von fast 400 Euro handelt. Bisher hatten wir noch einen Schaden für die Haftpflichtversicherung, weshalb wir überhaupt nicht einschätzen können, ob dieser hier übernommen wird. Gibt es für die Erstattung durch die Versicherung eine bestimmte Höhe des Betrags? Danke
AW: Erstattet die Haftpflichtversicherung Schäden nur bis zu einer bestimmten Höhe?
Schauen Sie mal in den Bedingungen ihrer Haftpflicht ob geliehene Sachen enthalten sind. Allerdings zahlt die Haftpflichtversicherung in der Regel nur den Zeitwert nicht den Neuwert eines Gerätes!
Melden können Sie es immer, ob es versichert ist eine andere Sache.
Die meisten neuen Haftpflichtbedingungen enthalten einen Betrag für geliehene Sachen . Oftmals auf einige tausend Euro begrenzt.
AW: Erstattet die Haftpflichtversicherung Schäden nur bis zu einer bestimmten Höhe?
In dem Fall handelt es sich ja nicht um ein geliehenes Gerät, sondern der Sohn hat das Gerät in der Wohnung des Freundes fallen lassen. Das sollte die Haftpflichtversicherung bezahlen. Allerdings könnte es sein, dass nur ein Zeitwert erstattet wird.
AW: Erstattet die Haftpflichtversicherung Schäden nur bis zu einer bestimmten Höhe?
Ich würde einfach mal bei der versicherung anrufen und den Fall schildern. Die können in den vertrag schauen und sehen, was wie in welcher Höhe versichert ist. Aber eigentlich sollte der chaden komplett übernommen werden, sofern keine Selbstbeteiliung vereinbart wurde.