Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Hallo Finanzexperten,
ich hoffe, dass mir hier jemand mit meinem Anliegen weiterhelfen kann. Seit fast einem halben Jahr wohnen wir bereits nicht mehr in der alten Wohnung. Aber unser damaliger Vermieter hat uns bis heute nicht die Mietkaution zurückgezahlt. Er argumentiert mit irgendwelchen Mängeln, dabei haben wir die Wohnung top hergerichtet beim Auszug. Als wir damals ausgezogen sind, war von angeblichen Mängeln überhaupt keine Rede. Was können wir tun, um unsere Kaution wieder zu bekommen?
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#2
Ravemaster84
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AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Gibt es ein Übergabeprotokoll in welchem von beiden Parteien mit Unterschrift bestätigt ist, dass es keinerlei Mängel gab/gibt? Dies ist der wichtigste Punkt.
Wenn er unterschrieben hat, dass die Wohnung korrekt übergeben wurde, wird es schwer für ihn. Natürlich muss er nicht sofort nach Auszug die Kaution zurückzahlen. Aber bei einem halben Jahr ist dann auch mal die Schmerzgrenze erreicht.
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Danke für eure schnellen Antworten!
Ja ein Übergabeprotokoll haben wir unterschrieben. Darauf ist eine normale Wohnungsübergabe vermerkt. Keine Rede von irgendwelchen Mängeln. Das heißt das doch, dass uns die Kaution zusteht oder?
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#5
Ravemaster84
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AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Wenn auf dem Protokoll keinerlei Mängel erwähnt sind und er das unterschrieben hat, dann heisst das erst einmal, dass er euch keinerlei Mängel mehr anlasten kann.
Ich würde ihm eine letzte Frist zur Zahlung der Kaution inkl. Zinsen setzen. Im Zweifel mit Mahnbescheid drohen oder an den örtlichen Mieterverein wenden. Habe eben selber nochmal geschaut (hatte solch einen Fall auch bereits), der Vermieter hat 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses Zeit die Kaution zu zahlen.
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#6
madddin
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AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Das Übergabeprotoll hat eine rechtliche Bindung. Es dient vor Gericht als Beweismittel. Sind dort keine Mängel angegeben, gibt es auch keine Mängel. Das heißt, du kannst die Mietkaution eindeutig zurückverlangen. Falls der Vermieter doch noch etwas zu meckern hat, ist er in der Beweispflicht.
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Mit Übergabeprotokoll seid ihr, zumindest rechtlich, auf der sicheren Seite! Die Mietkaution darf auch max. 6 Monate einbehalten werden. Ich habe auch schon sooft so schlechte Erfahrungen mit sowas gemacht, dass ich mittlerweile, so rigoros es klingt, immer entweder gleich zum Anwalt gehe, oder eben zu einem Inkasso-Büro. Ich schätze mal euer Vermieter hat nicht die Absicht die Kaution wieder herauszurücken. Vielleicht mal Inkasso? Oft hilft das sofort! Hab von Bekannten Moskau Inkasso das Original seriöse Dienstleistungen von Inkasso Moskau die hier empfohlen gekriegt. Keine Ahnung. Einfach mal ausprobieren?! Wünsch euch jedenfalls viel Glück. Und lasst euch nicht an der Nase herumführen
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
ich hatte einen ähnlichen Fall auch schon. Hab dann ein Mahnschreiben mit einer Frist aufgesetzt und Bumm kam das Geld. Nächster Schritt wäre auch direkt zum Anwalt gewesen...manchmal muss man leider ein wenig Druck ausüben.
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Hatte mal das gleiche Problem. In meinem Fall war der Vermieter ein Rechtsanwalt und schien auf die Verjährung zu spekulieren. Ich hatte zu dem Zeitpunkt über 7000EUR Kaution für alte und neue Wohnung hinterlegt und fand das nicht mehr witzig. Ich habe dann unter anderem mit der Bild-Zeitung gedroht.... das hat geholfen. Wenn das nicht geklappt hätte wäre ich wahrscheinlich zuerst auf die Anwaltskammer zugegangen, dass eines Ihrer Mitglieder unseriöses Verhalten an den Tag legt.
Falls der Vermieter Freiberufler ist (Steuerberater, Anwalt, Architekt) kann das Sinn machen damit zu drohen, bzw. den Weg zu gehen.
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Ich habe jetzt die Zahlung der Kaution bei meinem Vermieter nochmal angemahnt. Ist jetzt schon über zwei Wochen her. Weiter kein Eingang auf dem Konto.
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#14
Ravemaster84
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AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Bedenke, dass er in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses Zeit für die Überweisung hat.
Sind diese 6 Monate bereits um? Hast du im angedroht, dass rechtliche Schritte folgen, wenn eine Zahlung ausbleibt?
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#15
madddin
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AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Eine einfache Zahlungserinnerung reicht offenbar nicht. Was du brauchst, ist einen richtigen Mahnbescheid vom Gericht. Infos zur kompletten Vorgehensweise findest du hier.
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Moin
natürlich scheiß Situation.
Glücklicher weiße war ich noch nie in so einer Situation. Musste nur ein Mal eine Zahlungserinnerung in der alten Wohnung losschicken. Waren aber auch nur 800 Euro
Azubi Wohnung halt.
Seit dem Nutze ich eine Kautionsversicherung. Kann ich jedem Empfehlen für 2300 Kaution zahle ich Jährlich 114 Euro
Hat aber auch paar Tücken. Am besten mal durchlesen z.B. hier:
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Zitat von ivanrebro
Seit dem Nutze ich eine Kautionsversicherung. Kann ich jedem Empfehlen für 2300 Kaution zahle ich Jährlich 114 Euro
Entspricht einem Zinssatz von knapp 5%.
In Zeiten niedriger Zinsen ein lohnendes Geschäft...für den Kautionsgeber.
Solche Kautionsversicherungen sind vollkommen unnötig, aber scheinbar modern in der Zeit in der man vollkommen auf Pump leben muss.
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Zitat von Schachti
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Ja ein Übergabeprotokoll haben wir unterschrieben. Darauf ist eine normale Wohnungsübergabe vermerkt. Keine Rede von irgendwelchen Mängeln. Das heißt das doch, dass uns die Kaution zusteht oder?
Wenn der Vermieter nicht mehr mit sich reden lässt, dann bleibt nur noch der Klageweg. Denn länger als sechs Monate kann er die Kaution nicht zurückhalten.
AW: Was tun, wenn Vermieter die Kaution nicht zurück zahlt?
Ich habe ein ähnliches Problem mit dem Vorbesitzer meiner vermieteten Wohnung. Obwohl ich schon mehrere Male das Übergabeprotokoll und die Kaution eingefordert habe, rückt er einfach nicht damit heraus. Wenn meine Mieterin aber mal ausziehen sollte, werde ich ihr gegenüber verpflichtet sein, die Kaution zurück zu zahlen. Ich habe dem Vorbesitzer jetzt noch einmal eine Frist gesetzt, aber wenn das nichts wird, werde ich wohl klagen müssen.