Hallo Ihr Lieben, ich wende mich an Euch mit einer allgemeinen Frage bezüglich der Schufa Holding.
Die Frage ist ziemlich wichtig und entscheidend für weiteres Vorgehen in der Sache. Creditreform bzw. der Auftraggeber will einer Ratenzahlung nur zustimmen wenn die Forderung tituliert wird. Also würde Creditreform einen Mahnbescheid beantragen gegen den dann kein Widerspruch eingelegt werden darf. So haben Sie einen Titel und Sicherheit. Meine Frage, ist so ein Vorgehen nicht sittenwidrig?
Viel wichtiger aber ist folgende Frage. Erhält die Schufa Holding davon (Titel/ Vollstreckungsbescheid) ebenfalls Bericht? Wenn ja müsste das ja vom Gericht gemacht werden, denn von der Creditreform hören sie nichts (angeblich) weil sich beide Unternehmen ja im Wettbewerb befinden. Vom Auftraggeber der Creditreform auch nicht da er kein Schufa-Kunde ist.
Also langer Rede kurzer Sinn, steht dieser (wenn es so läuft) o.g. durch Creditreform gelaunchte Titel/Vollstreckungsbescheid dann nur bei Boniversum/Creditreform drin sonder auch bei der Schufa Holding automatisch???
Ich denke nicht. Was meinen die Experten
Danke