Erneutes Krankentagegeld - PKV

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  1. Avatar von Toa
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    Standard Erneutes Krankentagegeld - PKV

    Hallo,

    ich beziehe auf Grund von Krankheit seit circa 7 Monaten Krankentagegeld von einer PKV Versicherung.

    Nun geht die Krankheit Gott sei dank, langsam dem Ende zu und wir reden vielleicht noch von circa 3 Wochen.

    Im März war ich zur Reha und es ist aktuell noch eine weitere Reha angedacht auf die ich erstmal keine Lust habe da ich erst mal wieder arbeiten möchte. Darauf meinte mein Arzt, dass man die Reha auch einige Wochen / Monate später machen kann.

    Wie sieht das aber in dem Fall mit dem Krankentagegeld aus? Ich habe ja eine Frist von 6 Wochen, bevor ich Anspruch auf Krankentagegeld habe. Fängt die Frist bei Unterbrechung der Krankheit wieder von neuen an oder bekommt man dann, direkt am ersten Tag Krankentagegeld, da es sich um den gleichen Fall / Krankheit handelt?

    Mich hat die Krankheit so viel Geld gekostet (trotz Krankentagegeld), dass ich nicht noch mal 4 Wochen ohne Krankentagegeld überbrücken kann...

    danke für Informationen.

    tao

  2. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Erneutes Krankentagegeld - PKV

    Krankentagegeld Anspruch lebt wieder ohne Frist auf, da es sich um die selbe Erkrankung handelt.
    Wenn jetzt im Krankentagegeldbezug schon draufgezahlt wurde, dann unbedingt die nächste gemäß Bedingungen angebotene Erhöhung ohne Gesundheitsfragen annehmen! Meist wird dies regelmäßig alle drei Jahre oder aber auch bei einer Beförderung / deutlichen Lohnerhöhung angeboten. Schau mal in den Bedingungen des Anbieters nach.

  3. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Erneutes Krankentagegeld - PKV

    Hallo @Toa,

    Im Gegensatz zu meinem Vor-Schreiber sehe ich das durchaus etwas kritischer und rate zu einer anderen Vorgehensweise, um nicht blauäugig in ein offenes Messer zu laufen.

    Zum Einen:
    Das, was Sie beschreiben, nennt sich "additive Karenzzeiten", d.h. Karenzzeiten (in Ihrem Falle 6 Wochen) werden bei derselben Erkrankung nur einmal angerechnet. Aber: Das ist längst nicht bei allen Krankenversicherungen so!
    Solange wir also nicht wissen, in welchem Tarif, bei welcher Gesellschaft Sie versichert sind, ist jede Aussage dazu ein Ratespiel! - hier müssen Sie in den Vertragsbedingungen Ihres Krankentagegeldes nachschauen.

    Zum Anderen:
    Gerade, wenn die jetzt eigentlich anstehende REHA verschoben wird, kann es sein, dass auf der erneuten Verordnung der späteren REHA eine andere (Folge-) Diagnose genannt wird, um eben die REHA zu bekommen. In der Folge kann es sein, dass die PKV eben gerade nicht mehr von der derselben/dergleichen Erkrankung ausgeht!

    Hier ist also Vorsicht angebracht, so locker, wie das vorher geschrieben wurde, muss das nicht über den Tisch gehen!

    Am Besten klären Sie das vorher mit Ihrer PKV ab und lassen sich schriftlich bestätigen, dass ohne erneute Karenzzeit gezahlt wird!

    Viel Erfolg - auch für die REHA!

  4. Avatar von AV-Planer
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    Standard AW: Erneutes Krankentagegeld - PKV

    Hallo Toa,

    ich gehe mal aufgrund deiner Karenzzeit von 6 Wochen davon aus, dass du angestellt bist. Dann ist es in aller Regel so, dass bei Folgeerkrankung (also gleiche Diagnose) keine neue Karenzzeit beginnt. Der KTG-Bezug beginnt also sofort. Zwischenzeitliche Wiederaufnahmeversuche der Arbeit schaden dem nicht.

    Anders sieht es beim Selbstständigen aus. Dort beginnt in der Tat die Karenzzeit i. d. R. von neuem.

  5. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Erneutes Krankentagegeld - PKV

    Ich teile die Meinung des Herrn Wolnitza,dass bei Rückfallerkrankungen Karenzzeiten in aller Regel nicht angerechnet werden.
    Das "in aller Regel" besagt aber eben auch,dass es Tarife gibt,die das anders handhaben.Solange nicht feststeht,in welchem Tarif der TO versichert ist,lässt sich hier keine Aussage machen.
    Schau mal in den Bedingungen des Anbieters nach.
    Dito!!

  6. Avatar von AV-Planer
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    Standard AW: Erneutes Krankentagegeld - PKV

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Ich teile die Meinung des Herrn Wolnitza,dass bei Rückfallerkrankungen Karenzzeiten in aller Regel nicht angerechnet werden.
    Das "in aller Regel" besagt aber eben auch,dass es Tarife gibt,die das anders handhaben.Solange nicht feststeht,in welchem Tarif der TO versichert ist,lässt sich hier keine Aussage machen.

    Dito!!
    In den MB/KT ist die Regelung so, wie von mir beschrieben. Das ist beim Angestellten auch so gewollt, denn er hätte sonst das Problem, dass der AG wegen Folgeerkrankung keine Lohnfortzahlung leistet und die PKV würde erst nach erneuter Karenzzeit von 6 Wochen leisten.

    Ich will nicht ausschließen, dass es Krankenversicherer gibt, die andere Regelungen vorsehen.

  7. Avatar von Toa
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    Standard AW: Erneutes Krankentagegeld - PKV

    Danke für eure Antworten, auch wenn ich jetzt noch verwirrter bin.

    Ich bin nicht angestellt sondern Selbstständig. Die 6 Wochen sind ein Zufall und ich hätte genau so ab der 1,2,3,4,5 Woche versichern können, dass macht aber preislich einen großen Unterschied beim Monatsbeitrag aus.

    Ich bin bei der Barmenia im Tarif "T42" versichert und finde in den Bedingungen leider nichts, was dies nun zu 100% regelt. Muss aber auch ehrlich zugeben, dass ich davon nicht wirklich viel Ahnung habe.

    Über weitere Antworten würde ich mich freuen.

    Danke und Grüße,
    Toa

  8. Avatar von AV-Planer
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    Standard AW: Erneutes Krankentagegeld - PKV

    Hier ist der entsprechende Passus in den KT-Bedingungen der Barmenia:

    "Wird innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende
    einer Arbeitsunfähigkeit eine erneute Arbeitsunfähigkeit
    infolge derselben Krankheit oder Unfallfolge
    ärztlich festgestellt, so werden die in den letzten
    zwölf Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit
    nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitszeiten
    wegen dieser Krankheit oder Unfallfolge auf die
    Karenzzeit angerechnet."

    Das sollte deine Frage beantworten.

  9. Avatar von Peter Wolnitza
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    Standard AW: Erneutes Krankentagegeld - PKV

    Hallo @Toa,

    nochmal: Das ist nicht so Easy, wie es hier mal so "locker rausgehauen" wird!

    Da spielen ein paar Dinge mehr mit hinein - so ist z.B. die Frage zu stellen, ob Ihr Versicherer während der REHA überhaupt das vereinbarte Krankentagegeld zahlen muss - ich zitiere dann auch mal - habe jetzt auf die Schnelle allerdings nur Zugriff auf auf die aktuellen Bedingungen:

    9. Bei medizinisch notwendiger stationärer
    Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren
    bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oder
    Rekonvaleszenten aufnehmen, im Übrigen aber die
    Voraussetzungen von Abs. 8 erfüllen, werden die
    tariflichen Leistungen nur dann erbracht, wenn der
    Versicherer diese vor Beginn der Behandlung
    schriftlich
    zugesagt hat.

    Anstatt hier also stundenlang AVBs zu lesen und Ihren vielfältigen Verästelungen zu verstehen zu versuchen (das gelingt selbst manchen Profis nicht) machen Sie einfach das, was ich Ihnen weiter oben vorgeschlagen habe:

    Klären Sie den Fall VORAB mit Ihrem Versicherer, lassen Sie sich die Optionen erklären und bestehen Sie auf einer schriftlichen Aussage - hilft Ihnen definitiv mehr als "heiteres Bedingungsraten".

    Viele Grüße aus Hessen

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