Muss es für Auszubildende unter 18 Jahren eine Jugendvertretung geben?
Ich bin Schreinermeister und werde mich in den nächsten Wochen selbstständig machen, indem ich den Betrieb meines Onkels übernehme. Der hatte bisher zwei Angestellte, die aber beide schon älter waren. Ich möchte gerne auch wenigstens einen Auszubildenden in meinen Betrieb holen. Mir ist noch nicht ganz klar, was dann von Anfang an vorhanden sein muss. Ist es zum Beispiel eine Vorschrift, dass es eine Jugendvertretung geben muss, wenn der Auszubildende unter 18 Jahren ist? Oder reicht es, dass ich mich ganz genau an die Jugendarbeitsschutzgesetze halte?
AW: Muss es für Auszubildende unter 18 Jahren eine Jugendvertretung geben?
Hallo Beppo,
da Du Meister bist, müsstest Du dich eigentlich auch mit der Ausbildungsordnung auskennen...
Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz und außerdem gibt es eine Ausbildungsordnung für alle Auszubildenden für den jeweilligen Beruf. An diese Dinge musst Du dich halten.
Erst für große Betriebe muss ein Betriebsrat eingerichtet werden und dann auch eine entsprechende Vertretung für die Jugendlichen - bis 25 Jahre! -
Am Besten ist, Du lässt dich noch mal ausführlich bei deiner zuständigen Handwerkskammer beraten - auch bezüglich vieler anderer Vorschriften und der Planung. Die Beratung ist in der Regel kostenfrei und wird von erfahrenen Selbständigen durchgeführt