Braucht ein Student beim Dualen Studium eine eigene Krankenversicherung
Ihr Lieben,
mein Sohn wird wohl im nächsten Jahr nach dem Abitur ein Duales Studium absolvieren.
Meines Wissens besteht es ja auch daraus, dass man in einer Firma schon fest angestellt ist.
Heißt das, dass mein Sohn nicht mehr über mich in der Krankenversicherung bleiben kann,
sondern eine eigene benötigt, da er ja auch schon einen Arbeitgeber hat und für das Duale
Studium ja auch eine Bezahlung bekommt? Oder gilt das doch eher als Studium und er behält
erst mal die Familienversicherung, die ja für ihn unentgeltlich ist?
AW: Braucht ein Student beim Dualen Studium eine eigene Krankenversicherung
Sohnemann ist selbst krankenversichert. Im dualen Studium sind 1000 Euro "Gehalt" plus Zusatzleistungen wie Studiengebühren,Urlaubsgeld etc. keine Seltenheit . Damit enfällt die Voraussetzung für die kostenfreie Mitversicherung.
AW: Braucht ein Student beim Dualen Studium eine eigene Krankenversicherung
Hallo,
Seit dem 1. Januar 2012 sind alle Teilnehmer eines dualen Studienganges sozialversicherungspflichtig.
Studenten dualer Studiengänge unterliegen nicht der einheitlichen und günstigeren Krankenversicherung für Studenten. Damit entfällt auch in der Regel die Möglichkeit einer Krankenversichung als familienversicherter Student. Teilnehmer eines dualen Studiums müssen vielmehr eine eigene Mitgliedschaft in einer Krankenkasse begründen. Arbeitgeber führen die Krankenkassenbeiträge wie bei allen Arbeitnehmern automatisch ab.
Vermutlich nicht das, was Sie gerne gehört hätten....
AW: Braucht ein Student beim Dualen Studium eine eigene Krankenversicherung
Du mußt dich selber bei der Krankenkasse versichern und der Arbeitgeber führt die Beiträge ab. Bei der Uni musst du dann nur noch nachweisen, dass du krankenversichert bist!
AW: Braucht ein Student beim Dualen Studium eine eigene Krankenversicherung
Ja, bei einem eigenen Einkommen entfällt die Mitversicherung bei den Eltern. Die Beiträge für die Versicherung werden vom Arbeitgeber und Studenten je zu 50 Prozent getragen. Mehr dazu auch hier. Nach § 8 SGB V (Befreiung von der Versicherungspflicht) ist definiert, ab wann keine Beiträge entrichtet werden. Ansonsten besteht eine Versicherungs- und Nachweispflicht für Studenten.