wie ihr der Überschrift bereits entnehmen könnt, brauche ich mal dringend euren Rat bzw. fundierte Infos.
Folgende Vorgesichte solltet ihr wissen: Gedanklich befasse ich mich zur Zeit damit, eine gemeinsame (ich + Freundin) Finanzierung beim Hauskauf abzubrechen bzw. alleine die Finanzierung weiterzuführen. Die erste Finanzierung ist für 15 Jahre festgelegt und getilgt wurden bisher ca. 3 Jahre. Der Vertrag wurde bei der örtlichen Sparkasse abgeschlossen.
Zu dem Thema interessieren mich akuell folgende zwei Punkte:
1. Änderung Grundbucheintrag:
Wir sind beide im Grundbuch eingetragen. Kann diese Eintragung "problemlos" auf eine Person abgeändert werden bzw. eine Person ersetzt werden durch eine andere? Vorwiegend interessiert mich z. Z. die Variante: Alleinige Person im Grundbuch!
Wie teuer käme mich diese Änderung beim Notar, sofern problemlos möglich?
2. Ablösung / Kündigung Darlehensvertrag
Was ist die "beste" Variante, so es eine gibt, mit der Finanzierung weiter umzugehen.
Ich gehe davon aus, dass es erhebliche Stornogebühren kosten würde, den Darlehensvertrag zu kündigen.
Weiß jemand wieviel diese Gebühren prozentual von der Finanzierungssumme ausmachen würden, gibt es da feste Sätze oder richtet es sich ggf. nach der bereits durchlaufenen Vertragsfrist?
Welche Variante ist die sinnvollere - vor allem finanziell gesehen: Verkauf des Hauses und Ablösung des Darlehens - vorausgesetzt die Möglichkeit besteht - oder alleinige Weiterführung des Vertrages?
Ich bin für jegliche Bemerkungen, Infos und Erklärungen dankbar!
Hallo Domrepp
2 Personen im Grundbuch Eigentümer
2 Darlehensnehmer bei der Sparkasse
Ziel ist alleine im Grundbuch zu stehen.
Ist relativ einfach zu prüfen. ZUERST prüfe bei der Sparkasse mit einer Schuldhaftentlassung ob die Sparkasse durch Bonitätsprüfung von Dir Deine Freundin aus der Schuldhaft entlässt. Dann bist Du nur alleiniger Darlehensnehmer. Danach verkauft Deine Freundin ganz einfach die 50% per Notarvertrag an Dich. Dann bist Du alleiniger Darlehensnehmer und alleiniger Grundstückseigentümer.
Wegen Ablösung Darlehen ist es so dass hier noch viele Jahre Restlaufzeit sind. Man kann wirklich nicht ohne weitere Details feststellen wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ist. Hier einfach die Sparkasse anschreiben und fragen.
Somit einfach hier:
a) Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung Sparkasse verlangen und dann Umschuldung mit aktuellen Zinsen durch andere Banken prüfen.