Vorfälligkeitsentschädigung gerechtfertigt?

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  1. Avatar von tt2k
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    Standard Vorfälligkeitsentschädigung gerechtfertigt?

    Hallo,
    ich habe ein Problem. Meine Schwester und ich haben leider durch
    einen Todesfall in der Familie ein Haus geerbt. Da die aktuellen
    Mieter in zwei Monaten ausziehen prüfen wie unsere Möglichkeiten.
    Unter anderen den Verkauf der Immobilie, weil wir uns die
    Unterhaltskosten nicht an das Bein binden wollen.

    Nun sind noch zwei Kredite offen:

    Bis 2018 ein Kredit über ca. 45teuro mit 4,79% Zinsen
    Bis 2022 ein Kredit über ca. 14teuro mit 3,25% Zinsen

    Wir sollen bei der Ablöse jetzt ca. 10.000Euro auf den Tisch legen. Eine Umfianzierung ist nicht so leicht möglich, da die Bank nicht mit
    Selbstständigen zusammen arbeitet.

    Ich meine wir haben uns die Situartion nicht ausgesucht und wollen
    auch nicht aktiv durch einen neuen Kredit Geld sparen. Gibt es in
    unserem Fall keine Sonderlösung oder müssen wir die Summe im
    Wert eines Kleinwagens der Bank schenken?

    Hat jemand eine Idee?

    Danke, TT

  2. Avatar von AV-Planer
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung gerechtfertigt?

    Hallo,

    der Erbfall berechtigt leider nicht zur vorzeitigen Ablösung des Darlehens. Die Bank muss hier immer zustimmen und hat auch das zur Erhebung einer Vörfälligkeitsentschädigung.

  3. Avatar von tt2k
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung gerechtfertigt?

    Hallo,

    kurze Frage, kann ich den Kredit bis 2018 mit einer Laufzeit von 15 Jahren nicht genau jetzt nach BGB 10jahre ohne Malus kündigen? Ich hatte gelesen, dass
    der Gesetzgeber das hier zulässt?

    Grüsse
    Timo Herde

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung gerechtfertigt?

    Hallo tt2k,

    sie können den Vertrag 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist kündigen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurück zahlen.

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung gerechtfertigt?

    BGB § 488-490. Ein Darlehen kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden. Datumsbeginn ist der Tag der Vollauszahlung.
    Beispiel: Vollauszahlung Darlehen: 15.06.2003. Dann kann man 10 Jahre drauf packen also 15.06.2013 und dann mit 6 monatiger Kündigungsfrist zum 15.12.2013 das Darlehen kündigen.

    Jedoch, warum Probleme bei Selbständigen? Wechselt doch die Bank.
    Dann gibt es anderweitig sogar Finanzierungslösungen wo man auf die Einkommensunterlagen bei Selbständigen verzichtet.

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung gerechtfertigt?

    Hallo Bankkaufmann,

    welche Bank verzichtet bei Selbstständigen auf Einkommensunterlagen ?

    Lediglich im Realkreditbereich gibt es noch eine Handvoll. Haben sie andere Informationen?

  7. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung gerechtfertigt?

    Ich rede ja vom Realkredibereich, Sachwert. Also mit einer Immobilie im Spiel.
    Aber nur bis 60% vom Verkehrswert.
    Einen Ratenkredit mit Verzicht auf Einkommensunterlagen gibt es natürlich nicht.

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung gerechtfertigt?

    Ok, dann bin ich einverstanden, bis 60% des Beleihungswertes - also Realkreditbereich - gibt es diese Möglichkeiten durchaus noch.

  9. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung gerechtfertigt?

    sehr interessant fuer Selbstaendige

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