Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Hallo Finanzexperten,
ich hoffe, dass mir hier jemand mit meinem Anliegen weiterhelfen kann. Seit fast einem halben Jahr wohnen wir bereits nicht mehr in der alten Wohnung. Aber unser damaliger Vermieter hat uns bis heute nicht die Mietkaution zurückgezahlt. Er argumentiert mit irgendwelchen Mängeln, dabei haben wir die Wohnung top hergerichtet beim Auszug. Als wir damals ausgezogen sind, war von angeblichen Mängeln überhaupt keine Rede. Was können wir tun, um unsere Kaution wieder zu bekommen?
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Hallo.
Ich habe so ein ähnliches Problem...
Ich bin seit Juni 2012 aus der Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hatte mit mir ausgemacht, das ich die Kaution zusammen mit der Nebenkostenendabrechnung bekomme. Dies sollte bis ende Dezember 2012 geschehen. Nun warte ich aber heute noch auf die Nebenkostenabrechnung sowie die Kaution...
Habe schon mehrere male mit dem Vermieter telefoniert und er meinte immer das da wohl noch Unterlagen fehlen würden um die Nebenkostenabrechnung fertig zu stellen. Nun habe ich vorhin nochmal mit ihm telefoniert und er sagte, das er die Unterlagen schon vor über einer Woche dem Steuerberater zukommen ließ und dieser mir die Unterlagen wohl schon vor einer Woche zugeschickt hätte. Diese sind bisher aber nicht angekommen und jetzt sagt der Vermieter, das der Steuerberater jetzt drei Wochen im Urlaub ist und er ihn nicht erreicht... Das heißt ich muss jetzt MINDESTENS noch drei Wochen warten...
Langsam habe ich das Gefühl das ich das Geld nie sehen werde...
Ich kenne die Rechtslage nicht so wirklich und weiß nicht ob er nun immer noch im Recht ist.. Ich hoffe jemand von euch kann mir da weiterhelfen, da ich schon ziemlich am verzweifeln bin, weil ich das Geld schon echt nötig habe zur zeit... Bin noch in der Ausbildung und finanziell zur zeit nicht gut dran...
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Also grundsätzlich wird der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung im Dezember für das laufende Jahr erstellen können. Wie denn auch, da fehlen ja noch Unterlagen (wie du selbst nun merkst) und die Verbrauchsperiode läuft ja auch in der Regel bis 31.12.xxxx. Den Verbrauch schätzen darf er nicht ohne Weiteres.
Grundsätzlich auch hier die folgende Frage:
Steht im Übergabeprotokoll, dass keine Mängel vorhanden sind? Wenn kein Übergabeprotokoll vorhanden ist, wird es ein wenig schwieriger, jedoch würde ich nun mal davon ausgehen, dass nach ca. 1 Jahr keine Ansprüche zu evtl. Mängeln mehr bestehen. Vielleicht weiß da jemand anderes mehr.
Also:
6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses muss er die Kaution zahlen, wenn keine Ansprüche gegen dich im Raum stehen. Eine Nebenkostenabrechnung mit eventueller Nachzahlung ist kein Grund, die Kaution komplett zurück zu halten.
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
In dem Übergabeprotokoll sind keine Mängel vermerkt worden.
Der Vermieter besteht aber darauf die Kaution solange einzubehalten bis die Nebenkostenabrechnung fertig gestellt wurde und mir ausgehändigt wurde... Wie bekomme ich ihn denn dazu mir die Kaution trotzdem schon mal auszuzahlen? Er weigert sich ja und Geld für ein Anwalt habe ich nicht.
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Der Vermieter darf einen Teil der Kaution für eventuelle Nachforderungen aus einer noch nicht abgerechneten Nebenkostenrechnung einbehalten. Kommt natürlich auf die Summe an. Wenn aus den vergangenen Abrechnungen zu erwarten sei, dass du nun 100,- nachzahlen musst, er aber nun 1500,- Kaution einbehält, so ist das nicht zumutbar.
Grundsätzlich hat der Vermieter 12 Monate nach Ende der Verbrauchsperiode Zeit die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Bedeutet: Bis 31.12.2013 darf er sich Zeit lassen für die Abrechnung. Die Kaution muss er natürlich solange verzinsen (ich weiß, schlechter Trost).
Dir bleibt nichts anderes übrig wie auf die Abrechnung zu warten.
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Eine Nachzahlung (oder ein Guthaben!) aus der NK-Abrechnung kann man doch auch hochrechnen ... ist meiner Meinung nach kein Grund die komplette Kaution nicht auszuzahlen.
Ich hätte schon längst was unternommen. Kann ich dir auch nur empfehlen.
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Hat sich schon was getan, liegt ja doch auch schon wieder 2 Monate zurück?
Ich wollte noch mal die Frist zur Rückzahlung aufgreifen: Einer Bekannten erging es ähnlich, allerdings, hier wurde im Vorhinein abgesprochen, dass die Zahlung mit Verzögerung erfolgt. Hier ist das ja nicht passiert oder wurde auch nicht in irgendeiner Form vertraglich geregelt. Steht diesbezüglich etwas in dem Mietvertrag, das könnte auch noch für Aufklärung sorgen.
Ändert aber nichts daran, dass sich dein ehemaliger Vermieter sehr mies verhält.
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Bisher nichts neues. Der Vermieter meinte beim letzten telefonischen Kontakt, dass der Steuerberater angeblich ein Fehler bei der Endabrechnung gemacht hat und diese jetzt berichtigt werden muss und sich mein (ex-)Vermieter, sobald dies geschehen ist, sofort bei mir meldet. Das ist jetzt auch wieder 3 Wochen her und bisher kam keine Rückmeldung meines (Ex-)Vermieters...
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Naja, warum er die Abrechnung nicht erstellen kann/will kann dir egal sein, solange er innerhalb der Frist bleibt. Im Zweifel könnte man einen Mieterverein einschalten, wenn man denn mag. Dies kann dann ebenfalls eine kleine Eskalationsstufe mehr sein, aber selbst der wird auch nicht erreichen, dass der Vermieter früher zahlt. Wie hoch ist denn die Kaution die du erwartest?
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Ich habe zufällig das selbe Problem, Protokoll etc. alles geklärt aber der Vermieter stellt sich stur und beharrt auf 2 Jahren(?!) bis zur Rückzahlung.
Ich werde mich auch mal an den Mieterschutzbund wenden.
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Auf jeden Fall den Mieterschutzbund benachrichtigen. Auch kann es sich lohnen ein paar Geschütze aufzufahren - Anwaltsschreiben usf. Zwar ist man auf der Vermieterseite sehr im rechtlichen Nachteil den Mietern gegenüber. Aber Kaution ist Kaution und wenn das Übergabeprotokoll stimmt, dann gibt es da nichts zurückzuhalten.