Versuche mal erneut mein Problem zu schildern. 2007 erhielten wir eine Anschlussfinazierung mit einer Zinsfestbindung bis 2022. Nachdem wir weniger tilgen wollten, bekamen wir einen neuen Vertrag mit der gleichen Zinsbindung bis 2022 und selben Zinssatz. Darf ich nach 10 Jahren aus dem Vertrag? Das heißt schon 2017? Da die Darlehensausgabe doch schon 2007 erfolgte?
Kann noch ergänzen, dass der vorherige Vertrag die gleiche bankinterne Nummer hat ,wie der abgeänderte Vertrag. Müsste sich doch um ein und den selben Vertrag handeln. Weiß keiner was dazu zu sagen?
nach 10 Jahren ab 2007 plus einem halben Jahr Kündigungsfrist, entscheidend aber ist wann das Darlehen komplett ausgezahlt war. Ab da an beginnt die Frist zu laufen.
das Darlehen wurde zum ersten Mal 1994 voll ausbezahlt. Hatten nach 13 Jahren eine Restschuld. Daher zählt 2007 als neue Vollauszahlung. Denke ich da richtig? 2011 wurde eine Änderung vorgenommen und hoffe, dass diese Änderung nicht als neue Vollauszahlung gilt.
mit der Vollauszahlung das sehen sie richtig, nach Prolongation zählt dass dann als Vollauszahlung, allerdings ist es schon nicht unerheblich zu wissen, was 2011 geändert wurde, denn mitunter ergibt sich aus der Änderung ein neuer Vertrag und dann wären sie bei 2021 zzgl. einem halben Jahr Kündigungsfrist.
Einen Anwalt - wie in der PN angefragt - brauchen sie vorerst nicht einschlalten, viel mehr vorerst die Antwort der Bank abwarten und uns schildern, was 2011 geändert wurde, bzw. was vorgenommen wurde.